Förderung
Fördermittel Zentrum für frankophone Welten (ZFW)
Ausschreibung ZFW
Aufgaben des ZFW:
Das Zentrum bildet eine Plattform des interdisziplinären Austausches. Es fördert die Sichtbarkeit der Forschung und Lehre zur Frankophonie an der Universität Tübingen und unterstützt weitere Aktivitäten mit Frankophoniebezug.
Fördermöglichkeiten des ZFW:
Gefördert werden in erster Linie:
- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW am ICFA (Reise- und Unterkunftskostenerstattung, auch Honorare nach Rücksprache mit max. 300 € pro Vortrag für externe Gastredner)
- Gastvorträge mit Frankophoniebezug in Lehrveranstaltungen, sofern sie für ein universitätsweites Publikum geöffnet sind
- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW in Forschungskontexten in Tübingen
- thematisch einschlägige Workshops
- studentische Initiativen mit Frankophoniebezug
- Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen mit Frankophoniebezug und Mehrwert für die Universität
- Bezuschussung von student. Exkursionen mit Frankophoniebezug im Rahmen von Lehrveranstaltungen
- Publikationskosten
- Lehraufenthalte in frankophonen Ländern
- sonstige Initiativen mit Mehrwert für die Universität und thematischem Bezug
Höhe der Förderung:
Die von dem ZFW bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2000 € und ist im Regelfall auf maximal einen Antrag pro Jahr und Antragsteller*in und pro angedachte Kooperation begrenzt.
Antragsfristen:
Es handelt sich um eine Dauerausschreibung mit 3 Fristen pro Jahr. Um bereits kurzfristig Vorhaben zu fördern, ist eine erste Einreichung bereits bis 23. Juli 2023 möglich. Weitere Antragsfristen sind am 7. November 2023 und Ende April 2024 vorgesehen.
Es gelten folgende formale Vorgaben:
•Antragsteller*innen sollten bereits Mitglied des ZFW sein oder ihre Mitgliedschaft mit der Antragstellung erklären.
•Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. Notwendig sind eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan (zusammen maximal drei Seiten). Andere Finanzierungsquellen des Vorhabens müssen bei Antragstellung benannt werden.
•Die Antragstellungen sollten über die Dozentinnen und Dozenten oder die Institutsleitungen erfolgen. Die Projektträger*in reichen ihren Antrag dabei als pdf-Datei bei Judith Osché ein (judith.osche@uni-tuebingen.de).
•Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt der Vorstand des ZFW nach Rücksprache mit der Exzellenzstrategieabteilung.
Kontaktdaten:
ZFW
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2.
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.osche@uni-tuebingen.de
Campus France
Make Our Planet Great Again (MOPGA) - Visiting Fellowships Program for Young Researchers
Deadline: The next call for proposals is expected to be opened in the fall of 2023.
France, as a major player in the fight against climate change and guarantor of the spirit of the Paris Agreement, is launching a new MOPGA visiting fellowship program geared towards strengthening scientific contributions to climate change issues raised by the COPs.
This sixth Make Our Planet Great Again (MOPGA) call for applications is intended to welcome 40 young researchers wishing to carry out their research in France. The program is funded by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, in collaboration with the French Ministry for Higher Education and Research, and implemented by Campus France.
DESCRIPTION OF THE RESEARCH PROJECT (IN ENGLISH OR FRENCH)
- Research Project Title
- Keywords (6)
- Abstract of the Research Project (2,000 char. max.)
- Context and Motivation (2,000 char. max.)
- Scientific Objectives (2,000 char. max.)
- Methodology and Timeline (4,500 char. max.)
- Project position in relation to the MOPGA scientific domain (2,000 char. max.)
- Collaborations and / or impacts for the candidate's country of residence in relation to the research project proposal (2,000 characters max.)
WHO MAY APPLY?
- Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years
- No nationality restrictions (except France)
- 40 fellowships will be awarded for a 12-month period from September 2023.
This fellowship includes the following benefits :
- Monthly allowance of 2,500 euros
- Moving allowance of 500 euros
- Support for social security coverage
- Support for health insurance
A Hosting Agreement (convention de séjour de recherche) will have to be established between the MOPGA Fellow and the host institution. This Agreement will specify the means and resources made available by the host laboratory so that the researcher can carry out the research project. For more information: https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/fr/bo/22/Hebdo19/ESRS2207381C.htm
RESEARCH THEMES
Five broad research themes are eligible:
- Earth systems
- Climate change and sustainability
- Energy transition
- Societal challenges of environmental issues
- Human, animal and ecosystem health as part as a "One Health" approach.
