Förderung

Fördermittel Zentrum für frankophone Welten (ZFW)

Ausschreibung ZFW

Zwei Förderlinien vom Zentrum für frankophone Welten

  1. Förderung von Forschungsprojekten

Wissenschaftliche Zusammenarbeit in einem Forschungsprojekt braucht Vorbereitung – und Zeit für gemeinsames Nachdenken und Diskussion. Das "Zentrum für frankophone Welten" möchte dies unterstützen: Es fördert deshalb in einer Höhe bis zu 2.000 € Vorhaben, die das Ziel haben, Forschungsprojekte mit Bezug zur Frankophonie an der Eberhard Karls Universität Tübingen auszuarbeiten. 

Beantragt werden können:

- Mittel für Arbeitstreffen und Werkstattgespräche, die dazu dienen, ein Forschungsprojekt auszuarbeiten;

- Reisekosten für Treffen mit Projektpartnern in frankophonen Ländern;

- Mittel für die Exploration von Forschungsthemen mit Bezug zur Frankophonie, die das Potential haben, zu Projekten ausgearbeitet zu werden.

Höhe der Förderung:

Die von dem ZFW bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2000 € und ist im Regelfall auf maximal einen Antrag pro Jahr und Antragsteller*in und pro angedachte Kooperation begrenzt.

Antragsfrist: Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 30.04.2025

Es gelten folgende formale Vorgaben

  • Antragsteller*innen sollten bereits Mitglied des ZFW sein oder ihre Mitgliedschaft mit der Antragstellung erklären.
  • Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. 
    Anträge sollen den Umfang von zwei Seiten nicht überschreiten. Sie sollen das Thema, die Projektidee, die (potenziellen) Projektpartner und eine Übersicht über die beantragten Mittel bieten und das angestrebte Projektformat darlegen.
  • Andere Finanzierungsquellen des Vorhabens müssen bei Antragstellung benannt werden.
  • Die Antragstellungen sollten über die Dozentinnen und Dozenten oder die Institutsleitungen erfolgen. Die Projektträger*in reichen ihren Antrag dabei als pdf-Datei unter zfw@uni-tuebingen.de
  • Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt der Vorstand des ZFW nach Rücksprache mit der Exzellenzstrategieabteilung.
  1. Förderung von Projekten mit Bezug zur Lehre

Gefördert werden in erster Linie: 

- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW am ICFA (Reise- und Unterkunftskostenerstattung, auch Honorare nach Rücksprache mit max. 300 € pro Vortrag für externe Gastredner)

 - Gastvorträge mit Frankophoniebezug in Lehrveranstaltungen, sofern sie für ein universitätsweites Publikum geöffnet sind

- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW in Forschungskontexten in Tübingen

- thematisch einschlägige Workshops 

- studentische Initiativen mit Frankophoniebezug

- Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen mit Frankophoniebezug und Mehrwert für die Universität

- Bezuschussung von student. Exkursionen mit Frankophoniebezug im Rahmen von Lehrveranstaltungen

- Publikationskosten 

- Lehraufenthalte in frankophonen Ländern 

- sonstige Initiativen mit Mehrwert für die Universität und thematischem Bezug

Höhe der Förderung:

Die von dem ZFW bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2000 € und ist im Regelfall auf maximal einen Antrag pro Jahr und Antragsteller*in und pro angedachte Kooperation begrenzt.

Antragsfrist: Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 30.04.2025

Es gelten folgende formale Vorgaben:

•Antragsteller*innen sollten bereits Mitglied des ZFW sein oder ihre Mitgliedschaft mit der Antragstellung erklären. 

•Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. Notwendig sind eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan (zusammen maximal drei Seiten). Andere Finanzierungsquellen des Vorhabens müssen bei Antragstellung benannt werden.

•Die Antragstellungen sollten über die Dozentinnen und Dozenten oder die Institutsleitungen erfolgen. Die Projektträger*in reichen ihren Antrag dabei als pdf-Datei unter zfw@uni-tuebingen.de

•Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt der Vorstand des ZFW nach Rücksprache mit der Exzellenzstrategieabteilung.

Kontaktdaten:
Zentrum für frankophone Welten
www.uni-tuebingen.de/zfw
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. 
Rümelinstr. 32 - Raum 009
72070 Tübingen

zfwspam prevention@uni-tuebingen.de

BW-Stiftung

BW-Stipendium, Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK) 2024-2025

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK 2024/25 ermöglicht Doktorand:innen und Master-Studierenden aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (sog. AKP-Staaten) sowie aus Least Developed Countries (LDC) einen Aufenthalt an einer baden-württembergischen Hochschule (incoming).

In wenigen Fällen können Promovierende und Master-Studierende aus Baden-Württemberg auch in solchen Ländern forschen oder studieren (outgoing).

Die Stipendienvergabe orientiert sich an den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit baden-württembergischer Hochschulen mit AKP- und LDC-Ländern und insbesondere mit afrikanischen Partnern zu fördern. Daher können mit REK-Stipendien zum einen neue Beziehungen zu Institutionen in diesen Regionen initiiert und zum anderen bestehende Partnerschaften ausgebaut oder gestärkt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Hochschullehrer:innen der Universität Tübingen, die im akademischen Jahr 2024/25 einen Austausch mit Institutionen in den oben beschriebenen Regionen planen.

Eckdaten zum REK-Stipendium:
-Stipendienhöhe: im Normalfall 1.000,00 €/Monat, keine Zusatzleistungen wie z.B. Reisekosten-Mindestdauer: 2 Monate-Maximaldauer: 10 Monate-Stipendienzeitraum: August 2024 bis September 2025 Bewerbungsfrist: 15.3.2024
Bitte reichen Sie das entsprechende der angehängten Bewerbungsformulare per E-Mail: birgit.juresaspam prevention@uni-tuebingen.de

oder Hauspost ein. Rückfragen gerne an Birgit Juresa (29-76448).
Weitere Informationen: Bewerbungen für einen Austausch sind auch möglich, wenn die Stipendiat:innen des Austauschs noch nicht benannt werden können (N.N. Nennungen); ebenso die Bewerbungen mehrerer Kandidat:innen.-Von der Auswahlkommission der Universität Tübingen nominierte Kandidat:innen für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK werden vom International Office Anfang April aufgefordert, sich im Portal der Baden-Württemberg Stiftung online zu bewerben.-Die offizielle Bestätigung der ausgewählten Nominierten durch die Baden-Württemberg Stiftung erfolgt im Juni 2024.-Outgoing-Kandidat:innen, die für ein REK-Stipendium nominiert werden, können sich nicht parallel im Normalprogramm ‚Baden-Württemberg STIPENDIUM‘ bewerben.-Bewerbungen für einen Austausch mit strategischen Partneruniversitäten der Europäischen Universitätsallianz CIVIS-in Afrika sind besonders willkommen; Siehe: https://civis.eu/de/african-partner-universities

 

 

 

Campus France

Make Our Planet Great Again (MOPGA) - Visiting Fellowships Program for Young Researchers

Deadline: January 9th 2024

France, as a major player in the fight against climate change and guarantor of the spirit of the Paris Agreement, is launching a new MOPGA visiting fellowship program geared towards strengthening scientific contributions to climate change issues raised by the COPs. 
This sixth Make Our Planet Great Again (MOPGA) call for applications is intended to welcome 40 early researchers wishing to carry out their research in France. The program is funded by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, in collaboration with the French Ministry for Higher Education and Research, and implemented by Campus France. 
 
DESCRIPTION OF THE RESEARCH PROJECT (IN ENGLISH OR FRENCH)

  • Research Project Title
  • Keywords (6)
  • Abstract of the Research Project (2,000 char. max.)
  • Context and Motivation (2,000 char. max.)
  • Scientific Objectives (2,000 char. max.)
  • Methodology and Timeline (4,500 char. max.)
  • Project position in relation to the MOPGA scientific domain (2,000 char. max.)
  • Collaborations and / or impacts for the candidate's country of residence in relation to the research project proposal (2,000 characters max.)

 WHO MAY APPLY?

  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years
  • No nationality restrictions (except France)
  • 40 fellowships will be awarded for a 12-month period from September 2024.

This fellowship includes the following benefits :

  • Monthly allowance of 2,500 euros
  • Moving allowance of 500 euros
  • Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance until the MOPGA Fellow's registration to the French Social Security Scheme
  • Complementary Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance once the Social Security registration process is effective.

A Hosting Agreement (convention de séjour de recherche) will have to be established between the MOPGA Fellow and the host institution. This Agreement will specify the means and resources made available by the host laboratory so that the researcher can carry out the research project. For more information:  https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/fr/bo/22/Hebdo19/ESRS2207381C.htm  
 
RESEARCH THEMES

Five broad research themes are eligible:

  • Earth systems
  • Climate change and sustainability
  • Energy transition
  • Societal challenges of environmental issues
  • Human, animal and ecosystem health as part as a "One Health" approach.

 SELECTION PROCESS

In line with the ambitions and requirements of this call for applications, the selection process will unfold in two phases. In the first phase, scientific experts in each relevant field will evaluate the applications. In the second phase, an international committee will select the 40 final fellows for the MOPGA 2024 program. 
 
ELIGIBILITY 

Individuals fitting the following criteria are eligible to apply:

  • Applicants who do NOT hold French citizenship 
  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years (must have passed their thesis defense between December 2019 and January 2024)
  • Foreign researchers who have not resided in France between October 9th 2023 and January 9th 2024 (for more than 90 days)

 DOCUMENTS NEEDED

  1. CV including the list of your publications in English (4 pages max)
  2. PhD Diploma (or certificate of PhD diploma)
  3. CV of your research supervisor in the French host institution (2 pages max)
  4. Letter of support from the French host institution
  5. Letters of recommendation (3 max)
  6. Passport or proof of ID

 APPLICATION PROCESS

Applications should be submitted via the following link: https://campusfrance.smapply.io/prog/MOPGA-2024/  

 TIMELINE

  • October 9th 2023: Application period opens
  • January 9th 2024: Application period ends  
  • End of June 2024 : Notification of the results
  • Between September 2024 and December 2024 (at the latest): Arrival in France and start of the fellowship 

If you have any questions, please contact: mopgaspam prevention@campusfrance.org.

For more information, please visit:
https://www.campusfrance.org/en/mopga-2024

 

Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema „Europäische Integration: neue Impulse für die Europa-Fabrik“

Die Europäische Integration durchlebt turbulente Zeiten. Wohin man auch schaut – ob in der Politik, der Wirtschaft, der Gesellschaft oder auch in Umwelt- und sogar militärischen Fragen: Die Vision eines friedlichen und stärker integrierten Europas scheint immer mehr zu verblassen. Grund hierfür ist zum einen der ins Stocken geratene deutsch-französische Motor: Noch nie seit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags (1963) waren die Beobachter der deutsch-französischen Beziehungen wahrscheinlich so ratlos, konstatieren sie doch seit einigen Jahren eine stetige Verschlechterung der deutsch-französische Beziehungen. Zudem bringen der ökologische Wandel und die auf nationaler Ebene beschlossenen Energiestrategien Deutschlands und Frankreichs das gesellschaftliche und politische Gleichgewicht der Staaten ins Wanken. Gleiches gilt für den Krieg in der Ukraine und die Wiederaufrüstung zahlreicher EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der NATO, die die gemeinsame Sicherheit Europas infrage stellen. Auch der demografische Wandel aufgrund der in vielen europäischen Staaten zu beobachtenden Bevölkerungsalterung ruft viel Unsicherheit hervor. Hinzu kommen die Migrationsbewegungen, von denen einige EU-Länder besonders stark betroffen sind. Auf wirtschaftlicher Ebene wiederum schürt der jüngste Inflationsdruck die Ressentiments gegenüber den wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen vieler Regierungen, die der Euro-Skepsis Tür und Tor öffnen. Und nicht zuletzt: Gibt es noch einen vernehmbaren europäischen Kulturdiskurs? Wie können wir den Diskurs über Europa intellektuell neu beleben?

Ziel der vorliegenden Ausschreibung zur Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen ist es, den Ideenaustausch und den Dialog zu dieser Thematik auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es,,Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an Doktorand*innen und/oder Postdocs. In begründetenFällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €. 

Antragsfrist:
Interne Fristen der Antragstellung:  1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.

Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

• der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• der Antrag wird in deutscher und in französischer Sprache eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: Europäische Integration): manifestations_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW,) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de     

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/   

Ausschreibung

Förderung von Vorbereitungstreffen für den Aufbau von Programmen der Deutsch-Französischen Hochschule

Aufgabe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist die Förderung des Austauschs im Hochschul- und Forschungsbereich.

In diesem Zusammenhang bietet sie das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ an, dessen Zielsetzung es sein soll, neue Vorhaben für Studienprogramm- und/oder Forschungskooperationen fach- und themenübergreifend zu entwickeln.

Hierbei kann es sich um die Vorbereitung konkreter Vorhaben wie den integrierten Studiengängen, Programmen zur Doktorandenausbildung oder wissenschaftlichen Veranstaltungen handeln wie auch allgemeiner um die Planung von Kooperationsvorhaben im Studien- und/oder Forschungsbereich.

Das Förderprogramm „Vorbereitungstreffen“ kann jedoch nicht für die Organisation von wissenschaftlichen Kolloquien oder Workshops verwendet werden, da diese Arten von Veranstaltungen von der DFH durch das Programm „wissenschaftliche Veranstaltungen“ gefördert werden, welches eigenen Qualitätskriterien unterliegt.

Die Vorbereitungstreffen richten sich an Hochschulen sowie an deutsche und französische Hochschulinstitute, deutsch-französische Kooperationseinrichtungen und deutsche und französische Forschungseinrichtungen.

Die Veranstaltung soll in Deutschland oder in Frankreich stattfinden (bei Beteiligung eines Drittlandes kann sie auch in diesem Land stattfinden).

Die Förderung der DFH dient der Durchführung von Begegnungen zwischen Partnern und der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten (die Einbeziehung von Teilnehmern eines Drittlandes ist möglich).

Höhe der Förderung:

Die von der DFH bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt.

Eine Fakultät kann in höchstens zwei Anträge pro Jahr involviert sein.

Antragsfrist:

Es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Die Anträge müssen einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Es gelten folgende formale Kriterien:

  • Die Projektträger reichen ihren Antrag über eine Hochschule, ein deutsches oder französisches Hochschulinstitut, eine deutsch-französische Kooperationseinrichtung oder ein deutsch-französisches Forschungszentrum ein.
  • Der Antrag wird auf Deutsch oder auf Französisch verfasst und muss von der Leitung des Antragstellers unterschrieben sein.
  • Die Antragstellung (max. zwei Seiten Projektbeschreibung) erfolgt per Post und per Mail (Kontaktdaten s. u.).
    • An den Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule
      Villa Europa, Kohlweg 7
      66123 Saarbrücken

Bitte reichen Sie Ihren Antrag  bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.

Kontaktdaten:

  • Referat: Kooperationen mit der Frankophonie
    Frau Judith Osché 
    Eberhard Karls Universität Tübingen
    Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
    Rümelinstraße 32 - Raum 009
    72070 Tübingen
    0049-7071-2977033
    judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de    

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nähere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/vorbereitungstreffen 
Ausschreibung

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema „Künstliche Intelligenz und ihre Herausforderungen für die Gesellschaft“

Die Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasant zugenommen und ist spätestens mit der Implementierung von ChatGPT auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Tatsächlich durchdringt die KI schon länger unser tägliches Leben – oft, ohne dass wir uns dessen bewusst sind (Routenplanung, automatische Bildoptimierung, Sprachassistenten, Übersetzungstools, Spamfilter, Betrugsabwehr im Bankgeschäft). Nachdem früher insbesondere die technischen Herausforderungen im Fokus der Forschung standen, nimmt inzwischen auch die Debatte aus ethischer, sozialer und rechtlicher Perspektive Fahrt auf (Nutzung für die Verfassung von Hausarbeiten oder Urteilsbegründungen bis hin zu automatisierten Gerichtsentscheidungen; Diskriminierung aufgrund verzerrter Trainingsdaten) und stellt unsere Gesellschaft vor ganz neue Anwendungsfelder, Chancen und Herausforderungen im Umgang mit KI.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung zur Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen ist es, den Ideenaustausch und den Dialog zu dieser Thematik auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an Doktorand*innen und/oder Postdocs. In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen. Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €. 

Antragsfrist:

Interne Fristen der Antragstellung1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.
Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: künstliche Intelligenz): manifestations_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/  

Ausschreibung

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für NachwuchswissenschaftlerInnen

Mit dem Ziel der Netzwerkbildung von Wissenschaftler*innen und der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) deutsch-französische Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktorand*innen bzw. Postdocs). In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, den Ideenaustausch und den wissenschaftlichen Dialog auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten.

Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen off. Die Veranstaltung ist auf mind. Zwei Tage bis max. 4 Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturierten Veranstaltungsreihe durchgeführt werden.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies giltauch für Veranstaltungsreihen
Je nach Dauer und Format der Veranstaltung wird diese als Forschungsatelier (mit einer Dauer von weniger als 6 Tagen) oder als Sommer- bzw. Winterschule (mit einer Dauer ab 6 Tagen) bezeichnet. Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich in Deutschland und Frankreich stattfinden; in begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.

Antragsfrist:

Interne Fristen der Antragstellung:  1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.
Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresseeinzureichen (Stichwort: Wissenschaftliche Veranstaltungen): wissenschaftliche_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/

Ausschreibung

Deutsch-französische Studienprogramme Akademisches Jahr 2024-2025 (Neu-bzw. Weiterförderungsanträge)

Antragsankündigung bis zum 30. Juni 2024
Antragsfrist: 31. Oktober 2024

II. Fördervoraussetzungen
1. Abschlüsse
Die Deutsch-Französische Hochschule fördert Studiengänge, die zu zwei gleichwertigen
nationalen Abschlüssen (Doppeldiplom) oder einem gemeinsamen Abschluss führen.
Diese Abschlüsse müssen den jeweiligen hochschulrechtlichen Erfordernissen gemäß
genehmigt oder akkreditiert sein. Infrage kommen Studiengänge, die zu einem Bachelor
(Licence), Master, Diplôme d’ingénieur, Staatsexamen oder Vordiplom führen. Einzig durch
die Hochschulen zertifizierte, hochschuleigene Abschlüsse können dementsprechend nicht
gefördert werden.
NB: Die Förderung von PhD-Track-Programmen, welche die zweijährige Masterphase mit der
dreijährigen Promotionsphase verknüpfen und diese als gemeinsames „Ausbildungsangebot“
anbieten, wird gesondert ausgeschrieben:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion/
An französischen Hochschuleinrichtungen, die keine Licence (Bachelor) verleihen (z. B. IEP
oder bestimmte Écoles), erfolgt die Vergabe des Doppeldiploms am Ende des
Masterstudiums.
2. Struktur und Inhalte der Studiengänge
Die Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule setzt einen hohen inhaltlichen und
strukturellen Integrationsgrad der Studiengänge voraus, der sich im Förderantrag
widerspiegeln muss. Dieser durchläuft ein besonderes Evaluationsverfahren.
a. Struktur und Dauer des Studiums
Vollintegrierte Studiengänge müssen grundsätzlich so strukturiert sein, dass sie innerhalb der
regulären Studiendauer mit dem Erwerb der Diplome der kooperierenden Einrichtungen bzw.
des Doppeldiploms abgeschlossen werden können. Dies setzt einen kohärenten Aufbau der
Studiengänge voraus, um die Komplementarität der in den Partnerhochschulen angebotenen
Lehrveranstaltungen zu gewährleisten.
Der hohe Integrationsgrad, den die von der Deutsch-Französischen Hochschule geförderten
Studiengänge aufweisen müssen, erfordert zeitlich ausgewogene und hinreichend lange
Studienaufenthalte in den Partnerländern, um den Erwerb guter sprachlicher und kultureller
Kenntnisse des Partnerlands zu ermöglichen.
Dieser Integrationsanspruch impliziert auch, dass das Studium möglichst in gemeinsamen
Jahrgangsgruppen absolviert wird, die sich zu gleichen Teilen aus deutschen und
französischen Studierenden zusammensetzen, die den Großteil des Studiums gemeinsam
studieren. Dies ermöglicht zum einen den Aufbau eines soliden deutsch-französischen Alumni-
Netzwerks und zum anderen eine bessere Integration der gesamten Gruppe in die jeweilige
Partnerhochschule.
Um den deutsch-französischen Integrationsgrad zu gewährleisten muss eine ausreichende
Zahl von Studierenden am Programm teilnehmen: Das heißt, pro akademischem Jahr müssen
sich mindestens 5+5 Studierende in der Auslandsphase befinden (jahrgangsübergreifend
mindestens 5 von deutscher, 5 von französischer Seite).
Um dieses Ziel zu erreichen, muss besondere Sorgfalt auf die Studierendenauswahl und die
Kommunikationsmittel zur Bewerbung des Studiengangs verwendet werden. Die Rekrutierung
der Studierenden sollte sich nicht auf die jeweiligen Partnerhochschulen beschränken,
sondern idealerweise auf nationaler und ggf. auch europäischer und internationaler Ebene
erfolgen.
Bei der Konzeption eines neuen Studiengangs kann es sinnvoll sein, das bestehende Angebot
der DFH im Vorfeld zu analysieren und über die DFH mit den entsprechenden Fachgruppen
in Kontakt zu treten.
Originalität und Innovation bei der Konzeption der Studiengänge werden bei der Bewertung im
Rahmen der Evaluation berücksichtigt.
Auf teilintegrierte und trinationale Studiengänge können ggf. leicht abgewandelte Kriterien
angewendet werden (s. e und f).
b. Sprachen
Der Studiengang muss so strukturiert sein, dass der Erwerb sehr guter deutscher bzw.
französischer Sprachkenntnisse möglich ist und die Studierenden nach Abschluss ihres
Studiums in der Lage sind, in einem deutschen wie auch einem französischen Umfeld zu
arbeiten. Um dies zu gewährleisten, können Sprachlehrveranstaltungen und eine Vorbereitung
auf den Aufenthalt im jeweiligen Partnerland eingeplant werden.
Da Englischkenntnisse eine Grundvoraussetzung für die Qualifizierung für den internationalen
Arbeitsmarkt darstellen befürwortet die DFH Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die
Studierenden ihre Englischkenntnisse pflegen und ausbauen, damit sie das Studium
dreisprachig beenden.
Ist eine der Arbeitssprachen eines Studiengangs eine dritte Sprache, weil es in der
entsprechenden Fachrichtung Usus ist, sind deutsche und französische
Sprachlehrveranstaltungen einzubinden und nach Abschluss des Studiums entweder ein
Zertifikat für diese Sprachen oder eine andere Bescheinigung über die Sprachkompetenzen
der Studierenden auszustellen.
c. Qualität der Lehre
Die Studiengänge müssen inhaltlich bestimmte akademische Qualitätsstandards erfüllen.
Dieses Kriterium wird im Rahmen der Evaluation der Förderanträge anhand der
Zusammensetzung des Lehrkörpers und dessen Kontakten zu Forschungsgruppen und zur
freien Wirtschaft, insbesondere bei den Masterstudiengängen, geprüft.
Ein besonderes Augenmerk wird auf den Mehrwert der deutsch-französischen Dimension
gelegt sowie auf die Auswahl der angebotenen Lehrveranstaltungen, die es den Studierenden
ermöglichen müssen, die Unterschiede und Komplementaritäten der Hochschulsysteme der
Partnerländer optimal auszuschöpfen und sich mit den jeweiligen wissenschaftlichen und
methodischen Ansätzen vertraut zu machen.
Darüber hinaus sollte das Studienangebot spezielle Module zur Sensibilisierung der
Studierenden für die interkulturellen Aspekte des jeweiligen Studiums enthalten, wobei die
deutsch-französische Erfahrung ein exemplarisches Lernfeld für „Internationalisierung“
darstellt. Diese Module sollen es den Studierenden ermöglichen, die erworbene vertiefte
Kenntnis der beiden Partnerländer optimal zu nutzen.
d. Betreuung der Studierenden
Neben dem oben erwähnten besonderen Sprachangebot ist dafür Sorge zu tragen, dass sich
der binationale Charakter des Studiengangs auch in einer besonderen Betreuung der
Studierenden niederschlägt, insbesondere während der Vorbereitung auf den Aufenthalt im
Partnerland und während der Auslandsphase selbst.
Gegebenenfalls sollte eine Unterstützung beim Berufseinstieg, z. B. mittels Praktikum,
vorgesehen werden.
Des Weiteren können besondere Angebote zur Unterstützung der Studierenden und
Doppeldiplomierten bei der Fortführung ihrer akademischen Laufbahn und ihrem Einstieg in
den deutschen, französischen bzw. internationalen Arbeitsmarkt in Betracht gezogen werden,
insbesondere die Gründung eines Alumni-Vereins.
e. Teilintegrierte Studiengänge
Um die Besonderheiten bestimmter Hochschuleinrichtungen - insbesondere der Grandes
Écoles - zu berücksichtigen, können auch Kooperationen mit geringerem Integrationsgrad im
Rahmen der sogenannten „teilintegrierten Studiengänge“ gefördert werden.
Die Förderung von teilintegrierten Studiengängen ist nur im Ausnahmefall möglich.
Dementsprechend ist im Antrag zu begründen, dass es aufgrund der Besonderheiten der
beteiligten Hochschuleinrichtungen und ihrer Ausbildung (Pluridisziplinarität), der
Besonderheiten in den Verfahren und Kriterien, die für die Genehmigung des
Studienprogramms zu beachten sind (z. B. Vorgaben der CTI auf frz. Seite) oder der
Besonderheiten in den Selektionsprozessen (z. B. Concours auf frz. Seite) nicht möglich ist,
einen vollintegrierten Studiengang anzubieten.
Teilintegrierte Studiengänge müssen mit einem gleichwertigen doppelten Abschluss enden.
Grundlage hierfür ist eine Äquivalenzvereinbarung (gegenseitige Anerkennung). Die
Studierendengruppen dürfen kleiner sein als bei den vollintegrierten Studiengängen; zudem
ist es nicht unbedingt erforderlich, einen neuen Studiengang zu entwickeln. Die Dauer des
Studienaufenthalts im Partnerland muss mit dem Erwerb des Doppeldiploms vereinbar sein.
Die finanzielle Förderung für teilintegrierte deutsch-französische Studiengänge fällt niedriger
aus als bei den vollintegrierten Studiengängen.
f. Trinationale Studiengänge
Die DFH unterstützt die Entwicklung deutsch-französischer Kooperationen mit einem Drittland,
insbesondere im Falle von Kooperationen mit Hochschuleinrichtungen in Drittländern mit
ausgeprägtem germanophonen bzw. frankophonen Profil im Rahmen grenzüberschreitender
Regionalverbünde (beispielsweise Partnerschaften mit Luxemburg, der Schweiz, Belgien und
Österreich).
In jedem Fall sollten die Unterrichts- bzw. Arbeitssprachen vorrangig Deutsch und Französisch
sein, mit der oben erwähnten Ausnahme fürs Englische.
Bei einer Kooperation mit einer Drittlandhochschule wird vorausgesetzt, dass Studierende
dieses Drittlandes am Studiengang teilnehmen.
3. Umsetzung der Programme
Die in einen DFH geförderten Studiengang eingeschriebenen Studierenden müssen sich bis
zum Erwerb des Doppeldiploms jedes Jahr bei der DFH einschreiben bzw. rückmelden. Sie
verpflichten sich dazu, die von den Partnerhochschulen gemeinsam in den Studien- und
Prüfungsregelungen festgelegten Abschlüsse anzustreben.
Folglich können Kooperationen, bei denen die Studierenden erst vor Ort entscheiden, ob sie
den vorgesehenen Abschluss erwerben wollen, nicht durch die DFH gefördert werden,
genauso wenig wie Kooperationen, bei denen über die Anerkennung von an der
Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen erst nach der Rückkehr an der
Heimathochschule entschieden wird.
4. Förderung durch die DFH
Die Förderung durch die DFH gestaltet sich wie folgt:
In administrativer Hinsicht gewährt die DFH eine fachlich-technische Unterstützung beim
Aufbau der Studienprogramme. Dabei wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem
zuständigen Referat der DFH empfohlen, um zu prüfen, welche Kooperationsart unter
Berücksichtigung der notwendigen Komplementarität neuer Studiengänge hinsichtlich des
bereits bestehenden Studienangebots in Betracht gezogen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt
kann auch die Kontaktaufnahme mit den Fachgruppen der DFH hilfreich sein. Zudem verfügt
die DFH über Vertragsmuster, die der Einrichtung neuer Studiengänge dienlich sind, sowie
über eine weitreichende Erfahrung hinsichtlich der Strukturierung von Studiengängen.
Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:

  • einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht
  • einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
  • jährliche Fördermittel für die sprachliche Vorbereitung der Studierenden nach jeder erfolgreichen Evaluation
  • eine jährliche Förderpauschale für digitale Begleitmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
  • Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden, die während ihres Aufenthaltes im Partnerbzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind
  • der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen

Die aktuellen Finanzierungsrichtlinien der DFH sind im Dokument unter folgendem Link
genauer erläutert:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/verwaltung-derprogramme/finanzierungsrichtlinien/


NB: Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als
auch ein deutsch-französisches PhD-Track-Programm anbietet, kann nur einmal
Infrastrukturmittel erhalten, in Höhe der für PhD-Track-Programme geltenden
Bemessungsgrundlage.
Nach der positiven Evaluation des Förderantrags werden die gesamten Fördermittel auf
Grundlage eines von der DFH sowie dem*der Programmbeauftragten und von seiner*ihrer
Hochschulleitung unterzeichneten jährlichen Zuwendungsvertrags bewilligt. Die Verwendung
der Mittel muss den „Richtlinien für die Verwendung der Zuwendungen der DFH“
(https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/verwaltung-derprogramme/
verwendung-der-zuwendungen/) entsprechen und von den Zuwendungsnehmenden
jeweils zum 31. Oktober eines Jahres nachgewiesen werden. Die kooperierenden
Partnerhochschulen sind für die Weiterleitung der Mobilitätsbeihilfen an die geförderten
Studierenden verantwortlich.
Die Förderdauer beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann nach erneuter Antragstellung im
Falle einer positiven Evaluation für den gleichen Zeitraum verlängert werden.
III – Antragsverfahren und einzuhaltende Fristen
Bei der Einreichung eines Antrags zur Förderung eines Studiengangs bei der Deutsch-
Französischen Hochschule sind folgende Schritte einzuhalten:
Zunächst muss eine Antragsankündigung (sh. Webformular) eingereicht werden, auf deren
Grundlage die DFH ein personalisiertes Antragsformular erstellt.
Der Förderantrag wird anschließend unter Verwendung des durch die DFH bereitgestellten
Formulars online ausgefüllt und gestellt, wobei dem Antrag zusätzlich einige Unterlagen
(Kooperationsvereinbarungen, Studienordnungen, usw.) beizufügen sind. Daraufhin erfolgt die
Begutachtung des Antrags durch die Deutsch-Französische Hochschule.
1. Antragsankündigung
Anhand der Antragsankündigung erstellt die DFH ein personalisiertes Antragsformular, das
den antragstellenden Hochschulen online zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig wird auf
Grundlage der Antragsankündigung die Suche nach unabhängigen fachnahen
Gutachter*innen eingeleitet, die mit der Begutachtung der Anträge betraut werden.
Das Webformular für die Antragsankündigung ist unter folgendem Link auf der DFH-Website
verfügbar und kann dort online durch eine der Partnerhochschulen in Absprache mit den
anderen kooperierenden Einrichtungen ausgefüllt werden:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge/
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Webformular muss bis spätestens 30.06.2024 an die DFH
übermittelt werden, indem nach dem Erfassen aller Daten auf „Absenden“ geklickt wird. Nach
der Übermittlung des Webformulars „Antragsankündigung“ an die DFH erhalten alle an dem
Projekt beteiligten Programmbeauftragten eine Bestätigungsmail, die eine Übersicht der
erfassten Daten der Antragsankündigung enthält.
2. Ausfüllen des Antrags
Die Partnerhochschulen verfassen den Antrag gemeinsam in deutscher und französischer
Sprache. Der Antrag wird in einem personalisierten Online-Antragsformular ausgefüllt, das den
antragsstellenden Einrichtungen nach Erhalt der Antragsankündigung (s. oben) über einen per
E-Mail versandten Link zur Verfügung gestellt wird.
Damit der Antrag in bestmöglicher Weise den DFH-Förderkriterien für integrierte Studiengänge
entspricht und zugleich die für das Projekt relevanten hochschuleigenen und fachlichen
Vorgaben berücksichtigt, wird empfohlen, sich an die DFH zu wenden, die den Kontakt zu den
zuständigen Fachgruppen herstellen kann.
Im Falle eines Erstantrags können die Projektverantwortlichen für die Vorbereitung Ihres
Kooperationsvorhabens eine finanzielle Förderung im Rahmen der „Vorbereitungstreffen“
beantragen, die u.a. dem Aufbau neuer Studiengänge dient. Die entsprechende
Ausschreibung ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.dfh-ufa.org/informationenfuer/hochschulen/ausschreibungen/vorbereitungstreffen
Das Dokument „Informationen für Antragstellende“ auf der DFH-Website unter
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge/
enthält weiterführende Informationen bezüglich des Antragsformulars. Es wird zusätzlich
empfohlen, die Hilfetexte der jeweiligen Rubrik des Online-Antragsformulars zu konsultieren,
um den Antrag in Hinblick auf die anschließende Evaluation möglichst treffend auszufüllen.
Der Online-Antrag auf Förderung eines deutsch-französischen Studiengangs muss folgende
Elemente enthalten:
a) das ordnungsgemäß ausgefüllte personalisierte Online-Antragsformular inklusive der
Unterschriftenseiten
b) eine von den Hochschulleitungen unterzeichnete, studiengangspezifische
Kooperationsvereinbarung (max. 10 Seiten je Sprachfassung). Darin müssen grundsätzlich
folgende Aspekte geregelt sein:

  • Festlegung der vorgesehenen gleichwertigen Abschlüsse und deren Bezeichnung
  • Erläuterungen zum Diploma Supplement, welches die an der jeweiligen Partnerhochschule absolvierten Studieninhalte ausweist
  • Festlegung eines gemeinsamen Zulassungsverfahrens im Rahmen des Studiengangs
  • Festlegung der Anzahl der aufzunehmenden Studierenden pro Jahr
  • die Immatrikulationsmodalitäten für Studierende während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule
  • die Modalitäten für die Zahlung von Studien- und Verwaltungsgebühren; dabei sollten die Studiengebühren möglichst an nur einer von beiden Hochschulen entrichtet werden, abhängig von der jeweiligen Studienphase
  •  spezielle Maßnahmen für die Betreuung der Studierenden
  • Angaben zur geplanten Öffentlichkeitsarbeit für den Studiengang, zur Gründung einesAlumni-Vereins und zur Identifikation der Kooperation mit der DFH.
  •  Vertragsmuster können bei der DFH angefordert werden.

