Juristische Fakultät

VGH MootCourt

Der VGH MootCourt wurde 2012 gegründet. Bei diesem wird eine Gerichtsverhandlung vor dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg simuliert. Es treten die Teams der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen gegeneinander an – jeweils zwei bis vier Studierende der Fakultät vertreten sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenpartei und versuchen durch juristische Argumentation und rhetorisches Geschick die Richterbank, in der unter anderem der Präsident des VGH, die Präsidentin des LJPA sowie Vertreter aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis vertreten sind, von ihrer Seite zu überzeugen.
Der VGH Moot Court findet in Kooperation mit dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg, den teilnehmenden Universitäten sowie der Universität Mannheim, dem Deutschen AnwaltVerein und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg statt.
Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des VGHs.

Bewerbung für das Team Tübingen 2022

Bewerbungen für den VGH MootCourt 2022 sind ab jetzt bis 27. Mai 2022 möglich.
Bitte senden Sie hierzu einen Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben an das Sekretariat des Lehrstuhls Prof. Dr. Johannes Saurer.
Bei Rückfragen und Anregungen können Sie sich gerne jederzeit an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls Prof. Dr. Johannes Saurer wenden.

Allgemeine Informationen

Historie

Die Universität Tübingen ist seit dem Gründungsjahr am VGH MootCourt beteiligt und schickt jedes Jahr ein Team, bestehend aus vier bis acht Mitgliedern, in den Wettbewerb.
Das Tübinger Team hat in den letzten sechs Jahren dank guter Vorbereitung und Unterstützung von Professorinnen und Professoren, Praktikern und ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Wettbewerb für sich entscheiden können.
Im Jahr 2020 musste der VGH MootCourt coronabedingt entfallen, 2021 kann dieser wieder – voraussichtlich präsent unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts – stattfinden.

Ablauf

Der Sachverhalt des VGH MootCourt wird im Rahmen der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht für das Sommersemester ausgegeben. Der Fall ist an einem tatsächlich vor dem VGH anhängigen Verfahren angelehnt. Die Bearbeitung der Hausarbeit erfolgt damit nicht im Team, sondern von jedem Studierenden einzeln. Die Bewertung ist Teil der Prüfungsleistung im Rahmen des Studiums.
Die Einreichung der Bearbeitung erfolgt üblicherweise Mitte Mai. Erst hieran schließt sich die eigentliche MootCourt-Phase an.
Ende Mai bzw. Anfang Juni beginnt der Auswahlprozess des Teams. Im Juni und Juli erfolgt ein intensives Coaching- und Rhetoriktraining, bei dem das Fachwissen im Öffentlichen Recht vertieft und das souveräne Vortragen und Auftreten vor Gericht eingeübt wird. Dies erfolgt überwiegend über Probeverhandlungen und Rhetoriktrainings. In den Probeverhandlungen stellen sich Alumni, Rechtspraktiker und Professorinnen und Professoren als Proberichterinnen und Proberichter zur Verfügung.
Der Wettbewerb findet Mitte Juli in Mannheim in den Räumlichkeiten des VGH statt.

Ablauf des Wettbewerbs

Die Verhandlung beginnt mit der Antragstellung. Die Kläger- und Beklagtenseite erhalten anschließend das Wort für ihre Eröffnungsplädoyers. Beide Parteien können dann auf die Ausführungen der Gegenpartei eine Erwiderung vortragen. Sodann wird ein Rechtsgespräch mit den Richterinnen und Richtern eröffnet, bei dem die vorgebrachten Argumente vertieft und Fragen zu den Rechtsproblemen des Falls gestellt werden können. Abschließend wird der Kläger- und Beklagtenseite die Gelegenheit für ein Schlussplädoyer gegeben. Im Anschluss zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Am Ende des Wettbewerbstages, wenn alle Teams gegeneinander angetreten sind, verkündet das Gericht seine Entscheidung und benennt die Gewinner des Wettbewerbs.
Die Teams der teilnehmenden Fakultäten treten jeweils gegeneinander an und wechseln dabei die Kläger- und Beklagtenseite. Der Wettbewerb ist so organisiert, dass am Ende jedes Team gegeneinander angetreten ist.
Der Wettbewerb ist öffentlich.
Einzelheiten zum Ablauf sind in der Verfahrensordnung des VGH MootCourt niedergelegt.

Betreuung

Die Betreuung des Teams der Universität Tübingen erfolgt durch den Lehrstuhl, der die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht durchführt.
Der Wettbewerb 2019 wurde durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Droege durchgeführt, 2021 erfolgte die Betreuung durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Nettesheim, 2022 erfolgt die Betreung durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Johannes Saurer.

Einladung zur Teilnahme

Der VGH MootCourt bietet die Chance, einen ersten Einblick in die praktische juristische Tätigkeit zu gewinnen und rhetorische Fähigkeiten zu trainieren. Fachkenntnisse im Öffentlichen Recht und im Prozessrecht werden erweitert und vertieft. Daneben eröffnet der Wettbewerb die Möglichkeit, intensiv im Team zusammenzuarbeiten und Studierende der anderen juristischen Fakultäten Baden-Württembergs kennenzulernen.
Wir freuen uns über engagierte Bewerberinnen und Bewerber, die Freude am Öffentlichen Recht und am juristischen Debattieren haben.
Für die Bewerbung ist ein Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben beim betreuenden Lehrstuhl einzureichen. Nach einer Vorauswahl findet ein mündliches Auswahlverfahren statt.

Unserer Förderer

Das Team wird finanziell vom Universitätsbund sowie dem VGH Mannheim unterstützt.