SELECTION PROCESS
In line with the ambitions and requirements of this call for applications, the selection process will unfold in two phases. In the first phase, scientific experts in each relevant field will evaluate the applications. In the second phase, an international committee will select the 40 final fellows for the MOPGA 2023 program.
ELIGIBILITY
Individuals fitting the following criteria are eligible to apply:
- Applicants who do NOT hold French citizenship
- Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years (must have passed their thesis defense between December 2017 and January 2023)
- Foreign researchers who have not resided in France after September 1st 2022 (for more than 90 days)
DOCUMENTS NEEDED
- CV including the list of your publications in English (4 pages max)
- PhD Diploma (or certificate of PhD diploma)
- CV of your research supervisor in the French host institution (2 pages max)
- Letter of support from the French host institution
- Letters of recommendation (3 max)
- Passport or proof of ID
APPLICATION PROCESS
Applications should be submitted via the following link: https://campusfrance.smapply.io/prog/MOPGA-2023.
TIMELINE
- October 12th 2022: Application period opens
- January 26th 2023: Application period ends
- End of June 2023 : Notification of the results
- Between September 2023 and December 2023 (at the latest): Arrival in France and start of the fellowship
If you have any questions, please contact: mopga. @campusfrance.org
For more information, please visit:
https://www.campusfrance.org/en/mopga-2023
Deutsch-Französische Hochschule (DFH)
CfA: Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg „Neue kritische Theorien und dezentralisierte Epistemologien“
Frist: 15.05.2023
Das deutsch-französische Doktorandenkolleg (DFDK) „Neue kritische Theorien und dezentralisierte Epistemologien“ ist ein von der Deutsch-Französische Hochschule (DFH/UFA) gefördertes Kooperationsprojekt des Deutschen Seminars (Prof. Dr. Dorothee Kimmich) und des College of Fellows der Universität Tübingen mit der Université Toulouse II Jean Jaurès.
Das Doktorandenkolleg fördert Dissertationsprojekte in den Bereichen der Philosophie, der Kultur- und Literaturwissenschaft, der Geschichte und benachbarten Disziplinen, die sich mit den Herausforderungen einer von vielfältigen Traditionen und unterschiedlichen Denkformen geprägten Zeit beschäftigen.
Das DFDK zielt darauf ab, die europäische philosophische Erkenntnistheorie mit neueren Strömungen der kritischen Welttheorie, wie postkoloniale und dekoloniale Studien, interkulturelle Philosophie, Gender Studies, Cultural Studies, Kulturphilosophie und ökologische Studien, zu konfrontieren. Die Anforderungen, die sich heute aus dem Zusammentreffen verschiedener Traditionen und Denkformen ergeben, erfordern eine grundsätzliche Offenheit gegenüber nicht-westlichen Epistemologien. Eine solche Perspektive impliziert eine Öffnung der akademischen Forschung für das Wissen von Minderheiten und nichtakademische Wissensproduktion, für Denkweisen außereuropäischer Kulturen und für die Herausforderungen gelebter Erfahrung, die sich aus interkulturellen Situationen ergeben.
Das DFDK ermöglicht den Doktorand*innen von der DFH geförderte Forschungsaufenthalte an der Universität Toulouse II (in Ausnahmefällen auch an anderen französischen Universitäten) und bei Interesse auch einen Doppelabschluss (Doktorarbeit in Form der Cotutelle). Doktorand*innen des DFDK profitieren von einer nachhaltigen Integration in exzellente Forschungsnetzwerke in Frankreich und Deutschland.
Bewerbungsverfahren
Das DFDK richtet sich vor allem an Absolvent*innen mit einem Masterabschluss in Philosophie, Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte oder Literaturwissenschaft, in begründeten Einzelfällen auch in benachbarten Fächern wie Kulturwissenschaft, Ethnologie, Religionswissenschaft und Theologie, die ein einschlägiges Promotionsvorhaben im Bereich neuere kritische Theorien und dezentralisierte Epistemologien planen. Bewerbungen aus anderen Disziplinen werden Fall für Fall geprüft. Bewerber*innen aus nicht-frankophonen bzw. deutschsprachigen Ländern sind ebenfalls willkommen. Die Einschreibung erfolgt an einer der beteiligten Partneruniversitäten Tübingen oder Toulouse in Absprache mit möglichen Betreuenden.