c) ein Dokument (Studienplan), das eine allgemeine Präsentation des Studienverlaufs an allen
Partnerhochschulen darstellt (max. 20 Seiten je Sprachfassung).
Dieses Dokument sollte sich aus folgenden 2 Teilen zusammensetzen:
1. eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen pro Semester inkl. der dafür vorgesehenen
ECTS-Punkte. Ein Beispiel finden Sie auf der Website der DFH unter:

https://www.dfhufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge


Die Beschreibung der Module sollte so detailliert erfolgen, dass die Gutachter*innen die
Komplementarität und Qualität des Angebots beurteilen können. Das Modulhandbuch kann
ebenfalls beigefügt werden.
2. eine schematische Darstellung des Studienverlaufs für die Studierenden der jeweiligen
Partnerländer. Darin sollten die Ausgewogenheit der Aufenthaltsdauer an den
Partnerhochschulen, die Organisation der Studierendenflüsse, ob das Studium in gemischten
oder rein nationalen Studierendengruppen erfolgt, der Zeitpunkt der Auswahl der Stuiderenden
und des Erwerbs der Abschlüsse sowie die eventuelle Möglichkeit eines Quereinstiegs
erkennbar sein.
Teilintegrierte Studiengänge: Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, sind die Gründe
darzulegen, warum die Umsetzung eines vollintegrierten Studiengangs nicht möglich war.
3. Fristen und Antragseinreichung
Das Formular „Antragsankündigung“ muss bis spätestens 30. Juni 2024 bei der DFH
eingereicht werden.
Das personalisierte Antragsformular kann den antragstellenden Hochschulen ab dem
2. Mai 2024 zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, dass die Antragsankündigung
vorab fristgerecht eingegangen ist.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Online-Antrag muss bis zum 31. Oktober 2024, 23:59 Uhr,
von einem der Partner durch Klicken auf den Button „Validierung“ an die DFH übermittelt
werden. Alle Anlagen zum Formular sind grundsätzlich als PDF-Dokument hochzuladen,
wobei ein Gesamtvolumen von 10 MB für alle Anlagen nicht überschritten werden darf.
WICHTIG: Die Validierung sollte erst erfolgen, wenn die Partnerhochschulen den
gemeinsamen Förderantrag vollständig ausgefüllt haben. Eine einmal erfolgte Validierung ist
definitiv, d. h. im Antrag können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an evaluation@dfh-ufa.org oder
Carole Reimeringer
+49 (0)681 93812 -162
reimeringer@dfhufa.or
Sabine Kletzke-Vuković
+49 (0)681 93812-166
kletzke@dfh-ufa.org
Danielle Weislinger
+49 (0)681 93812 -163
weislinger(at)dfhufa.org
Nadia Huppert
+49 (0)681 93812-153
huppert@dfh-ufa.or

Deutsch-französische PhD-Track-Programme-Akademisches Jahr 2025-2026

Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen, die derzeit einen Masterstudiengang und/oder ein
deutsch-französisches Doktorandenkolleg unter dem Dach der DFH haben, sowie an Hochschulen,
die noch kein von der DFH gefördertes Programm anbieten. Außeruniversitäre Einrichtungen
können sich ebenfalls am PhD-Track-Programm beteiligen.
Sie steht allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.
Antragsfrist: 31.10.2024

Fördervoraussetzungen
Das Programm soll folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Antragsberechtigte:
Die deutschen antragstellenden Einrichtungen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
- der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master abschließen,
- Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung
angegliedert ist, z. B.: Graduiertenkolleg der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
Teilnahme an einem vom DAAD oder von der DFG getragenen Promotionsprogramm , Max-
Planck-Institute, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Forschungsinstitute der
Fraunhofer Gesellschaft, Forschungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, universitäre
und außeruniversitäre Trägerschaften von Programmen zur Förderung einer strukturierten
Doktorandenausbildung (z. B. landesgeförderte Programme, hochschuleigene
Doktorandenschulen).
2. Rekrutierung der Programmteilnehmenden:
Zum ersten Programmjahr können Studierende zugelassen werden, die die jeweiligen Kriterien zur
Zulassung zum Master-Studium erfüllen (in der Regel mindestens 180 ECTS und/oder einen ersten
Hochschulabschluss).
Das Programm sieht die Möglichkeit eines Quereinstiegs vor, der entweder zwischen dem 1. und 2.
Masterjahr oder vor Eintritt in die Promotionsphase erfolgen kann.

3. Kriterien der Ausbildung:
Die Ausbildungen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
  • Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftler- und Forschungsgruppen,Qualität und Mehrwert ihrer wissenschaftlichen Kooperation,
  • strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern, das auf die Komplementarität der landeseigenen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und aufdie Komplementarität der landesspezifischen Arbeits-, Lern- und Forschungsmethodenausgerichtet ist,
  • Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzensowie zum Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in den Partnersprachen Deutsch und Französisch;
  • Verlauf, Mobilität und Dauer des Programms:

         ausgewogene Verteilung der Ausbildung auf beide Institutionen
         längerfristige und ausgewogene, über die fünfjährige Laufzeit des Programms
aufgeteilte Mobilität während mindestens drei Semester. Die von der DFH gewährte
Unterstützung für die Mobilität beträgt in der Masterphase mindestens zwei Semester
und in der Promotionsphase maximal 18 Monate,
       die Finanzierung des Programms beträgt fünf Jahre.

  • nach Abschluss der ersten beiden Jahre des gemäß einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung aufgebauten Programms: Erwerb von zwei gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeiten sowie Ausstellung eines Diploma Supplement, das die binationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt,
  • Möglichkeit, die Promotion im Rahmen einer Cotutelle de thèse abzuschließen,
  • integrierter Charakter des Programms: Ausbildung möglichst innerhalb einer deutschfranzösischen Studierendengruppe sowie Bereitstellung gemeinsamer Lehrangebote für alleTeilnehmenden, insbesondere während der ersten beiden Jahre mit dem Ziel derVorbereitung auf die Forschungsarbeit,
  • qualitativ hochwertiges Betreuungskonzept,
  • Module zur Vorbereitung der Programmteilnehmenden auf den Berufseinstieg,
  • Vermeidung einer Mehrfachzahlung von Studiengebühren,
  • es obliegt den Programmverantwortlichen, die Auswahl der bestqualifizierten Studierendenim Hinblick auf den Exzellenzcharakter des PhD-Track-Programms sicherzustellen.

4. Möglichkeit zum Ausstieg:

  • Es besteht keine Gewährleistung für eine Zulassung zur Promotion nach den beiden ersten Jahren des Programms.
  • Studierende, die nach Abschluss des Masters, d. h. nach den beiden ersten Jahren des Programms, abbrechen, werden nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet, die sie während ihrer Auslandsphase von der DFH erhalten haben (Anwendung der für die integrierten Studiengänge gültigen Regelung).

Fördermodalitäten
Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:

  • einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung

um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht;

  • einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation;
  • jährliche Fördermittel für die sprachliche Vorbereitung der Studierenden und Promovierenden nach jeder erfolgreichen Evaluation
  • eine jährliche Förderpauschale für digitale Begleitmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
  • Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden und Promovierenden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind;
  • der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen;
  • Auslandsstipendien für Programme, die sich in der Weiterförderung befinden, als besonders

innovativ und gut strukturiert evaluiert werden und Auslandsstipendien beantragt haben ).
Die aktuell geltenden und zu beachtenden Finanzierungsrichtlinien für PhD-Track-Programme sind
im Dokument unter folgendem Link genauer erläutert:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/verwaltung-derprogramme/finanzierungsrichtlinien

 

Antragsstellung
Im Vorfeld zur Antragstellung muss bei der DFH bis zum 30.06.2024 eine Antragsankündigung (per
Webformular) eingereicht werden.
Die Antragsankündigung dient unter anderem der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter*innen
für die Evaluation des geplanten Antrags durch die DFH.
Das Webformular für die Antragsankündigung ist unter folgendem Link auf der DFH-Website
verfügbar und kann dort online durch eine der Partnerhochschulen in Absprache mit den anderen
kooperierenden Einrichtungen ausgefüllt werden:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge/

Das ausgefüllte Antragsformular wird per E-Mail und die Unterschriftenseite per Post bei der DFH
an folgende Adressen eingereicht (Stichwort „PhD-Track-Programm“):
An die Präsidentin
der Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
E-Mail: evaluationspam prevention@dfh-ufa.or

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an evaluation@dfh-ufa.org oder
Carole Reimeringer
+49 (0)681 93812 -162
reimeringer@dfh-ufa.org
Sabine Kletzke-Vuković
+49 (0)681 93812-166
kletzke@dfh-ufa.org
Danielle Weislinger
+49 (0)681 93812 -163
weislinger@dfh-ufa.org
Nadia Huppert
+49 (0)681 93812-153
huppert@dfh-ufa.org

Förderung von Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs der DFH (DFDK) 2025-2028

Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierte Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung gemeinsamer strukturierter Doktorandenausbildungen.

Die Ausschreibung richtet sich an französische Écoles doctorales und an deutsche Einrichtungen einer strukturierten Doktorandenausbildung. Sie wird jährlich für eine jeweilige Förderdauer von vier Jahren veröffentlicht.

Die Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs stehen allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.

Die vorliegende Ausschreibung betrifft:

  • Erstanträge
  • Anträge auf Verlängerung der Förderung von Doktorandenkollegs, deren Förderung zum 31.12.2024 ausläuft.

Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen.
Die Doktorandenausbildung soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern,
  • besonders innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
  • Qualität, Realisierbarkeit und Mehrwert des Programms der Doktorandenausbildung, des Forschungsprogramms und der beruflichen Eingliederung,
  • Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen,
  • Qualität und Mehrwert der wissenschaftlichen Kooperation,
  • internationaler Aspekt des Projektes,
  • wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Wissenschaftlergruppen,
  • Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftlergruppen,
  • Qualität des Betreuungskonzeptes,
  • Einbringen von Drittmitteln und finanziellem Eigenanteil der am Projekt beteiligten Institutionen,
  • Teilnahme einer angemessenen Anzahl von Doktorandinnen und Doktoranden insbesondere für die Anträge auf Verlängerung der Förderung.

Die finanzielle Unterstützung dient der Förderung der Mobilität der Promovierenden und Hochschullehrer, der Organisation von Seminaren, Konferenzen und gemeinsamen Kursen zum wissenschaftlichen Austausch und zur Entwicklung von transversalen Kompetenzen der Doktoranden. Sie umfasst:

  • Infrastrukturmittel in Form einer Pauschale von 12.000€ jährlich pro Kooperation. Diese Förderung dient der Deckung der Kosten, die mit der sprachlichen Vorbereitung der Promovenden verbunden sind und die durch wissenschaftliche Treffen und Reisekosten der Hochschullehrer entstehen. Diese Mittel können zur Deckung eventueller Kosten der Drittlandhochschule verwendet werden; die deutsche und/oder die französische Hochschule begleichen diese Kosten direkt oder erstatten sie der Drittlandhochschule. Zusätzliche Mittel i.H.v. 5.000€ können denjenigen Partnereinrichtungen bewilligt werden, die den Aufbau eines fachbezogenen Netzwerks unter der Leitung einer Dachorganisation anstreben, deren Aufgabe die Entwicklung eines fächerübergreifenden Lehrangebots für die Doktoranden ihrer DFDK sein wird.
  • Mobilitätsbeihilfen in Höhe von 700€ monatlich für bis zu 15 Doktoranden und für Aufenthalte im Partner- oder Drittland bis zu einer Dauer von jeweils 18 Monaten.
  • Auslandsstipendien in Höhe von bis zu 1.300€ monatlich für maximal zwei Doktoranden und Aufenthalten von jeweils maximal 18 Monaten. Diese Förderung ist Programmen vorbehalten, die als besonders innovativ und gut strukturiert evaluiert werden und die Auslandsstipendien beantragt haben.

Die Förderung der DFH ist den Promovenden vorbehalten, die in einer deutschen oder französischen Heimathochschule eingeschrieben sind und einen Aufenthalt im Partner- oder im Drittland durchführen. Es ist zulässig, dass Doktoranden aus dem Drittland die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule wählen. In diesem Fall erhalten diese jedoch die Beihilfen der DFH ausschließlich während ihres Aufenthalts im Partnerland.

Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende Elemente enthalten:

  • eine Beschreibung der Ausbildung mit Fokus auf ihrer binationalen Ausrichtung,
  • die Beschreibung des wissenschaftlichen Programms der antragstellenden Forschungsgruppen,
  • eine Beschreibung des Stellenwerts, den die Ausbildung in der Forschungspolitik des Forschungsteams und der beteiligten Einrichtungen einnimmt,
  • eine Beschreibung der laufenden Kooperationen zwischen den beteiligten Einrichtungen,
  • einen detaillierten Finanzierungsplan, mit Angaben zur Grundfinanzierung, die jede der beteiligten Einrichtungen zu leisten bereit ist, zu beantragten Fördermitteln der DFH, der französischen Seite, der DFG oder des DAAD und zu weiteren möglichen Drittmittelgebern,
  • Erläuterung zur möglichen Umsetzung von Cotutelle-Verfahren,
  • Für Weiterförderungsanträge: Angabe der Publikationsleistung der Doktoranden.

