Juristische Fakultät

Protokollaktion

Um Euch die bestmögliche Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im staatlichen und universitären Teil des Examens bieten zu können, haben wir eine mittlerweile beachtliche Datenbank an Prüfungsprotokollen.

Diese besteht aus Gedächtnisprotokollen ehemaliger Examinand/innen und beinhaltet Angaben zum Inhalt der Prüfung, zur Person des Prüfers und weitere hilfreiche „Fazits und Tipps“.

Die Protokollaktion findet jedes Semester jeweils für den staatlichen und universitären (Schwerpunkt) Teil des Staatsexamens statt. In aller Regel beginnt die Ausgabe der Protokolle einen Tag nach der Versendung der Prüfungsergebnisse. Mit den Prüfungsergebnissen werdet ihr nämlich zur mündlichen Prüfung geladen und bekommt eure Prüfer/innen mitgeteilt.

Falls ihr Fragen oder Probleme haben solltet, könnt ihr euch jederzeit unter protokoll@jura.uni-tuebingen.de an uns wenden.

Informationen zum genauen Ablauf findet ihr hier:

Ablauf der Protokollaktion

1) Überweisung des Pfandes
Ihr überweist ein Pfand in Höhe von 25€ an folgendes Konto:

Laura Steinberg
IBAN: DE63 6415 0020 0004 9399 95
BIC: SOLADES1TUB

2) Einreichung des Antrags
Ihr sendet euren vollständig ausgefüllten Antrag an protokollspam prevention@jura.uni-tuebingen.de. Die entsprechenden Anträge findet ihr in den Abschnitten unten.

Betreff: Antrag Protokollaktion Staatsteil / Schwerpunkt WiSe 2026/27
(Nicht Zutreffendes bitte streichen.)

2a) Zahlungsbeleg
Dieser E-Mail fügt ihr bitte einen Beleg über die Überweisung bei (z. B. Screenshot aus dem Mobile-Banking oder Foto des Kontoauszugs). Anhand dieses Belegs können wir den Zahlungseingang unmittelbar nachvollziehen und euch die gewünschten Protokolle umgehend zusenden.

Aus dem Beleg müssen zwingend der überwiesene Betrag und die Empfänger-IBAN hervorgehen; die Angabe eurer eigenen IBAN wird empfohlen.

3) Versand der Protokolle
Wir übersenden euch die gewünschten Protokolle.

4) Erstellung eigener Protokolle
Nach eurer Prüfung fertigt ihr hierüber eigene Gedächtnisprotokolle an. Die entsprechenden Vorlagen findet ihr im Downloadbereich auf der rechten Seite.

5) Einreichung der eigenen Protokolle
Die von euch ausgefüllten Protokolle sendet ihr fristgerecht wiederum an protokollspam prevention@jura.uni-tuebingen.de.

Betreff: Einreichung Protokolle Staatsteil / Schwerpunkt WiSe 2026/27
(Nicht Zutreffendes bitte streichen.)

6) Rückerstattung des Pfandes
Sofern eure Protokolle vollständig ausgefüllt sind, wird euch das Pfand zurückerstattet. Bitte lest die Teilnahmebedingungen aufmerksam und vollständig durch, um über die hierbei zu beachtenden Voraussetzungen informiert zu sein.

Gebt bei der Einreichung in der E-Mail unbedingt eure IBAN sowie den vollständigen Namen des Kontoinhabers an. Nur so kann eine reibungslose Rückerstattung gewährleistet werden.

Antrag Staatsteil

Ihr beantragt eure Protokolle mit folgender Mail an: protokoll@jura.uni-tuebingen.de

Betreff: Antrag auf Gedächtnisprotokolle

Hiermit beantrage ich Gedächtnisprotokolle zur Vorbereitung auf meine mündliche Prüfung im Staatsteil. Mit dem Versand dieser E-Mail erkläre ich mein Einverständnis mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen der Protokollaktion.

Meine Prüfer (samt Titel und vollständigem Namen, wie in der Ladung angegeben):

  • Zivilrecht:
  • Strafrecht:
  • Öffentliches Recht:

1. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Abwicklung der Protokollaktion – insbesondere für die Rückerstattung des Pfandes – erforderlich ist.

2. Pfand
Ich verpflichte mich, ein Pfand in Höhe von 25 € auf folgendes Konto zu überweisen:

Laura Steinberg
IBAN: DE63 6415 0020 0004 9399 95
BIC: SOLADES1TUB

Mir ist bekannt, dass ich die Protokolle erst nach Eingang des Pfandes auf dem vorgenannten Konto erhalte. Ein Zahlungsnachweis, aus dem Betrag und Empfänger eindeutig hervorgehen, kann zur Beschleunigung des Verfahrens dieser E-Mail beigefügt werden. Wird ein solcher Nachweis übermittelt, versendet die Fachschaft die Protokolle bereits vor Zahlungseingang.

3. Nutzungs- und Weitergabebeschränkung
Ich versichere, die Protokolle weder weiterzugeben noch kommerziell zu nutzen. Ausgenommen von diesem Weitergabeverbot sind meine Mitprüflinge im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsvorbereitung, sofern diese sich ihrerseits verpflichten, die Protokolle weder weiterzugeben noch kommerziell zu nutzen.