Interessent*innen für eine Promotion im Rahmen des Graduiertenkollegs werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. Mai 2023 in zwei der folgenden drei Sprachen: Deutsch/Französisch/Englisch per E-Mail einzureichen. Kandidat*innen können ihre Bewerbungsunterlagen einreichen, ohne zuvor ihre Masterarbeit verteidigt zu haben. Die endgültige Annahme hängt vom erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums ab.
Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren und eine Liste der beteiligten Wissenschaftler*innen finden Sie auf der Homepage und im Flyer des DFDK unter https://uni-tuebingen.de/de/226905 .
Rückfragen stellen Sie bitte an info . @cof.uni-tuebingen.de
Deutsch-französische Studienprogramme Akademisches Jahr 2024-2025 (Neu-bzw. Weiterförderungsanträge)
Deutsch-französische Studienprogramme Akademisches Jahr 2024-2025 (Neu-bzw. Weiterförderungsanträge)
Antragsankündigung bis zum 30. Juni 2023
Antragsfrist: 31. Oktober 2023
Die Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule beinhaltet eine fachliche Unterstützung beim Aufbau der Studiengänge und eine Betreuung bei der Umsetzung; die Aufnahme der Kooperationspartner in das nach Fachrichtungen strukturierte deutsch-französische Netzwerk zwecks Austausch bewährter Praktiken; den Zugang zu pädagogischen Sprach- und interkulturellen Angeboten, einen finanziellen Zuschuss zu den Infrastrukturkosten der Studiengänge sowie die Gewährung von Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden.
I. Fördervoraussetzungen
1. Abschlüsse
Die DFH fördert Studiengänge, die zu zwei gleichwertigen nationalen Abschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss führen.
Diese Abschlüsse müssen den jeweiligen hochschulrechtlichen Erfordernissen gemäß genehmigt oder akkreditiert sein. Infrage kommen Studiengänge, die zu einem Bachelor (Licence), Master, Diplôme d’ingénieur, Staatsexamen oder Vordiplom führen. Einzig durch die Hochschulen zertifizierte, hochschuleigene Abschlüsse können dementsprechend nicht gefördert werden.
An französischen Hochschuleinrichtungen, die keine Licence (Bachelor) verleihen, erfolgt die Vergabe des Doppeldiploms am Ende des Masterstudiums.
2. Struktur und Inhalte der Studiengänge
Die Förderung durch die DFH setzt einen hohen inhaltlichen und strukturellen Integrationsgrad der Studiengänge voraus, der sich im Förderantrag widerspiegeln muss. Dieser durchläuft ein besonderes Evaluationsverfahren.
a. Struktur und Dauer des Studiums
Vollintegrierte Studiengänge müssen grundsätzlich so strukturiert sein, dass sie innerhalb der regulären Studiendauer mit dem Erwerb der Diplome der Kooperationspartner bzw. des Doppeldiploms abgeschlossen werden können.
Der hohe Integrationsgrad, den die von der DFH geförderten Studiengänge aufweisen müssen, erfordert zeitlich ausgewogene und hinreichend lange Studienaufenthalte in den Partnerländern, um den Erwerb guter sprachlicher und kultureller Kenntnisse des Partnerlands zu ermöglichen.
Dieser Integrationsanspruch impliziert auch, dass das Studium möglichst in gemeinsamen Jahrgangsgruppen absolviert wird, die sich zu gleichen Teilen aus deutschen und französischen Studierenden zusammensetzen, die den Großteil des Studiums gemeinsam studieren. Dies ermöglicht zum einen den Aufbau eines soliden deutsch-französischen Alumni-Netzwerks und zum anderen eine bessere Integration der gesamten Gruppe in die jeweilige Partnerhochschule.
