Tübingen School of Education (TüSE)

Lizensierung und Urheberrecht

Urheberrechtliche Fragen stellen sich im Rahmen der Archivierung und Nachnutzung von Forschungsdaten vor allem für ergänzend bereitgestellte Kontextdaten, wie bspw. die Erhebungsinstrumente (Fragebögen, Leitfäden, etc.). Forschungsdaten selbst, insbesondere in Form von Rohdaten, unterliegen i.d.R. nicht dem Urheberrecht, unabhängig davon, wie hoch der Aufwand der Datengewinnung war.

Ein urheberrechtlicher Schutz bei Forschungsdaten kann aber vorliegen, wenn

  • es sich bei den Daten um Text-, Bild- oder Tonmaterial handelt,
  • die Daten, wie oft bei qualitativen Daten der Fall, in angereicherter oder aufbereiteter Form vorliegen, bspw. in Texten, Plänen, Karten oder Tabellen. (Hierbei ist Voraussetzung, dass deren Formulierung, Struktur und/oder Gedankenführung nicht naturgesetzlich oder fachlich vorgegeben sind und so die Voraussetzung für eine persönliche, geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt ist.)
  • es sich um eine Zusammenstellung von Daten in einer Datenbank handelt

Urheberrechtlich geschützt sind dabei immer nur die Form, Darstellung oder die Aufbereitung/Zusammenstellung der Daten, nicht deren Inhalt.

Eine Übersicht zur Thematik Urheberrecht und Forschungsdaten geben beispielsweise Kuschel, Linda (2020): Urheberrecht und Forschungsdaten. In: Ordnung der Wissenschaft 1(2020), S. 43-52 und das Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements im Rahmen des DataJus-Projektes der TU Dresden (Kurzfassung).

Das Webinar: Lizensierung und Urheberrecht des Verbunds Forschungsdaten Bildung (VerbundFDB) gibt einen ersten Überblick zu urheberrechtlichen Fragen und Möglichkeiten der Lizensierung.