Verfahren:

Für die Antragstellung gelten die im nachfolgenden Zeitplan angegebenen Fristen:

  • Einreichung einer Antragsankündigung: 30.06.2023
  • Frist der Antragstellung: 31.10.2023
  • Administrative Evaluation durch die DFH und externe wissenschaftliche Begutachtung: November 2023 bis März 2024
  • Förderentscheidung des Hochschulrats der DFH: April 2024
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung und Erstellung des Zuwendungsvertrags durch die DFH: Mai 2024
  • Beginn des DFDK: 01.01.2025

Bitte signalisieren Sie uns Ihre beabsichtigte Antragstellung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2023.

Hierzu bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular „Antragsankündigung“ auszufüllen und per E-Mail an promotion-doctoratspam prevention@dfh-ufa.org  zu senden. Das Formular ist auf unserer Internetseite verfügbar
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/studierende-doktoranden-alumni/doktoranden/deutsch-franzoesische-doktorandenkollegs/ 

Den Antrag bitte per Post und per E-Mail bei der DFH einreichen (Stichwort: Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg) an

Ansprechpartnerinnen: 

Nähere Informationen sowie vollständige Ausschreibung:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion  

Ausschreibung

Deutsch-französische Cotutelles de thèse

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierten
Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung der deutsch-französischen
Doktorandenausbildung. In diesem Rahmen fördert die DFH Promovierende im Cotutelle de
thèse-Verfahren.
Das Ziel dieser Förderung ist es, Promovierende zu unterstützen, die ihre Dissertation unter
der Betreuung von mindestens einem*einer in Deutschland und einem*einer in Frankreich
tätigen Hochschullehrer*in vorbereiten. Durch den erfolgreichen Abschluss des gemeinsamen
Promotionsverfahrens wird ihnen der Doktorgrad der beteiligten Universitäten verliehen.
Die deutsch-französische Promotion soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsprojektes
  • gemeinsame Betreuung der Promovierenden durch eine*n französische*n und eine*n deutsche*n Hochschullehrer*in,
  • Qualität des Betreuungskonzeptes (von beiden Hochschulen getragene, spezifische und individuelle Betreuung zur Erweiterung der Spezialisierung sowie zur Strukturierung der Einbindung der Promovierenden in die Forschungslandschaft in Deutschland und Frankreich).

Die Förderung der Cotutelle de thèse steht allen Fachrichtungen offen.
Inhalt der Förderung (Dissertation und Disputation):
Die DFH bewilligt für die Finanzierung der Mobilität für drei Jahre eine Zuwendung in Höhe
von insgesamt maximal 4.000 Euro (Reise und Unterkunft im Rahmen der
Auslandsaufenthalte inklusive Teilnahmegebühren für Tagungen und Konferenzen) sowie die
Erstattung in Höhe von maximal 1.000 Euro der Reise- und Unterbringungskosten, die im
Rahmen der gemeinsamen Disputation entstehen. Sollten von diesen 1.000 Euro nicht alle
Mittel für die Verteidigung ausgegeben werden, können die Promovierenden noch ein halbes
Jahr nach ihrer Verteidigung von den ggf. verbleibenden Restmitteln reisen. Die Einrichtung,
die die Mittel verwaltet, muss der DFH dann nach dem Ablauf dieser sechs Monate eine
Abrechnung über die Ausgaben der Verteidigung sowie der Reisekosten des Promovierenden
schicken (Frist: zwei Monate nach Ablauf der sechsmonatigen Reisefrist).
Als Reisekosten gelten folgende Kosten: Teilnahme an Kolloquien oder Veranstaltungen und
Nachtreffen mit den Betreuer*innen sowie Bewerbungsgespräche. Die Reisen sind nicht auf
Deutschland oder Frankreich beschränkt. Kosten für den Druck der Dissertation können nicht
übernommen werden.
Die Förderung der DFH ist kumulierbar mit den Grundfinanzierungen, die etwa von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD) und dem französischen Bildungsministerium (MESR) über die Hochschul- und
Forschungseinrichtungen für Promotionen bewilligt werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss in Deutsch oder Französisch (in Ausnahmefällen in Englisch) per E-Mail und
per Post bei der DFH eingereicht werden und folgende Elemente enthalten:
Lebenslauf des Promovierenden und Kopien der Zeugnisse,

  • eine Darstellung des Promotionsprojektes,
  • eine Kopie der Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen,
  • ggf. Liste Ihrer Veröffentlichungen

Der Antrag muss vom Promovierenden und beiden Betreuern*innen unterschrieben sein. Die
Originalunterschriften sind bei der DFH per Post einzureichen.
Verfahren:
Es handelt sich um eine ganzjährige Ausschreibung. Der Antrag kann eingereicht werden,
sobald die unterzeichnete Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen
vorliegt. Die Vereinbarung darf nicht älter als ein Jahr sein. Auf Anfrage kann die DFH eine
Mustervereinbarung zur Verfügung stellen. Im Falle der Förderung werden in einem ersten
Schritt 2.000 Euro bewilligt. Sobald das Disputationsdatum feststeht, werden in einem zweiten
Schritt weitere 2.000 Euro überwiesen. Sollten die Promovierenden länger als drei Jahre für
die Promotion benötigen, kann in begründeten Fällen die Förderung um bis zu zwei Jahre
verlängert werden. Für die Disputationskosten sind 1.000 Euro reserviert. Entsprechende
Belege können bis zu acht Monate nach der Disputation bei der DFH eingereicht werden.
Förderung ausschließlich der Disputation:
Es ist auch möglich, sich nur für die Erstattung der Kosten für die Verteidigung
(max. 1.000 Euro) zu bewerben. In diesem Fall muss der Antrag mindestens sechs Wochen
vor der Disputation eingereicht werden.
Bitte senden Sie den Antrag per Post und per E-Mail an die DFH (Stichwort: cotutelle de thèse)
An die Präsidentin der
Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken

promotion-doctoratspam prevention@dfh-ufa.org
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an promotion-doctorat(at)dfh-ufa.org oder:
Carole Reimeringer - Sabine Kletzke-Vuković
+49(0)681 938 12-162
+49(0)681 938 12-166
reimeringer@dfh-ufa.org
kletzke@dfh-ufa.org

Utopie Europa 2024

Europäische Hochschule:
Utopien für eine gemeinsame Zukunft
Auf Initiative des Büros für Hochschulkooperation des Institut français Deutschland (IFD) und
mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH), wurde „Utopie Europa
bereits 2018 als Label und Veranstaltungsreihe konzipiert, die Studierenden an Hochschulen
in ganz Deutschland die Möglichkeit gibt, ihre Ideen und Vorschläge für die Zukunft Europas
zu debattieren. Das Thema der Reihe des Europa-Wahljahres 2024 ist: „Europäische
Hochschule: Utopien für eine gemeinsame Zukunft“
.
Studierende wurden bisher eher in geringem Umfang in die Entwicklung und Umsetzung der
Europäischen Hochschul-Projekte eingebunden. Daher ist das Ziel dieser neuen Reihe, dass
Studierenden Ideen für die Zukunft Europas anhand ihrer europäischen Hochschule als
Akteure der europäischen Einigung in deutscher, französischer und interdisziplinärer
Perspektive debattieren und anschließend konkrete Vorschläge, wie ihre Europäischen
Hochschulen sich entwickeln könnten und welchen Beitrag sie dem europäischen Projekt
leisten können.
Die Vorschläge aus den einzelnen Debatten/Veranstaltungen werden einer Jury beim „Utopie
Europa Preis 2024
", der Abschlussveranstaltung in der Französischen Botschaft in Berlin,
vorgestellt. Weitere Veranstaltungen aus diesem Themenbereich können das Label „Utopie
Europa“ erhalten. Das Projekt wird von der Vertretung der Europäischen Kommission sowie
dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland unterstützt.
• Thema „Europäische Hochschule: Utopien für eine gemeinsame Zukunft“
• Format Öffentliche Debatten oder Workshops
Dauer März-Juni 2024. Mit einer Abschlussveranstaltung in der Fr. Botschaft
im Juni 2024
• Ort Hochschulen in Deutschland
• TeilnehmerInnen Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind,
eingeladene ExpertInnen
• Publikum Studierende, Doktoranden/innen, Wissenschaftler/innen
(interdisziplinär), Zivilgesellschaft, Verbände, Politiker/innen
• Sprachen Deutsch/Englisch/Französisch
• Organisation Büro für Hochschulkooperation des Institut français
Koordinierung Deutschland/SCAC Französische Botschaft, mit der Deutsch-
Französischen Hochschule (DFH)
Mehr Informationen unter:

https://utopieeuropa.institutfrancais.de/wp-content/uploads/2024/03/Projektausschreibung-Utopie-Europa-2024-Europaeische-Hochschulen-1.pdf

Französische Botschaft in Deutschland

Forcheurs-Preis 2024

Frist: 11. März 2024

1. Ziele

Die Französische Botschaft in Deutschland möchte in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit diesem Preis deutsch-französische Teams von Nachwuchsforschern auszeichnen und fördern. Ziel der Vergabe des Forcheurs-Preises ist es, die vielversprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Chemie und Gesundheit zu würdigen und die Teams dazu zu ermutigen, diesen deutsch-französischen Weg weiterzuverfolgen.

2. Preisverleihung

Es handelt sich um zwei Preise, die mit jeweils 10.000 Euro dotiert sind, d.h. 10.000 Euro pro Preisträger.

Die Verleihung des Forcheurs-Preises findet in Anwesenheit des Botschafters Frankreichs in Deutschland, S. E. François Delattre, des Chemienobelpreisträgers Jean Marie Lehn sowie Vertretern der Deutsch-Französischen Hochschule, der Partner Sanofi Deutschland und BASF Frankreich am 24. Juni 2024 in der Französischen Botschaft in Deutschland statt. Die Teilnahme der Preisträger*innen ist erforderlich.

3. Teilnahmebedingungen

Die BewerberInnen um den Preis Forcheurs-Preis müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein Mitglied des Teams muss an einer deutschen und das andere Mitglied an einer französischen Einrichtung beschäftigt sein;
  • sie müssen in einem Forschungslabor arbeiten, das entweder angegliedert ist an:
    • eine Hochschuleinrichtung
    • eine Forschungseinrichtung
    • in Unternehmen
    • eine Förderstruktur (Pôle de compétitivité, Cluster, Kompetenzzentrum);
  • unter 45 Jahre alt sein;
  • derzeit an einem gemeinsamen Forschungsprojekt zusammenarbeiten
  • Forschungen in den Bereichen Chemie, Biochemie, Pharmakologie oder an der Schnittstelle zwischen Chemie und Gesundheit betreiben.

4. Einreichen der Bewerbung und Jury

Die Bewerbungsunterlagen müssen im pdf-Format bis spätestens Montag, den 11. März 2024 an folgende Adresse gesandt werden: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr .
Die Bewerbung muss in englischer Sprache verfasst sein. Pro Zweierteam ist nur eine Bewerbungsmappe einzureichen.

Kontakt

Nähere Informationen:

https://www.wissenschaft-frankreich.de/ausschreibung/preis-forcheurs-jean-marie-lehn-bewerbungsaufruf-2024/

 

Procope-Mobilität 2024

Mobilitätsstipendien nach Frankreich für in Deutschland tätige DoktorandInnen, Post-DoktorandInnen und Nachwuchsforschenden.

Frist: jedes Jahr vom April bis Juli

Beginn der Projekte: Juni 2024

Seit 1986 unterstützt das Programm Procope die Entwicklung und Intensivierung von Forschungskooperationen, indem es neue Projekte und die Beteiligung von Nachwuchsforschenden fördert. Procope ist ein „Partenariat Hubert Curien“ (PHC) auf französischer Seite und ein Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) auf deutscher Seite. In Frankreich wird es vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten (MEAE) und vom Ministerium für Hochschulen und Forschung (MESR) finanziert und von Campus France umgesetzt. In Deutschland wird es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) umgesetzt.