Um den deutsch-französischen Integrationsgrad zu gewährleisten muss eine ausreichende Zahl von Studierenden am Programm teilnehmen: Das heißt, pro akademischem Jahr müssen sich mindestens 5+5 Studierende in der Auslandsphase befinden.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss besondere Sorgfalt auf die Studierendenauswahl und die Kommunikationsmittel zur Bewerbung des Studiengangs verwendet werden. Die Rekrutierung der Studierenden sollte sich nicht auf die jeweiligen Partnerhochschulen beschränken, sondern idealerweise auf nationaler und ggf. auch europäischer und internationaler Ebene erfolgen.
Originalität und Innovation bei der Konzeption der Studiengänge werden bei der Bewertung im Rahmen der Evaluation berücksichtigt.
b. Sprachen
Der Studiengang muss so strukturiert sein, dass der Erwerb sehr guter deutscher bzw. französischer Sprachkenntnisse möglich ist und die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums in der Lage sind, in einem deutschen wie auch einem französischen Umfeld zu arbeiten. Um dies zu gewährleisten, können Sprachlehrveranstaltungen und eine Vorbereitung auf den Aufenthalt im jeweiligen Partnerland eingeplant werden.
Ist eine der Arbeitssprachen eines Studiengangs eine dritte Sprache, weil es in der entsprechenden Fachrichtung Usus ist, sind deutsche und französische Sprachlehrveranstaltungen einzubinden und nach Abschluss des Studiums entweder ein Zertifikat für diese Sprachen oder eine andere Bescheinigung über die Sprachkompetenzen der Studierenden auszustellen.
c. Qualität der Lehre
Die Studiengänge müssen inhaltlich bestimmte akademische Qualitätsstandards erfüllen. Dieses Kriterium wird im Rahmen der Evaluation der Förderanträge anhand der Zusammensetzung des Lehrkörpers und dessen Kontakten zu Forschungsgruppen und zur freien Wirtschaft, insbesondere bei den Masterstudiengängen, geprüft.
d. Betreuung der Studierenden
Neben dem oben erwähnten besonderen Sprachangebot ist dafür Sorge zu tragen, dass sich der binationale Charakter des Studiengangs auch in einer besonderen Betreuung der Studierenden niederschlägt, insbesondere während der Vorbereitung auf den Aufenthalt im Partnerland und während der Auslandsphase selbst.
Gegebenenfalls sollte eine Unterstützung beim Berufseinstieg vorgesehen werden.
e. Teilintegrierte Studiengänge
Die Förderung von teilintegrierten Studiengängen ist nur im Ausnahmefall möglich. Dementsprechend ist im Antrag zu begründen, dass es aufgrund der Besonderheiten der beteiligten Hochschuleinrichtungen und ihrer Ausbildung (Pluridisziplinarität), der Besonderheiten in den Verfahren und Kriterien, die für die Genehmigung des Studienprogramms zu beachten sind oder der Besonderheiten in den Selektionsprozessen nicht möglich ist, einen vollintegrierten Studiengang anzubieten.
Die finanzielle Förderung für teilintegrierte deutsch-französische Studiengänge fällt niedriger aus als bei den vollintegrierten Studiengängen.
f. Trinationale Studiengänge
Die DFH unterstützt die Entwicklung deutsch-französischer Kooperationen mit einem Drittland, insbesondere mit Hochschuleinrichtungen in Drittländern mit ausgeprägtem germanophonen bzw. frankophonen Profil im Rahmen grenzüberschreitender Regionalverbünde.
In jedem Fall sollten die Unterrichts- bzw. Arbeitssprachen vorrangig Deutsch und Französisch sein, mit der oben erwähnten Ausnahme fürs Englische.
Bei einer Kooperation mit einem Drittlandpartner wird vorausgesetzt, dass Studierende dieses Drittlandes am Studiengang teilnehmen.
3. Umsetzung der Programme
Die in einen DFH geförderten Studiengang eingeschriebenen Studierenden müssen sich bis zum Erwerb des Doppeldiploms jedes Jahr bei der DFH einschreiben bzw. rückmelden. Sie verpflichten sich dazu, die von den Hochschulpartnern gemeinsam in den Studien- und Prüfungsregelungen festgelegten Abschlüsse anzustreben.
Folglich können Kooperationen, bei denen die Studierenden erst vor Ort entscheiden, ob sie den vorgesehenen Abschluss erwerben wollen, nicht durch die DFH gefördert werden, genauso wenig wie Kooperationen, bei denen über die Anerkennung von an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen erst nach der Rückkehr an der Heimathochschule entschieden wird.
4. Förderung durch die DFH
Die Förderung durch die DFH gestaltet sich wie folgt:
In administrativer Hinsicht gewährt die DFH eine fachlich-technische Unterstützung beim Aufbau der Studienprogramme. Dabei wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat der DFH empfohlen, um zu prüfen, welche Kooperationsart unter Berücksichtigung der notwendigen Komplementarität neuer Studiengänge hinsichtlich des bereits bestehenden Studienangebots in Betracht gezogen werden kann.
Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:
einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht
einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind
der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen
Die Förderdauer beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann nach erneuter Antragstellung im Falle einer positiven Evaluation für den gleichen Zeitraum verlängert werden.
II – Antragsverfahren und einzuhaltende Fristen
Bei der Einreichung eines Antrags sind folgende Schritte einzuhalten:
Zunächst muss eine Antragsankündigung (per E-Mail) eingereicht werden, auf deren Grundlage die DFH ein personalisiertes Antragsformular erstellt.
Der Förderantrag wird anschließend unter Verwendung des durch die DFH bereitgestellten Formulars online ausgefüllt und gestellt, wobei dem Antrag zusätzlich einige Unterlagen beizufügen sind. Daraufhin erfolgt die Begutachtung des Antrags durch die DFH.
1. Antragsankündigung
Anhand der Antragsankündigung erstellt die DFH ein personalisiertes Antragsformular, das den antragstellenden Hochschulen online zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig wird auf Grundlage der Antragsankündigung die Suche nach unabhängigen fachnahen Gutachter*innen eingeleitet, die mit der Begutachtung der Anträge betraut werden.
Das Webformular für die Antragsankündigung ist unter folgendem Link auf der DFH-Website verfügbar und kann dort online durch eine der Partnerhochschulen in Absprache mit den anderen kooperierenden Einrichtungen ausgefüllt werden:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge/
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Webformular muss bis spätestens 30.06.2023 an die DFH übermittelt werden, indem nach dem Erfassen aller Daten auf „Absenden“ geklickt wird. Nach der Übermittlung des Webformulars „Antragsankündigung“ an die DFH erhalten alle an dem Projekt beteiligten Programmbeauftragten eine Bestätigungsmail, die eine Übersicht der erfassten Daten der Antragsankündigung enthält.
2. Ausfüllen des Antrags
Die Partnerhochschulen verfassen den Antrag gemeinsam in deutscher und französischer Sprache. Der Antrag wird in einem personalisierten Online-Antragsformular ausgefüllt, das den Antragsstellern nach Erhalt der Antragsankündigung über einen per E-Mail versandten Link zur Verfügung gestellt wird.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Online-Antrag muss bis zum 31. Oktober 2023 übermittelt werden.
Kontakt
- Carole Reimeringer
+49 (0)681 93812-162
reimeringer @dfh-ufa.org
- Sabine Kletzke-Vuković
+49 (0)681 93812-166
kletzke @dfh-ufa.org
- Danielle Weislinger
+49 (0)681 93812-163
weislinger @dfh-ufa.org
- Nadia Huppert
+49 (0)681 93812-153
huppert @dfh-ufa.org
Nähere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge
Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema Migration und Bevölkerungsbewegungen in Europa
Interne Antragsfrist: 30. September 2023
Externe Antragsfrist: 15. Oktober 2023
Die massive Bevölkerungsbewegung aus der Ukraine, die wir aktuell erleben, bietet die Möglichkeit, ein sehr viel älteres und umfassenderes Phänomen ins Bewusstsein zu rücken. Von den großen Völkerwanderungen des Mittelalters bis zur Gegenwart gab und gibt es in Europa regelmäßig Phasen mit freiwilligen oder erzwungenen Bevölkerungsbewegungen, die die politische und kulturelle Landschaft dieses Kontinents neu geformt haben.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, den Ideenaustausch und den Dialog auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Auf diese Weise kann soziologisches, politik- und rechtswissenschaftliches Wissen mit den Erkenntnissen aus denjenigen Ansätzen verknüpft werden, die mit den Vorstellungen, Wahrnehmungen, der Zirkulation von Sprachen und dem Transfer von Kunst und Wissenschaft verbunden sind. Die Einbeziehung eines mittel- oder osteuropäischen Drittlandes im Rahmen dieses Projekts wird begrüßt.
Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an DoktorandInnen und/oder Postdocs. In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen offen. Die Veranstaltung ist auf zwei Tage bis vier Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturierten Veranstaltungsreihe durchgeführt werden. Ist Letzteres der Fall, sind die einzelnen Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen auszurichten.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies gilt auch für Veranstaltungsreihen.
Je nach Dauer und Form der Veranstaltung wird sie als Forschungsatelier (mit einer Dauer von weniger als 6 Tagen) oder als Sommer- bzw. Winterschule (mit einer Dauer ab 6 Tagen) bezeichnet.
Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich in Deutschland oder Frankreich stattfinden; in begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden.
Höhe und Inhalt der Förderung:
Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.
Antragsfrist:
Interne Frist der Antragstellung: 30. September 2023. Die Begutachtung dauert in der Regel maximal vier Monate ab Antragsfrist.
Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:
- der Antrag wird von zwei Hochschullehrern eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler erfolgen
- der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
- der Antrag wird in deutscher und in französischer Sprache eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
- das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: Migration und Bevölkerungsbewegungen in Europa): wissenschaftliche_veranstaltungen @dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. Oktober) bis zum 30.09.2023 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.
Kontaktdaten:
- ZFW; www.uni-tuebingen.de/zfw
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.osche @uni-tuebingen.de
Nähere Informationen:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
- Maria Leprévost
+49 (0)681 938 12-105
leprevost @dfh-ufa.org
Élysée-Vertrag – Zusammen den Blick in die Zukunft richten
Antragsfrist:
- 15. Januar 2023 (Projektumsetzung zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023)
Kontext
60 Jahre Élysée-Vertrag! Zusammen wollen wir die deutsch-französische Freundschaft weiter vertiefen!
Wichtiger denn je spielt die deutsch-französische Freundschaft eine wesentliche Rolle für die Souveränität und Entwicklung Europas. Demokratie, Gesundheit, Energie, Sicherheit und Umwelt sind einige der Handlungsfelder von höchster Aktualität, in denen Deutschland und Frankreich gemeinsam Innovationen vorantreiben und als Motor innerhalb der EU fungieren.
Spracherwerb und das Kennenlernen der anderen Kultur sind ebenso Grundvoraussetzung für die Verstetigung dieser außergewöhnlichen, gegenseitigen Unterstützung sowie Hochschulmobilität und die deutsch-französische wissenschaftliche Zusammenarbeit.
Vor diesem Hintergrund lädt die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ihr Netzwerk ein, den Jahrestag des Élysée-Vertrags mit Blick auf die Zukunft im Rahmen dieser symbolischen Ausschreibung zu begehen.
Das Ziel: Förderung von Projekten, die die deutsch-französische Hochschulkooperation in die gesamte Gesellschaft tragen; Projekte, die die zentrale Bedeutung der deutsch-französischen Freundschaft von heute in all ihrer Vielfalt in Erinnerung bringen und die die Zukunft der deutsch-französischen Freundschaft mit neuen Formaten sicherstellen.
Auswahlkriterien
AntragstellerInnen und Zielgruppen
Zulässige AntragstellerInnen sind (eine oder mehrere Kategorien zur Auswahl):
- Studierende,
- NachwuchswissenschaftlerInnen,
- HochschullehrerInnen,
- Programmbeauftragte der DFH,
die an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind oder arbeiten, die Förderungen im Rahmen eines der Programme der DFH erhält (Förderung von Studiengängen, wissenschaftlichen Veranstaltungen etc.).
Die Einrichtung erhält die Fördermittel und kontrolliert deren Verwendung im Rahmen der Ausschreibung.
Als Zielgruppen und/oder Beteiligte sind eine oder mehrere der nachstehenden Personenkreise zulässig:
- Alumni desselben Studiengangs,
- Programmbeauftragte,
- Partner aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Bildung und/oder Institutionen,
- Persönlichkeiten aus der Wissenschaft,
- JournalistInnen,
- Lehrkräfte,
- Zukünftige Studierende: SchülerInnen der Primar- und Sekundarstufe,
- Vereine
- Etc.
Ziele
Das Projekt muss eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Bewerben der französischen Sprache in Deutschland und/oder der deutschen Sprache in Frankreich sowie der Attraktivität der DFH-Studiengänge
- Intensivierung der Beziehung zwischen Wissenschaft und Zivilgesellschaft
- Werben für die Hochschule als Ort der intergenerationellen und interdisziplinären Begegnung und Innovation.
Ausschlaggebende Kriterien für die Begutachtung der Projekte sind: deutsch-französische Dimension, Ausrichtung auf Personenkreise jenseits der üblichen Zielgruppe der Antragstellenden, Originalität und Kreativität, Partizipationsmöglichkeiten.
Format
Das Projekt kann in Präsenz oder online durchgeführt werden; erforderlich sind mindestens 20 Teilnehmende (Organisationsteam und Projektbegünstigte).
Das Format des Projekts kann frei gewählt werden. Hier einige Ideen für mögliche Projekte:
- Aktionen zur Vorstellung von Studiengängen in weiterführenden Schulen, Treffen zwischen einem Alumni-Verein / Studiengang und SchülerInnen der betreffenden Region
- Präsentation und Sichtbarmachung von Forschungsergebnissen und/oder wissenschaftlichen Inhalten für Laien mithilfe eines Podcasts, eines Films, einer Ausstellung, von Postern etc.
- Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit unter Beteiligung von Studierenden, um die deutsch-französische Freundschaft auf dem Campus zu feiern: Tage der offenen Tür, Podiumsdiskussionen, Workshops etc.
- Erstellung eines Buchs oder Comics zu eineminterkulturellen Thema-Etc.
Umsetzungsphase:
Umgesetzt werden können die Projekte zwischen dem 1.Mai und 31.Oktober 2023.
- Antragsfrist: 15.Januar 2023
Finanzielle Förderung und Kommunikation
Die Fördersumme für ein als förderwürdig eingestuftes Projekt kann bis zu 10.000€ betragen.
Als förderfähig gelten folgende Ausgaben:
- Für die Umsetzung des Projekts anfallende Reisekosten
- Für die Projektumsetzung erforderliches Material und benötigte Ausrüstung bis zu 800€, sofern sie nach dem Projekt von der antragstellenden Einrichtung weitergenutzt werden.
- Veranstaltungskosten (Saalmiete, Simultanübersetzung etc.) -Projektbezogene Kosten für die Kommunikation
Ausgewählte Projekte werden mit einem Label zum 60.Jahrestag des Élysée-Vertrags besonders herausgestellt.
Die Teams der ausgewählten Projekte werden zu einer Abschlussveranstaltung Ende 2023 eingeladen.
Auswahlverfahren
Die mit der Auswahl der Projekte betraute Jury wird unter der Federführung der DFH zusammengestellt. Die Jury prüft anhand der eingereichten Antragsunterlagen die Fundiertheit und Kohärenz der Projekte.
Die Antragsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten:
- eine strategische Absichtserklärung mit folgenden Informationen: Ausgangslage, Zielgruppe, vorgeschlagene Mittel und Maßnahmen, zu erwartende Ergebnisse, Mehrwert des Projekts, Erfüllung der Kriterien der Ausschreibung (max. 4.000 Zeichen)
- eine Beschreibung der konkreten Umsetzungsmodalitäten: Projektdauer und Umsetzungsplanung (max. 2.000 Zeichen); -einen detaillierten, einseitigen Budgetentwurf (max. 1.500 Zeichen)
Die Anträge sind über folgendes Online-Anmeldeformulareinzureichen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibung-elysee-2023
Tätigkeitsbericht
Für jedes Projekt sind eine Kostenaufstellung und ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Zudem muss jedes Projektteam zu dem abgeschlossenen Projekt ein Video von 60 Sekunden einschicken. Die Form des Videos kann frei gewählt werden: visuelle (Fotos/Video) und akustische Eindrücke, mündliche Zusammenfassung, Text etc. Das Video wird ggf. auf der Website und in den sozialen Netzwerken der DFH veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zur Ausschreibung
- Camille BARBIER SAINT HILAIRE
Referentin „Digitale Medien“
elysee2023 @dfh-ufa.org
Förderung von Vorbereitungstreffen für den Aufbau von Programmen der Deutsch-Französischen Hochschule
Aufgabe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist die Förderung des Austauschs im Hochschul- und Forschungsbereich.
