Da die Anträge auf Förderung aus TEA-Mitteln auf den Sitzungen der Gleichstellungskommission entschieden werden müssen, sollten diese vor der ersten Sitzung zu Semesterbeginn oder zur zweiten Sitzung der Gleichstellungskommission zum Ende der Vorlesungszeit vorliegen. Die Anträge müssen außerdem mindestens vier Wochen vor geplantem Veranstaltungstermin vorliegen.
Anträge sind ausschließlich per Mail an die Emailadresse zu richten. Anträge, die nicht in elektronischer Form vorliegen können leider nicht bearbeitet werden. Die original Antragsunterlagen müssen zusätzlich nachträglich an den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät, Prof. Dr. Martin Biewen, Fachbereich für Wirtschaftswissenschaften, Mohlstr. 36, 72074 Tübingen geschickt werden.
Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät stehen jährlich Mittel für insgesamt 3 Lehraufträge und 4 Praxisvorträge aus dem TEA-Programm zur Verfügung.
Pro Lehrauftrag werden der Fakultät 1180 Euro Vergütung sowie 580 Euro Reisekosten, pro Praxisvortrag/Gender Studies Fachvortrag 210 Euro Honorar sowie 100 Euro Reisekosten (für 1,5 Stunden Vortrag) zugewiesen. Eventuelle Mehrkosten sind von der Fakultät/vom Fachbereich zu übernehmen. Pro Institut können jährlich maximal 1 Lehrauftrag und ggf. mehrere Praxisvorträge gefördert werden.