Die Ethikkommission nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens.
a.) Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren sowie promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WiSo-Fakultät. Antragsberechtigt sind ebenfalls alle Professorinnen und Professoren sowie promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Forschungsnetzwerk LEAD und den Fachdidaktiken aller Fakultäten, die empirisch sozialwissenschaftlich zu bildungswissenschaftlich relevanten Themen forschen. Doktorandinnen und Doktoranden können ggf. über ihre Betreuerinnen und Betreuer Anträge stellen.
b.) Welche Formen der Prüfung gibt es?
Im Normalfall geschieht die Prüfung im Umlaufverfahren mit mindestens einem Berichterstatter. Bei einfachen Anträgen und vorliegenden Präzedenzfällen kann auch der Vorsitzende eine Eilentscheidung treffen. Bei ethisch komplexen Fragen oder auf Antrag eines Mitgliedes der Kommission wird in einer mündlichen Verhandlung entschieden.
- Normale Prüfung (Begutachtung durch den Vorsitzenden und einen fachkundigen Berichterstatter)
- Fast Track (Eilentscheidung durch den Vorsitzenden bei vorliegenden Präzendenzfällen)
- Umfassende Prüfung (Begutachtung durch alle Mitglieder der Ethikkommission)
|
c.) Wie läuft das Verfahren ab?
Richten Sie Fragen zum Verfahren sowie Anträge an die Ethikkommission mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Punkt "Einzureichende Unterlagen") bitte per Mail an: ethikkommissionspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.
Die Ethikkommission entscheidet über Anträge in der Regel innerhalb von sechs Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bezüglich des Beginns Ihrer Datenerhebung und planen Sie ggf. etwas Vorlaufzeit ein. Danke für Ihr Verständnis! Es gelten die Regelungen der Satzung über die Einrichtung von Ethikkommissionen an der Universität Tübingen. Befangenheiten sind rechtzeitig anzuzeigen. Alle Vorgänge werden vertraulich behandelt.
d.) Einzureichende Unterlagen
Für einen Antrag auf Prüfung eines geplanten Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind die folgenden Unterlagen via Email einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ggf. weitere Antragsunterlagen je nach Forschungsprojekt
- Bitte senden Sie den Antrag und alle Anlagen in einer Datei (PDF), vielen Dank!
|
Vorlagen finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Webseite.
e.) Weiterführende Informationen zur Antragstellung
Hilfreiche Informationen zur Verfassung von Informationsblättern und Einverständniserklärungen finden sich auch auf den Seiten des Rats für Sozial-und WirtschaftsDaten und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Hier werden weitere Muster zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bzw. vor der Planung eines Forschungsprojektes!