Juristische Fakultät

Im Studium (Allgemeines)

alma-Portal

Alma ist das Campus-Management-System der Universität Tübingen und unterstützt die universitäre Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Bewerbung und Zulassung, Studierendenverwaltung, Lehrveranstaltungsmanagement und Prüfungsverwaltung.

 

 

Belegen von Lehrveranstaltungen & Anmelden zu Studien- und Prüfungsleistungen

Im Almasystem findet die Veranstaltungs- und Pürfungsverwaltung statt. Lehrveranstaltungen, an denen Sie teilnehmen möchten, müssen Sie belegen. Sofern Sie in Lehrveranstaltungen Studienleistungen (z.B. die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Fallbesprechung) erbringen oder Prüfungsleistungen (z.B. die Hausarbeit und die Klausuren in den Übungen) ablegen möchten, müssen Sie sich hierfür gesondert anmelden. Hierzu haben wir Ihnen eine Anleitung erstellt, die das Belegungs- und Anmeldeverfahren umfassend erklärt und auf die am häufigsten gestellten Fragen eingeht.

Bescheinigungen

Ich benötige ein Zwischenprüfungszeugnis, eine Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAfÖG ...

Im Laufe Ihres Studiums werden Sie immer wieder verschiedenste Bescheinigungen benötigen. Für deren Ausstellung sind innerhalb der Universität, aber auch an der Fakultät unterschiedliche Stellen zuständig:

  • Eine Liste der Bescheinigungen, die die Studienfachberatung ausstellt, finden Sie hier.
  • Wie Sie an ein Transcript of Records (ToR - eine Leistungsübersicht) gelangen, können Sie hier nachlesen.
  • Im übrigen ist, wenn es um Ihr Mitgliedschaftsverhältnis geht, i.d.R. die Studierendenabteilung zuständig.

Wenn Sie nicht wissen, wer für die Erstellung der benötigten Bescheinigung zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung oder die Zentrale Studienberatung.

Beurlaubung

Ich möchte mich dieses Semester beurlauben lassen. Was gilt es zu beachten?

Geregelt ist die Beurlaubung vom Studium in § 61 LHG und in § 14 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Tübingen (Lesefassung). In diesen Vorschriften finden Sie auch die wesentlichen Gründe, die für eine Beurlaub in Betracht kommen, wichtige Informationen zum Verfahren und die unmittelbaren Folgen einer Beurlaubung.

Für Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung kommt darüber hinaus eine Beurlaubung auch zum Zwecke des Auslandsstudiums in Betracht.

Zuständig für Beurlaubungen ist die Studierendenabteilung. Auf deren Homepage finden Sie auch die entsprechenden Formulare und wichtige Informationen, insbesondere zu den in Betracht kommenden Gründen und zu den maßgelichen Fristen für eine Beurlaubung (hier).

Da eine Beurlaub allerdings Konsequenzen hat, die über die in den o.g. Vorschriften genannten hinausgehen, ist es unerlässlich, dass Sie sich, bevor Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen, beraten lassen.

Bei der Studienfachberatung erhalten Sie insbesondere darüber Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Beurlaubung Ihnen bei der Ermittlung Ihrer Semesterzahl im Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung Rahmen der Regelungen für den Frei- und für den Verbesserungsversuch in der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung (§§ 22 Abs. 1 , 23 Abs. 1 JAPrO 2019) nicht zur Last fällt. Oftmals ist in solchen Fällen auch eine enge Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt, das für die Zulassung zur Staatsprüfung zuständig ist, erforderlich. Das Landesjustizprüfungsamt stellt diesbezüglich auf seiner Homepage u.a. entsprechende Hinweisblätter zur Verfügung.

Parallel- und Nebenfachstudierende sollten sich darüber hinaus unbedingt auch von der Studienfachberatung ihres anderen Fachs bzw. ihres Hauptfachs beraten lassen.

Eine Beurlaubung kann aber auch weitere Kosequenzen haben, etwa im Hinblick auf Ihr BAföG, ein eventuelles Stipendium oder Ihre Krankenversicherung. Insoweit müssen Sie sich von den jeweils zuständigen Stellen informieren.

Ilias

Ilias ist die Lernplattform der Universität. Hier finden Sie Materialien zu den von Ihnen in alma belegten Lehrveranstaltungen.

 

Nachteilsausgleich

Informationen rund um das Thema "Nachteilsausgleich" sowie diesbezügliche Formulare etc. finden Sie hier (viele weitere nützliche Infos auf dieser Seite).

Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, ist für die Entscheidung über diesen Antrag die Fakultät zuständig, auf deren Studiengang sich der Antrag bezieht.

Im Falle der Juristischen Fakultät entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der Studiendekan. Ihren Antrag reichen Sie aber bitte über das Prüfungsamt der Fakultät und nicht über den Lehrstuhl des Studiendekans ein.

Semestertermine

Wann beginnt das Sommer- und wann das Wintersemester, wann sind Semesterferien ...?

Die Semestertermine finden Sie auf der Homepage der der Universität Tübingen (hier).

Transcript of Records (ToR) / Leistungsübersicht / Notenspiegel

Wie Sie ein Transcript of Records (eine Leistungsübersicht, einen Notenspiegel) bekommen, können Sie hier nachlesen.

Zertifikatstudien ("Recht - Ethik - Wirtschaft" & "Rhetorik und Recht")

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen bietet in Kooperation mit anderen Fakultäten und Einrichtungen zwei interdisziplinäre Zertifikatstudienprogramme an, die während des Studiums der Rechtswissenschaft ergänzend studiert werden können, um zusätzliche Kompetenzen auf- und auszubauen: