Der Studienplan für das Studium im Pflichtfachbereich in Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung bildet einen möglichen Studienablauf ab, der, wenn man ihm folgt, gewährleistet, dass am Freiversuch in der Staatsprüfung teilgenommen werden kann (wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen auf dem Weg dorthin auf Anhieb bestanden werden). Er ist aber lediglich eine Empfehlung. Im Studienplan sind für jedes Semester die empfohlenen Lehrveranstaltungen gelistet. Nur wenn man dem Studienplan folgt, ist ein überschneidungsfreies und zügiges Studium gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass Sie den zwingend erforderlichen Leistungsnachweis in einem Grundlagenfach nicht nur in den Vorlesungen "Deutsche Rechtsgeschichte" (SoSe) "Verfassungsgeschichte" (WS) und "Römische Rechtsgeschichte" (WS), sondern auch in der Vorlesung "Rechtsphilosophie" (WS) erwerben können. Daneben existiert auch ein Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich, dieser wird erst später relevant für Sie.
Nebenfachstudierende orientieren sich für ein regelstudienzeitgerechtes Studium an der "Übersicht nach Studienverlauf", die Sie im Modulhandbuch auf S. 6 finden.