Der Bewerbungsaufruf richtet sich an Forschende, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind. Zu den Teilnehmenden müssen zwingend auch Nachwuchsforschende gehören. Die Projekte haben eine Laufzeit von zwei Jahren, in denen immer wieder kurzzeitige Austauschbesuche (maximal 50 Tage für das deutsche Team bzw. 30 Tage für das französische Team) zwischen Frankreich und Deutschland stattfinden.

Ziele

Frankreich und Deutschland möchten die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation stärken. Diese Zusammenarbeit findet insbesondere durch die Beteiligung von Forschungsteams aus beiden Ländern an Großprojekten auf nationaler oder europäischer Ebene Ausdruck und wird durch die finanzielle Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen und Treffen zwischen den Partnern gefördert.

Ziel dieses Programms ist es, die vernetzte Forschung zu fördern und Teams dabei zu unterstützen, eine strukturierte Zusammenarbeit zu konzipieren und/oder den Aufbau von großen Verbundprojekten vorzubereiten.

Die Projekte können einen dritten Partner aus einem anderen europäischen Land einbeziehen.

Kriterien für die Förderfähigkeit und die Art der betreffenden Projekte

Die Ausschreibungen stehen Forschungslaboren offen, die einer Hochschuleinrichtung, einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen angegliedert sind, die mit einem akademischen Partner zusammenarbeiten, sowie Förderstrukturen vom Typ Wettbewerbspol oder Cluster.

Die Projekte können bereits im Rahmen der Hubert Curien-Partnerschaft „Procope“ zwischen Frankreich und Deutschland gefördert worden sein, was eine Beurteilung des Fortschritts der Zusammenarbeit ermöglicht, jedoch kein Förderkriterium ist.

Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind förderfähig.

Die Veranstaltungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Förderbewilligung auf deutschem oder französischem Gebiet stattfinden.

Es kann sich dabei um folgende Formate handeln:

  • Ein Arbeitstreffen oder einen Workshop (oder eine Reihe von Treffen) zur Fortsetzung und/oder Vorbereitung des Aufbaus eines Verbundprojekts im Rahmen von Projektausschreibungen auf bilateraler (ANR, BMBF, DFG, SNF etc.) oder europäischer Ebene (Beispiel: Horizon Europe, COST, Europäische Universitäten), mit deutschen und französischen Partnern sowie anderen klar definierten europäischen Partnern
  • Ein Kolloquium / ein wissenschaftlicher Kongress mit klar definierten Partnern, mit dem Ziel der Vernetzung in Vorbereitung auf den Aufbau eines Projekts

Kriterien für die Bewertung der Projekte

Die Bewertungskriterien sind Folgende:

Datum der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projekten: 3. April 2024.

– Frist für die gemeinsame Einreichung von Projektanträgen: 3. Juli 2024.

– Verbreitung der Ergebnisse auf dem Extranet von Campus France chercheurs.campusfrance.org: November 2024.

– Beginn der Projekte: Januar 2025.

– Versand der Benachrichtigung über den Finanzrahmen: Februar 2025.

– Geplantes Webinar für die ausgewählten Projektträger: Januar-Februar 2025.

Ausschuss für die Auswahl der Projekte

  • Die förderfähigen Projekte werden von jeder der beiden Parteien einer getrennten wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Die Instanzen beider Länder kommen anschließend zusammen, um die Bewertungen gegenüberzustellen und gemeinsam über die Unterstützung der ausgewählten Projekte zu entscheiden.
  • Für die französische Seite übernimmt die Delegation für europäische und internationale Angelegenheiten (Délégation aux Affaires Européennes et Internationales, DAEI) des MESR die wissenschaftliche Bewertung der Anträge.

Art der übernommenen Ausgaben

Frankreich übernimmt:

  • Die durch die Organisation der Veranstaltung in Frankreich entstehenden materiellen Kosten.
  • Die Kosten der französischen Partner für den Aufenthalt in und die Reise nach Deutschland.

Deutschland übernimmt:

  • Die durch die Organisation der Veranstaltung in Deutschland entstehenden materiellen Kosten.
  • Die Kosten der deutschen Partner für den Aufenthalt in und die Reise nach Frankreich.

Für Teilnehmende aus anderen europäischen Ländern übernimmt der DAAD die Kosten für ihre Unterkunft in Deutschland und Frankreich die Kosten für ihre Unterbringung in und Reise nach Frankreich.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen (die in einer einzigen pdf-Datei einzureichen sind) müssen folgende Dokumente beinhalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • Kurze Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts sowie der Veranstaltung auf maximal 2 Seiten. Dabei sollten auch die Vorgeschichte der Zusammenarbeit (z. B. Teilnahme an einem Projekt, das im Rahmen einer bilateralen Fördermaßnahme unterstützt wurde), die angestrebten Ziele für die Entwicklung der Zusammenarbeit, gegebenenfalls die Aussicht auf eine Erweiterung des Konsortiums um weitere Partner sowie die identifizierten Programme oder Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung dieser Entwicklungen (z. B. bilaterale Fördermaßnahmen der ANR/DFG oder Aufrufe in Horizont Europa usw.) angegeben werden.
  • Lebensläufe der Teilnehmenden, für die eine Finanzierung beantragt wird
  • Vorläufiges Budget, das die Höhe der beantragten Finanzhilfe begründet
  • Ein Programm oder Vorprogramm der Veranstaltung mit Angabe des geplanten Datums
  • Das Procope Plus 2024-Formular

Einreichen der Unterlagen

Die Unterlagen müssen auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein. Sie werden anschließend:

Für die deutsche Seite: https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57692192

Praktische Modalitäten für die Einreichung eines Projekts

  • Frist für die Einreichung von Anträgen endet am: 19. Januar 2024
  • Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse: April 2024
  • Starttermin für die Projekte: Juni 2024

Kontakte für das Programm

Für die französische Seite
Hugo Zusslin
Attaché für Wissenschaft und Technologie
Französische Botschaft in Deutschland
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 590 03 9262
E-Mail: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Für die deutsche Seite
Ramona Sterz
DAAD- Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882 449
E-Mail: sterzspam prevention@daad.de

Nähere Informationen:
https://www.wissenschaft-frankreich.de/procope-plus/

 

 

Bourses de mobilité du réseau des Frankreich- et Frankophoniezentren 2024

1. Objectifs de l’appel à candidatures
Désireux de renforcer les études françaises et francophones en Allemagne, le Bureau de coopération universitaire de l’Ambassade de France en Allemagne met à disposition des jeunes chercheuses et jeunes chercheurs des Frankreich- et Frankophoniezentren plusieurs bourses afin de leur permettre d’effectuer un séjour scientifique de haut niveau (SSHN) en France. Il souhaite ainsi renforcer la coopération franco-allemande en sciences humaines et sociales
et soutenir la mobilité vers la France de doctorantes et doctorants ainsi que de post-doctorantes et post-doctorants.
2. Modalités
La bourse de mobilité permettra de financer un séjour d’une durée de 1 mois (ou davantage, si justifié) entre juillet et décembre 2024. Ces bourses seront opérées par Campus France selon les modalités des bourses de séjour scientifique
de haut niveau (SSHN). Les bénéficiaires du programme recevront un montant d’environ 1700 € par mois pour les doctorantes et doctorants et les post-doctorantes et post-doctorants ayant soutenu leur thèse depuis moins de 5 ans et d’environ 2000 € pour celles et ceux ayant soutenu depuis plus de 5 ans, au moment de leur arrivée en France. Le voyage aller et retour est également pris en charge. Les candidates et les candidats devront être invités par un laboratoire ou un institut de recherche situé en France.
3. Conditions d’éligibilité
Le présent appel est ouvert aux doctorantes et doctorants, post-doctorantes et post-doctorants ainsi qu’aux jeunes chercheuses et jeunes chercheurs rattachés à l’un des Frankreich- et Frankophoniezentren en Allemagne (Berlin, Bonn, CaNoFF (Brême, Flensburg, Rostock), Dresde, Fribourg/Br., Leipzig, Mannheim, Mayence, Sarrebruck, Stuttgart
et Tübingen) et inscrits dans l’une de ces universités dans une discipline des sciences humaines et sociales. Les candidates et les candidats inscrits dans une université française (dans le cadre d’une cotutelle, par exemple) ainsi que celles et ceux de nationalité française ou de double-nationalités (française et allemande) ne sont pas éligibles.
La bourse n’est pas cumulable avec un autre financement du séjour.
Le séjour devra obligatoirement se dérouler avant le 31 décembre 2024.
4. Dépôt de candidature
Le dossier de candidature doit être envoyé avant le 31 mai 2024, en un seul fichier pdf, à
nicole.martinez@institutfrancais.de et à bernard.ludwig@diplomatie.gouv.fr
Rédigé en français ou en allemand, il comprendra les éléments suivants :
1. Un CV (2 pages maximum) ;
2. Un projet de recherche (3 p. max.) intégrant un programme de travail détaillé (archives, bibliothèques,
terrain), exposant les motifs du séjour de recherche et indiquant les dates précises et le/les lieux de séjour ;
3. Une lettre de recommandation de la directrice ou du directeur de thèse / de recherche ;
4. Une lettre d’invitation du laboratoire d’accueil français, mentionnant les dates de séjour envisagé.
Seuls les dossiers complets et respectant la forme demandée seront examinés. Ils seront évalués en fonction de
l’excellence de la candidate ou du candidat, de la pertinence du séjour pour son projet de recherche et des
perspectives de coopération entre la France et l’Allemagne engendrées par ce séjour.
5. Rapport d’activité
Les bénéficiaires du programme de mobilité devront faire parvenir un rapport d’activité de deux pages maximum,
détaillant les activités, les contacts établis et les résultats obtenus au cours de leur séjour, en allemand ou en français,
dans les deux mois suivant la fin du séjour.
Contact : Nicole MARTINEZ nicole.martinezspam prevention@institutfrancais.de
Dr. Bernard LUDWIG bernard.ludwigspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Trilaterale Forschungskonferenzen "Villa Vigoni" 2024-2026

Die neue Ausschreibung der Trilateralen Forschungskonferenzen für das Jahr 2024 wird im Januar veröffentlicht.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. 

Format 

Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Vorgeschlagen werden können Projekte aus allen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens 12, höchstens 16 WissenschaftlerInnen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einer früher Karrierephase. An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden. Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht deutschen Bewilligungsempfängerinnen und -empfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.

Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. 

Verfahren

Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die Qualifikation der vorgesehenen TeilnehmerInnen erläutert. 

Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine Fachgutachterin oder einen Fachgutachter sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.

Die Antragstellung muss bis spätestens 30. April 2023 erfolgen.

Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen. Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen.

Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteriaspam prevention@villavigoni.eu), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.

Weiterführende Informationen

Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:

www.dfg.de/villa_vigoni  

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft
    Dr. Niklas Hebing,
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
    Kennedyallee 40, 53175 Bonn,
    +49 228 885-2949,
    niklas.hebing@dfg.de    
    www.dfg.de 
     
  • Villa Vigoni – Centro Italo-Tedesco per il dialogo europeo
    Dr. Francesca Zilio,
    Via Giulio Vigoni 1, 22017 Loveno di Menaggio (CO),
    +39 379 2000416
    zilio@villavigoni.eu 
    www.villavigoni.eu 
     
  • Fondation Maison des Sciences de l’Homme
    Dr. Falk Bretschneider,
    Pôle Internationalisation, coopération franco-allemande,
    54 boulevard Raspail, 75006 Paris,
    +33 1 40 48 64 83,
    vigoni@msh-paris.fr 
    www.fmsh.fr 

Nähere Informationen:

https://www.villavigoni.eu/conferenze-di-ricerca-trilaterali-2/?lang=de 
Ausschreibung

 

DFG - Deutsch-afrikanische Kooperationsprojekte in der Infektiologie

Frist: neue Ausschreibung 30.06. 2023-Einreichung bis zum 30.10.2023

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert zur Antragstellung für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf dem Gebiet der Erforschung von Infektionskrankheiten einschließlich deren sozialen und verhaltensbezogenen Aspekten auf.

