Am Lehrstuhl angesiedelt ist der Forschungsschwerpunkt für evangelisches Kirchenrecht. Dieser entstand durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Universität.
Ziele sind neben der wissenschaftlichen Arbeit und Vertiefung des Kirchenrechts auch die Schaffung von Foren zur Beratung und Weiterbildung der Mitarbeitenden in Pfarrerschaft und Kirchenverwaltung oder die Organisation von wissenschaftlichen Diskursforen wie die „Stuttgarter Kirchenjuristenrunde“.