Katholisch-Theologische Fakultät

Katholisch-Theologische Fakultät ehrt Menschenrechtler Heiner Bielefeldt mit dem „Alfons Auer Ethik-Preis“

Der Theologe, Philosoph und Historiker Professor Heiner Bielefeldt wird für seine Verdienste um Menschenrechte und Religionsfreiheit mit dem „Alfons Auer Ethik-Preis“ der Universität Tübingen ausgezeichnet. Die Katholisch-Theologische Fakultät verleiht den Preis alle zwei Jahre an eine Persönlichkeit, die sich durch besonderes ethisches Engagement im religiösen, wissenschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Bereich ausgezeichnet hat. Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wurde 2015 vom Unternehmer Siegfried Weishaupt zum Gedenken an den Moraltheologen Alfons Auer gestiftet; am 14. November 2017 wird der Preis zum zweiten Mal verliehen.

Heiner Bielefeldt erhält die Auszeichnung „für sein Engagement für Menschenwürde und die Menschenrechte sowohl auf theoretischer wie auf praktischer Ebene. Er tritt ein für die Religionsfreiheit als Freiheitsrecht der einzelnen und fördert aktiv interkulturelle und interreligiöse Verständigung“, so die Begründung der Jury. In seinen Forschungen vereine er verschiedene Wissenschaftsdisziplinen, die für Menschenrechte relevant seien, wie Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaft, Geschichte und Politikwissenschaft. Bemerkenswert sei außerdem sein Einsatz für die praktische Umsetzung von Menschenrechten und interkulturelle Verständigung, beispielsweise als UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Die Universität Tübingen und Alfons Auer spielten in der Vergangenheit bereits eine Rolle für Heiner Bielefeldt: für die Preisverleihung kehrt er an seine Alma Mater zurück, wo er Anfang der 1980er Jahre noch persönlich bei Alfons Auer Vorlesungen über die autonome Moral hörte. 1981 erwarb Bielefeldt sein Diplom in katholischer Theologie; 1989 promovierte er im Fach Philosophie über Freiheitsrechte und politische Gerechtigkeit in der Neuzeit. Sein Doktorvater, der Tübinger Professor Johannes Schwartländer, inspirierte ihn zu seinem Lebensthema: die Menschenrechte als interdisziplinärer Forschungsbereich.

In seiner Habilitationsschrift über „Die Philosophie der Menschenrechte. Grundlagen eines weltweiten Freiheitsethos“ suchte er nach einer Begründung der Menschenwürde und Menschenrechte, die theoretisch fundiert und praktisch anwendbar ist. Anregungen dafür erhielt er aus seinem Engagement bei der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“. 2003 wurde er Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin. In dieser Position setzte er sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein und war beratend und forschend als Vermittler zwischen Staat, Gesellschaft, Wissenschaft, sowie zwischen nationalen und internationalen Akteuren tätig. 2009 wurde er auf den Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg berufen. Parallel zu seiner Lehrtätigkeit war er von 2010 bis 2016 UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit. In dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sprach er mit Vertretern von Regierungen, Organisationen und Kirchen sowie mit Gläubigen in der ganzen Welt und berichtete den Vereinten Nationen seine Einschätzungen in Sachen Religionsfreiheit.