4. Rückerstattung des Pfandes
Ich stimme zu, dass mir das Pfand nur zurückerstattet wird, wenn ich fristgerecht bis zum 15.09.2026 eigene Gedächtnisprotokolle zu meiner Prüfung erstelle und per E-Mail einreiche. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Fachschaft sich vorbehält, die Rückerstattung zu verweigern, sofern meine Protokolle nicht vollständig und gewissenhaft ausgefüllt sind.

5. Pflicht zur Erstellung eigener Protokolle
Ich verpflichte mich, zu jedem meiner Prüfer ein Protokoll – somit je ein Protokoll pro Rechtsgebiet – anzufertigen und einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn ich nicht zu allen meinen Prüfern Protokolle erhalte, sofern dies darauf zurückzuführen ist, dass der Fachschaft zu diesen noch keine Protokolle vorliegen. Waren in der Vergangenheit eingereichte Protokolle unvollständig, entbindet mich dies nicht von meiner Pflicht, eigene Protokolle vollständig auszufüllen.

6. Verwendung der Vorlagen
Ich verpflichte mich, für die Erstellung der Protokolle die unter uni-tuebingen.de/.../freie-fachschaft-jura/protokollaktion bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

7. Begriffsbestimmungen
Vollständig ausgefüllt bedeutet, dass alle in den Vorlagen vorgesehenen Felder auszufüllen sind.
Gewissenhaft ausgefüllt bedeutet, dass die Noten wahrheitsgemäß einzutragen und die Freitextfelder bestmöglich mit Informationen zur Prüfung und zu den Prüfern zu versehen sind, sodass sie den nachfolgenden Prüflingen als wertvolle und hilfreiche Vorbereitungshilfe dienen.

Antrag Schwerpunkt

Ihr beantragt eure Protokolle mit folgender Mail an: protokoll@jura.uni-tuebingen.de

Betreff: Antrag auf Gedächtnisprotokolle

Hiermit beantrage ich Gedächtnisprotokolle zur Vorbereitung auf meine mündliche Prüfung im Schwerpunkt. Mit dem Versand dieser E-Mail erkläre ich mein Einverständnis mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen der Protokollaktion.

Meine Prüfer (samt Titel und vollständigem Namen, wie in der Ladung angegeben):

Mein Schwerpunktsbereich

1. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Abwicklung der Protokollaktion – insbesondere für die Rückerstattung des Pfandes – erforderlich ist.

2. Pfand
Ich verpflichte mich, ein Pfand in Höhe von 25 € auf folgendes Konto zu überweisen:

Laura Steinberg
IBAN: DE63 6415 0020 0004 9399 95
BIC: SOLADES1TUB

Mir ist bekannt, dass ich die Protokolle erst nach Eingang des Pfandes auf dem vorgenannten Konto erhalte. Ein Zahlungsnachweis, aus dem Betrag und Empfänger eindeutig hervorgehen, kann zur Beschleunigung des Verfahrens dieser E-Mail beigefügt werden. Wird ein solcher Nachweis übermittelt, versendet die Fachschaft die Protokolle bereits vor Zahlungseingang.

3. Nutzungs- und Weitergabebeschränkung
Ich versichere, die Protokolle weder weiterzugeben noch kommerziell zu nutzen. Ausgenommen von diesem Weitergabeverbot sind meine Mitprüflinge im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsvorbereitung, sofern diese sich ihrerseits verpflichten, die Protokolle weder weiterzugeben noch kommerziell zu nutzen.

4. Rückerstattung des Pfandes
Ich stimme zu, dass mir das Pfand nur zurückerstattet wird, wenn ich fristgerecht bis zum 15.09.2026 eigene Gedächtnisprotokolle zu meiner Prüfung erstelle und per E-Mail einreiche. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Fachschaft sich vorbehält, die Rückerstattung zu verweigern, sofern meine Protokolle nicht vollständig und gewissenhaft ausgefüllt sind.

5. Pflicht zur Erstellung eigener Protokolle
Ich verpflichte mich, zu jedem meiner Prüfer ein Protokoll – somit je ein Protokoll pro Rechtsgebiet – anzufertigen und einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn ich nicht zu allen meinen Prüfern Protokolle erhalte, sofern dies darauf zurückzuführen ist, dass der Fachschaft zu diesen noch keine Protokolle vorliegen. Waren in der Vergangenheit eingereichte Protokolle unvollständig, entbindet mich dies nicht von meiner Pflicht, eigene Protokolle vollständig auszufüllen.

6. Verwendung der Vorlagen
Ich verpflichte mich, für die Erstellung der Protokolle die unter uni-tuebingen.de/.../freie-fachschaft-jura/protokollaktion bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

7. Begriffsbestimmungen
Vollständig ausgefüllt bedeutet, dass alle in den Vorlagen vorgesehenen Felder auszufüllen sind.
Gewissenhaft ausgefüllt bedeutet, dass die Noten wahrheitsgemäß einzutragen und die Freitextfelder bestmöglich mit Informationen zur Prüfung und zu den Prüfern zu versehen sind, sodass sie den nachfolgenden Prüflingen als wertvolle und hilfreiche Vorbereitungshilfe dienen.