Institut für Kriminologie

"Kann denn Spielen Sünde sein?“ Multidisziplinäre Aspekte des Glücksspiels

Bericht zum Vortrag von Prof. Dr. Rüdiger Wulf im Rahmen des KrimAK

Zum Abschluss der Vortragsreihe des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises (KrimAK) im Sommersemester 2021 berichtete Rüdiger Wulf, Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät, am 7.6. von seinen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen rund um das Thema Glücksspiel. Anfangs bekannte der Referent, Mitglied des Fachbeirats Glücksspiel, schon seit 1975 an den Veranstaltungen des KrimAK teilzunehmen und nunmehr dort seinen ersten Vortrag halten zu dürfen. Auch erläuterte er den 70 Teilnehmenden, dass die heutige Thematik zum ersten Mal auf dem Programm stehe. Den aktuellen Anlass für den Vortrag bildete die in wenigen Tagen am 1.7.2021 in Kraft tretende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags.

Zu Beginn seiner Ausführungen warf der Referent einen Blick auf kulturelle und historische Aspekte des Glücksspiels. Sämtliche Bereiche der Kunst hätten in der einen oder anderen Form das Glücksspiel schon zum Thema gemacht – sei dies eine Oper von Peter Tschaikowski („Pique Dame“), ein Gemälde von Cassius Marcellus Coolidge („Hunde, die Poker spielen“) oder ein Roman von Fjodor Dostojewski („Der Spieler“). Ebenso stellte Wulf die Haltung der Religionen zu dieser Art menschlicher Betätigung dar und subsumierte entsprechende Verhaltensweisen unter gleich drei der zehn Gebote.

Dass Menschen dennoch von jeher dem Glücksspiel verfielen, liege im Wesentlichen an der Chance auf Gewinn, aber auch an der emotionalen Bedeutung und der geselligen Natur vieler Glücksspielarten. Während die Rolle des einzelnen Spielers im Laufe der Geschichte eher gleichgeblieben sei, habe sich die Position des Staats zum Glücksspiel mittlerweile grundlegend verändert: Bis zum 19. Jahrhundert habe sich der Staat auf Verbote beschränkt – danach habe er jedoch zunehmend selbst vom Glücksspiel profitiert, etwa durch die Errichtung und das Betreiben von Spielbanken. Diese „ambivalente Rolle“ des Staates spiegele sich auch in der aktuellen Entwicklung in Deutschland wider. Vergnügungs- und Wettsteuer seien erträgliche Einnahmequellen – allein aus dem Betrieb von Spielautomaten ergäben sich Vergnügungssteuereinnahmen von jährlich 1,12 Milliarden Euro.

Akteure des Glücksspiels fänden sich mit den Spielerinnen und Spielern und den lokalen Anbietern auf einer Mikroebene, während auf der Mesoebene ein Einfluss mächtiger, gut organisierter Lobbyisten bemerkbar sei, die sich kaum an gängige Compliance-Vorschriften hielten. Auf der Makro-ebene stehe der Staat, der „eine ambivalente Haltung“ aufweise. Bestätigt werde diese Einstellung auch durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der kaum Verbesserungen für die (gefährdeten) Spieler erwarten lasse. Insbesondere das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Spieler sei kaum in der Lage, das finanzielle Risiko der betreffenden Personen zu reduzieren. Werbeverbote für gefährliche Glücksspiele suche man im neuen Staatsvertrag ebenfalls vergebens. Schließlich sei auch die neu zu errichtende länderübergreifende Aufsichtsbehörde angesichts ihrer fehlenden Exekutivbefugnisse praktisch funktionslos.

Positive Impulse seien hingegen von der Wissenschaft zu erhoffen. Hier bestehe reichlich Raum für Forschung. Juristisch interessant sei dabei vor allem der Bereich des Online-Glücksspiels. Hier plädierte der Referent für eine Umgestaltung des § 284 StGB in ein konkretes Gefährdungsdelikt, um die weitgehende Straflosigkeit von aus dem Ausland betriebenen Online-Glücksspielen zu verhindern. In der kriminologischen Forschung sei die Verbindung zwischen Glücksspiel und organisierter Kriminalität von Interesse, auch wenn die bisherige empirische Forschung einen derartigen Zu-sammenhang nicht nahe zu legen scheine.

Der Referent schloss seinen Vortrag mit einem Plädoyer für eine stärkere Hinwendung der Kriminologie zu einer „Kriminalität der Mächtigen“ ab. Klimakriminalität, Wirtschaftsstraftaten und andere Bereiche gesellschaftsbedrohender Kriminalität seien wesentlich dringlichere Problemfelder als die Bekämpfung kleinkrimineller Straftäter.

Im Anschluss an den Vortrag bestand für die Zuhörer die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Thematisiert wurden etwa der Grund für den schlechten Leumund des Glücksspiels oder der Zusammenhang zwischen Glücksspiel und der Finanzierung des internationalen Terrorismus.

 

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