Gegenstand der Ausschreibung ist:

  • Erforschung von vernachlässigten Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier sowie begleitende sozialwissenschaftliche Forschung und verhaltensbezogene Aspekte.
  • Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen
  • nachhaltige Förderung und Unterstützung akademischer und beruflicher Karrieren von jungen afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Heimatländern, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten
  • Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung; daher können auch mehrere afrikanische Partner an einem Projekt beteiligt sein

Antragsberechtigt sind integrierte Forscherinnen und Forschern, denen auch die Projektverantwortung zukommt.

Die Projektskizzen werden von einer internationalen Gutachtergruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Vollantragstellung aufgefordert. Die deutschen Projektverantwortlichen werden über die Empfehlung unterrichtet und reichen diese Information weiter.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor Einreichung der Antragsskizze im elan-Portal registrieren müssen. 

Nähere Informationen: 

https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_33/index.html 

Ansprechpartner für fachliche Fragen:

Ansprechpartnerin für formale Fragen und Fragen zu elan:

 

TWAS - DFG Cooperation Visits Programme

Frist: 05.06.2024

Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) WissenschaftlerInnen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Institution einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und seiner Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten des Gastes für An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.

Antragsvoraussetzungen sind:

  • Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas
  • Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2018.Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre) früher die Promotion erlangt haben.
  • AntragstellerInnen dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein oder aktuell mit dem Gastgeberinstitut gemeinsam forschen.
  • Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung.

Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und die Infrastruktur, die dem Gast zur Verfügung steht.

Die Gastgeber werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial zur wissenschaftlichen Kooperation mit dem Gast zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Zimmersuche, unterstützen.

Weitere Informationen

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-29

Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

Kontakt bei der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

twas-dfg-programmespam prevention@dfg.de 
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

DFG - Aufbau internationaler Kooperationen

Ziel der Förderung

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. 

In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder den dort tätigen Personen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-PlanckGesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht. 

Art und Umfang der Förderung

Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.

Beantragt werden können:

Auslandsreisen oder Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate); projektvorbereitende Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.

Antragsfristen

Anträge können jederzeit gestellt werden.  Es wird dringend empfohlen, Anträge spätestens sechs Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen

Bitte beachten Sie das Dokument „Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung“ (siehe unten)

Ansprechpersonen

Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferenten und Programmdirektoren der DFG:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/fachzustaendigkeit/index.jsp 

Für regionalspezifische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Regionalreferate der Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=051 

Nähere Informationen:

Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung
 

DFG - Kooperation mit Entwicklungsländern

Die DFG ermöglicht Forschungskooperationen zwischen Forschenden aus Deutschland und den Entwicklungsländern im Rahmen der Sachbeihilfe für Einzelprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Entwicklungsländern im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Forschungsprojekte zu fördern.

Ziel der Förderung

Die DFG fördert Forschungsprojekte, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen in Entwicklungsländern durchführen. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Forschenden aus Deutschland und aus Entwicklungsländern im Rahmen eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens/einer Sachbeihilfe zu fördern.

Antragsberechtigung

WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige und Publikationskosten für das Institut in Deutschland und für den Kooperationspartner/Institut im Entwicklungsland.

Bitte beachten Sie das Dokument „Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung“

Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden regional und/oder fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:

Fachlich zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=02

Leitfaden für die Antragstellung
Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung
Liste von Entwicklungsländern und -gebieten in Bezug auf DFG-Verfahren

DFG - Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen

Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.

Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Ziel der Förderung

Veranstaltungsdurchführung

Antragsberechtigung

Promovierte WissenschaftlerInnen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.

Anforderungen an das Projekt

  • Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
  • Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer TeilnehmerInnen.
  • Jahrestagung
  • Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.

Art und Umfang der Förderung

  • Internationale Konferenzen
  • Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden WissenschaftlerInnen.
  • Jahrestagung
  • Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.

Dauer bis zur Entscheidung

Bei Antragstellung ist von einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten auszugehen.

Formulare und Merkblätter

https://www.dfg.de/foerderung/programme/inter_foerdermassnahmen/int_wiss_veranstaltungen/formulare_merkblaetter/index.jsp 

Antragsfristen

Grundsätzlich spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.

Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

DFG - ANR: Naturwissenschaften

Frist: 10. Januar 2024

Förderung gemeinsamer bilateraler Forschungsprojekte in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/en/research_funding/international_cooperation/funding/countries_regions/france/anr_nle/ 

 

 

DFG - ANR: Geistes- und Sozialwissenschaften

Frist: 06.03.2024

Förderung für gemeinsame Projekte von in Deutschland und Frankreich tätigen Partnern in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2023/anr-dfg-foerderprogramm-fuer-deutsch-franzoesische-forschungsprojekte-in-den-geistes-und-sozialwissenschaften

Ausschreibung

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

BMBF: Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz

Frist: 22.09.2022, 13:00 Uhr 

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an aktuellen Herausforderungen im Forschungs- und Anwendungsfeld der KI ausgerichtet. Die Projektkonsortien sollen vorrangig mindestens eine der im Folgenden genannten Fragestellungen bearbeiten:

  • Verteilte KI, wie z. B. verteiltes Lernen oder Edge-Computing
  • Grüne KI für geringeren Ressourcenverbrauch, z. B. Algorithmen, die weniger Energie, weniger Speicher und weniger Kommunikationsbandbreite benötigen
  • KI für Nachhaltigkeit, z. B. skalierbare KI-Methoden für eine verbesserte Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Minderung von Treibhausgasemissionen
  • Hybride KI, z. B. die Kombination von Methoden zur intelligenten Datenaufbereitung und maschinellem Lernen mit menschlichem Wissen
  • KI in anderen Wissenschaften, z. B. KI und numerische Simulationen, KI und Physik, KI und Chemie
  • Vertrauenswürdige KI, z. B. zertifizierbare, erklärbare oder interpretierbare Modelle und Verarbeitungspipelines und Datenschutz, z. B. mit Methoden des föderierten Lernens
  • Eingebettete KI und Edge AI, z. B. KI für Mikrocontroller oder KI für die Automatisierung

Die Forschungsarbeiten sollen außerdem vorrangig auf die folgenden Branchen bzw. Anwendungsfelder ausgerichtet sein:

  • Mobilität und Transport
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energie)
  • Umwelt und Ressourcenschutz
  • Intelligente Industrie und Produktionstechnologien
  • Gesellschaft

Antragsberechtigt zu Förderlinie 1 (Forschungskooperationen) sind einzelne Hochschulen oder Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus.

Antragsberechtigt zu Förderlinie 2 (FuE-Vorhaben) sind Verbünde aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem nationalen Projektträger bis 22. September 2022, 13.00 Uhr MEZ, vom Skizzeneinreicher (im Fall von nationalen Verbundvorhaben, vom Verbundkoordinator) eine, den in diesem ¬Abschnitt dargestellten Kriterien entsprechende, Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.

Bei Interesse an einer Antragstellung bitte frühzeitige Kontaktaufnahme mit Judith Osché ( judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de ).

Nähere Informationen: 

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/06/2022-06-20-Bekanntmachung-KI.html?view=renderNewsletterHtml  

BMBF - Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA)

Frist: 31. März 2022

Förderziel und Zuwendungszweck

Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen, insbesondere das Ziel 3, „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern“. Mit den geförderten Projekten der Gesundheitsforschung soll dem Recht auf Zugang zu Gesundheitsleistungen und damit einhergehend der Stärkung von fragilen Gesundheits- und Forschungssystemen Rechnung getragen werden.

Für gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklung und damit politische Stabilität ist gemeinsames Handeln mit innovativen Ansätzen dringend notwendig. Durch die Unterstützung exzellenter anwendungsorientierter Forschung sollen deutsche und afrikanische Partner in den geförderten Netzwerken gemeinsam einer Forschungsfrage nachgehen, die Bedürfnisse der Gesundheitsforschung in den afrikanischen Partnerländern adressieren. Dabei sollen intensive und langfristige Kooperationen zwischen Wissenschaftlern aus Deutschland und Subsahara-Afrika nachhaltig aus- und aufgebaut und administrative sowie wissenschaftliche und medizinische Kapazitäten in Subsahara-Afrika gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden mit dieser Förderrichtlinie der Auf- oder Ausbau von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen sowie die Zusammenarbeit dieser Netzwerke mit anderen relevanten Akteuren.

Die Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die besondere Bedürfnisse der afrikanischen Partnerländer widerspiegeln. Zudem sollten sie auf bestehenden Strukturen aufbauen und bereits in der Gründungsphase die nationalen beziehungsweise regionalen Gesundheits- und Forschungsstrategien oder -agenden der beteiligten afrikanischen Länder berücksichtigen.

Angesprochen sind alle Bereiche der Gesundheitsforschung, das heißt biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette, Public-Health-Forschung und Gesundheitssystemforschung.

Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird.
Die Konzepte sollten einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:

  • Forschung zur Behandlung und Prävention von Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast in den afrikanischen Partnerländern oder mit besonderen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem; 
  • Public-Health- und Systemforschung zur besseren Prävention von Krankheiten und schnelleren Überführung von neuen Therapieansätzen in die Versorgung oder zur Anpassung vorhandener Ansätze an die lokalen Gegebenheiten; 
  • holistische Forschungsansätze  
  • epidemiologische Forschung zur Erhebung und Aufarbeitung von Gesundheitsdaten. 

Die Vorhaben sollen in ihren Vollanträgen realistische und nachhaltige Ziele zur Kapazitätsentwicklung verfolgen und überprüfbare Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichem und medizinischem Personal sowie von Personal im Forschungsmanagement leisten.

Die Zusammenarbeit mit anderen, vorzugsweise europäischen und/oder afrikanischen Akteuren mit ähnlichem thematischen und/oder regionalem Bezug, ist erwünscht.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und aus Ländern in Subsahara-Afrika.
Deutsche Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen, sofern ihre Finanzierung anderweitig gesichert ist. 

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Zum Konsortium eines Forschungsnetzwerks gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus Subsahara-Afrika.
Afrikanische Verwaltungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen/-organisationen außerhalb Subsahara-Afrikas und Deutschlands können sich an Netzwerken mit eigenen Mitteln beteiligen.

Die Umsetzung des Projekts muss in jeder Hinsicht gemeinschaftlich durch die afrikanischen und deutschen Partner geplant werden, wobei „African Leadership and Ownership“ bedacht werden müssen. Ein afrikanischer Partner stellt den Direktor, ein deutscher den Ko-Direktor des Netzwerks. Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern erstellen die beiden Direktoren die Antragsunterlagen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellenden zuzurechnen sind.

Die Forschungsnetzwerke können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:

  • DLR Projektträger (DLR-PT)
    − Bereich Gesundheit –
    Heinrich-Konen-Straße 1
    53227 Bonn
    0228/3821-1210
    Telefax: 0228/3821-1257

Ansprechpersonen sind:

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Direktor des Netzwerks vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Einreichung erfolgt in englischer Sprache und elektronisch über das elektronische Skizzentool „PT-Outline“.

Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Netzwerkdirektion vorzulegen.

Anträge, die nach dem im Aufforderungsschreiben zur Einreichung des Formantrags angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Geltungsdauer

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.

Nähere Informationen 

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-29-Bekanntmachung-RHISSA.html

Ausschreibung

Gemeinsamer deutsch-französischer Förderaufruf: „Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix“

im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem französischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) und dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Gemeinsam veröffentlicht durch die Nationale Forschungsagentur (ANR, für das MESR) und das BMBF

Einreichungsfrist:

6. Mai 2024, 13:00 MEZ
Mehr Infos unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/03/2024-03-06-F%C3%B6rderaufruf-Wasserstoff.html?view=renderNewsletterHtml

 

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug

Frist: 16.01.2023

Ziel des Programms

Die Förderlinie hat das Ziel, den deutsch-französischen Hochschullehreraustausch und die Internationalität der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug zu stärken.

Was wird gefördert?

Lehraufenthalte französischer Hochschullehrer

Wer wird gefördert?

Französische Hochschullehrinnen und Hochschullehrer (Aufenthaltsdauer mind. drei bis max. sechs Monate)

Was wird geleistet?

Aufenthaltsstipendium in Höhe von 1.300 Euro/Monat.

Mobilitätspauschale einmalig zu Beginn für Hin- und Rückreise für Frankreich in Höhe von 325 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Staatliche und staatlich anerkannte deutschen Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beträgt mindestens drei und maximal sechs Monate, beginnt am 01.10.2023 und endet spätestens am 31.03.2024.

Fachrichtung/en

Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.

Antragstellung

Ein Antrag ist bis 16.01.2023 vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen.

Auswahlrelevante Antragsunterlagen:

  • Projektantrag (im DAAD-Portal)
  • Finanzierungsplan (im DAAD-Portal) 
  • Projektbeschreibung, i.d.R. nicht mehr als 20 Seiten, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Projektbeschreibung) 
  • Befürwortung der Hochschulleitung Franz. Gastdozenturen bzw. Begründung, wenn nachgereicht wird (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
  • Fiche de Renseignements, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen) 
  • Lebenslauf und Publikationsliste des Kandidaten, i.d.R. nicht mehr als 5 Seiten (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
  • Bei Folgeanträgen: Bisherige Ergebnisse der Evaluation(en) der Lehrveranstaltungen (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen) 
  • Bei Folgeanträgen: Sachbericht bis zum derzeitigen Stand (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)

Nach Antragsschluss werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, mehr berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Bitte melden Sie sich bei Interesse an diesem Format der franz. Gastdozenturen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung), da die Anträge zur Vorabsichtung ins Rektorat gegeben werden und es einer Befürwortung durch die Hochschulleitung bedarf.

Kontaktdaten:

  • Judith Osché
    ZFW; www.uni-tuebingen.de/zfw
    Eberhard Karls Universität Tübingen
    Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
    Rümelinstraße 32 - Raum 009
    72070 Tübingen
    07071/29-77033
    judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de 

Nähere Informationen (Ausschreibung sowie Antragsformular):
https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57661215

Ausschreibung

Ansprechpartnerin DAAD:

DAAD: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)

Förderung von internationaler Mobilität in der Postdocphase. 

Ziel 

Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der DAAD 2014 das Förderprogramm PRIME initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdocphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Nach vier Auswahlrunden mit einer anteiligen EU-Kofinanzierung hat der DAAD das Förderprinzip „Stellen statt Stipendien“ erfolgreich etabliert.

PostdoktorandInnen aller Nationalitäten, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, die Anstellung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Die regelmäßige Abstimmung mit der deutschen Gastinstitution soll eine effiziente Reintegration im Anschluss an den Auslandsaufenthalt gewährleisten. 

Laufzeit 

Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten 12 Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Reintegrationsphase) verbracht werden.

Förderleistungen 

Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule. Die Stelle wird mit einem Gehalt gemäß TV-L Entgeltgruppe 13 vergütet.

Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die Geförderten und ggf. mitreisende Ehe- bzw. LebenspartnerInnen und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt. 

Erfolgreiche Bewerbende werden vor Beginn der Förderung zu einem Orientierungsseminar eingeladen, an dem aktuelle Geförderte, Alumni sowie VertreterInnen anderer Förderorganisationen und ggf. weitere ForscherInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen. 

Antragsberechtigung 

Für die Antragsberechtigung sind vier Kriterien maßgeblich: 

  • Antragstellende müssen die Promotion spätestens zum Förderbeginn abgeschlossen haben; 
  • Antragsstellende müssen die Mobilitätsregeln des Programms befolgen, d. h. für den Forschungsaufenthalt im Ausland kommt jedes Zielland (außer Deutschland) in Frage, solange die/der BewerberIn in den drei Jahren vor dem Bewerbungsschluss insgesamt nicht länger als 12 Monate in diesem Land gelebt und/oder gearbeitet hat. 
  • Antragstellende, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Forschungseinrichtung stehen, die als aufnehmende Gasteinrichtung für die angestrebte Forschungstätigkeit fungieren soll, können nicht gefördert werden; 
  • Antragstellende müssen akzeptieren, dass Auslandsphase und Reintegrationsphase in Deutschland als feste Bestandteile des Programms verpflichtend sind. 

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen 

  • Für die Bewerbung müssen geeignete Gastinstitutionen in Deutschland und im Ausland identifiziert worden sein. Die Kontaktaufnahme und die Absprache der Modalitäten obliegen der/dem BewerberIn. 
  • Die einstellende Gasteinrichtung in Deutschland muss eine Universität oder Hochschule sein. 
  • Die ausländische Gastinstitution kann eine Universität, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder auch eine industrielle Forschungseinrichtung sein. 
  • Die Förderung muss im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. November 2024 angetreten werden. Ein späterer Förderbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit) möglich. 

Bewerbung 

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal des DAAD.

Zeitplan 

Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai Jährlich
Bewerbungsfrist: August Jährlich 
Auswahlergebnis: Februar Jährlich 
Orientierungsseminar für Geförderte: März  Jährlich 
frühester Förderbeginn:  Juni Jährlich 
spätester Förderbeginn:  November Jährlich 

Nähere Informationen:
 https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/postdoctoral-researchers-international-mobility-experience/   

Interessierte werden gebeten, sich vor der Antragstellung bei der Abteilung Forschungsförderung in der Zentralen Verwaltung zu melden.

Nationale Forschungsförderung:

Frankophone Forschungsförderung:

Centre Marc Bloch-Deutsch-Französisches Forschungszentrum für Sozialwissenschaften, Berlin

Deutsch-französischer Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika

Im Jahr 2023 haben Frankreich und Deutschland beschlossen einen gemeinsamen Fonds einzurichten, um die Forschung zur Provenienz von Objekten aus Subsahara-Afrika, die sich in öffentlichen Einrichtungen der beiden Länder befinden, zu fördern. Die französischen Ministerien Ministère de la Culture (MC) und Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères (MEAE), sowie auf deutscher Seite die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben das Centre Marc Bloch mit der Verwaltung des Fonds beauftragt.

Beschreibung

In deutschen und französischen Museen, kulturellen, wissenschaftlichen und universitären Einrichtungen lagern umfangreiche Sammlungen von Kulturgütern mit symbolischer, künstlerischer, historischer oder gesellschaftlicher Bedeutung für die Herkunftsländer und ihre Bevölkerungen. Die Stärkung der Provenienzforschung zu diesen Exponaten ist seit einigen Jahren ein ausgewiesenes Ziel vieler europäischer Länder. Auch Frankreich und Deutschland setzen sich dafür ein, dass das kulturelle Erbe der Regionen südlich der Sahara den Menschen in diesen Ländern wieder besser zugänglich gemacht wird.

Anlässlich des 60. Jahrestages des Elysée-Vertrags im Jahr 2023 haben sich Deutschland und Frankreich zusammengetan, um die Relevanz eines angemessenen Umgangs mit diesen kulturellen Objekten zu würdigen. Die Einrichtung des deutsch-französischen Fonds für Provenienzforschung zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika ist Teil einer umfassenden Kulturpolitik zur Stärkung und Erneuerung der Partnerschaften mit afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Durch die Förderungen soll das Wissen über Kulturgüter vertieft werden, deren Herkunft immer noch unzureichend dokumentiert ist und oft auf sehr fragmentarischen Informationen basiert. Das Ziel der Provenienzforschung besteht dabei darin, die Geschichte eines Objekts von seiner Entstehung bis zu seiner Aufnahme in die Sammlung einer öffentlichen Einrichtung nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird ein umfassenderes Verständnis der Kulturgeschichte dieser Objekte und der Zusammenhänge, in denen sie erworben und in Umlauf gebracht wurden, gefördert.

Der Fonds ist eine dreijährige Initiative mit einem Jahresbudget von 720.000 €. Auf der Grundlage einer jährlichen Ausschreibung werden Projekte zur Provenienzforschung finanziert, die von Arbeitsgruppen durchgeführt werden, in denen französische und deutsche Akteure mit Partnern aus Subsahara-Afrika zusammenarbeiten. Der wissenschaftliche Beirat ist für die Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung des Fonds, die Bewertung und die Auswahl der Projekte zuständig. Er setzt sich aus neun anerkannten Experten und Expertinnen zusammen, die gleichermaßen aus Frankreich, Deutschland und Subsahara-Afrika stammen.

Kriterien

Diese Ausschreibung zur Förderung der Provenienzforschung richtet sich an alle Disziplinen. Es werden Projekte unterstützt, die gemeinsam von Forschenden und Museumsfachleuten aus Frankreich und Deutschland eingereicht werden und eine enge Zusammenarbeit mit kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Ländern südlich der Sahara vorsehen. Bitte beachten Sie, dass die Geschichte der untersuchten Objekte nicht unbedingt eine deutsch-französische sein muss.
Ausschreibungsfrist: 15.Mai 2024 (um 24 Uhr)

Dokumente zum Download

Universität Tübingen

Teach@Tübingen Stipendium

Das Teach@Tübingen Stipendium hat zum Ziel die internationale Lehre an der Universität Tübingen auszubauen, Kontakte zu knüpfen und internationalen Doktoranden/innen sowie jungen PostDocs die Möglichkeit zu geben, die eigene Lehrerfahrung wie auch ihren individuellen Forschungshorizont zu erweitern. Dies gilt auch für NachwuchswissenschaftlerInnen aus dem französischsprachigen Ausland.

Bewerben können sich fortgeschrittene Doktoranden und PostDocs, die ihre Doktorarbeit in den letzten 4 Jahren abgeschlossen haben. Vorzugsweise von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen und CIVIS-Partnern (wie z.B der Aix-Marseille Université oder der Freien Universität Brüssel).

Voraussetzungen:

  • Anbindung an den unterbringenden Lehrstuhl muss gegeben sein
  • Lehre:
    • min. 2 SWS Lehre pro Semester
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache (in den Philologien) gehalten werden.
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen öffentlich angekündigt werden und für alle Studierenden offen sein.
    • Die Lehrveranstaltung/en darf/dürfen keine grundständige Lehre ersetzen und sollte/n so konzipiert sein, dass sie einen großen Teilnehmerkreis erwarten lassen.
  • Teilnahme des/r Stipendiaten/in an einer Informationsveranstaltung und an interkulturellem Training in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn

Förderung:

1.Stipendium

  • Promovierende EUR 1468/Monat
  • Postdocs EUR 1853/Monat

2. Lehraufträge (min. 2 SWS/max. 6 SWS)

  • Promovierende EUR 25/SWS
  • PostDocs EUR 50/SWS

3. Reisekostenerstattung für die Anreise nach Tübingen bis zu EUR 1.500 (nachgewiesene Kosten, keine Übernahme von Umzugskosten und Reisekosten Angehöriger)

4. Kinderzulage

  • EUR 400/Monat (1. Kind)
  • EUR 100/Monat (jedes weitere Kind)


Bewerbungsfrist: 20 Juni und 20. November jeden Jahres.

Aufenthaltsdauer: 1-2 Semester, Maximum sind 2 Semester.

Ankunftszeitraum: 15. - 31. März oder 15 - 30. September.

Nähere Informationen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/teachtuebingen-stipendium/

Internationaler Austausch mit Kooperationspartnern (Professorale Ebene)

Förderung für den Austausch von WissenschaftlerInnen, die im Rahmen gegenseitiger Besuche mit den Kooperationspartnern gemeinsame (internationale) Drittmittelprojekte auf den Weg bringen wollen.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80630

 

International Joint Summer Schools & Workshops

Förderung von Tübinger ProfessorInnen, die mit WissenschaftlerInnen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80620

 

Summer / Winter Schools

Förderung für Veranstaltungen, die fachliche Kompetenzen der NachwuchswissenschaftlerInnen fördern und die fachübergreifende wissenschaftliche Themen adressieren.

Bewerbungsfrist: 15.03. / 15.09. jeden Jahres.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/53033