In diesem Zusammenhang bietet sie das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ an, dessen Zielsetzung es sein soll, neue Vorhaben für Studienprogramm- und/oder Forschungskooperationen fach- und themenübergreifend zu entwickeln.
Hierbei kann es sich um die Vorbereitung konkreter Vorhaben wie den integrierten Studiengängen, Programmen zur Doktorandenausbildung oder wissenschaftlichen Veranstaltungen handeln wie auch allgemeiner um die Planung von Kooperationsvorhaben im Studien- und/oder Forschungsbereich.
Das Förderprogramm „Vorbereitungstreffen“ kann jedoch nicht für die Organisation von wissenschaftlichen Kolloquien oder Workshops verwendet werden, da diese Arten von Veranstaltungen von der DFH durch das Programm „wissenschaftliche Veranstaltungen“ gefördert werden, welches eigenen Qualitätskriterien unterliegt.
Die Vorbereitungstreffen richten sich an Hochschulen sowie an deutsche und französische Hochschulinstitute, deutsch-französische Kooperationseinrichtungen und deutsche und französische Forschungseinrichtungen.
Die Veranstaltung soll in Deutschland oder in Frankreich stattfinden (bei Beteiligung eines Drittlandes kann sie auch in diesem Land stattfinden).
Die Förderung der DFH dient der Durchführung von Begegnungen zwischen Partnern und der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten (die Einbeziehung von Teilnehmern eines Drittlandes ist möglich).
Höhe der Förderung:
Die von der DFH bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt.
Eine Fakultät kann in höchstens zwei Anträge pro Jahr involviert sein.
Antragsfrist:
Es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Die Anträge müssen einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Es gelten folgende formale Kriterien:
- Die Projektträger reichen ihren Antrag über eine Hochschule, ein deutsches oder französisches Hochschulinstitut, eine deutsch-französische Kooperationseinrichtung oder ein deutsch-französisches Forschungszentrum ein.
- Der Antrag wird auf Deutsch oder auf Französisch verfasst und muss von der Leitung des Antragstellers unterschrieben sein.
- Die Antragstellung (max. zwei Seiten Projektbeschreibung) erfolgt per Post und per Mail (Kontaktdaten s. u.).
- An den Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
- An den Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.
Kontaktdaten:
- Referat: Kooperationen mit der Frankophonie
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.osche @uni-tuebingen.de
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- Forschungsförderungsprogramme
Maria Leprévost
+49(0)681 938 12-105
leprevost @dfh-ufa.org
- Integrierte Studiengänge
Carole Reimeringer
+49(0)681 938 12-162
reimeringer @dfh-ufa.org
Nähere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/vorbereitungstreffen
Ausschreibung
Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema One Health
Interne Antragsfrist: 30. September 2023
Externe Antragsfrist: 15. Oktober 2023
Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Gesundheitskrise forderte nicht nur zahlreiche Opfer weltweit, sondern hatte auch gravierende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die gesamte Patientenversorgung. Die Gesundheitssysteme stießen an ihre Grenzen, und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, in Rekordzeit Lösungen zu finden, gerieten zur Nagelprobe. Diese historische Gesundheitskrise hat etliche Fragen aufgeworfen, die im Bereich „One Health“ angesiedelt werden können, insbesondere aufgrund der breiten wissenschaftlichen Relevanz der Pandemie für die verschiedenen Forschungsfelder: Geschichte, Sprache, Kultur und Gesellschaft, Wirtschafts- und Politikwissenschaften, Recht, Sport, Biologie, Medizin und Gesundheitswissenschaften, Pharmazie, Psychologie etc. Die größte Herausforderung hierbei besteht darin, Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesundheit und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in unseren zwar miteinander vernetzten, aber unterschiedlich entwickelten Gesellschaften zu finden. Während der Krise haben Deutschland und Frankreich wiederholt ihre Entschlossenheit zur verstärkten Zusammenarbeit bekräftigt und ihre Solidarität unter Beweis gestellt – wechselseitig wie auch mit ihren europäischen Partnern und dem Rest der Welt. Auch Europa hat sich bei der Bewältigung der Krise mit ihren vielen technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen seiner Verantwortung gestellt.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung zur Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für NachwuchswissenschaftlerInnen ist es, den Ideenaustausch und den Dialog zu dieser Thematik auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten.
Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an DoktorandInnen und/oder Postdocs. In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen offen. Die Veranstaltung ist auf zwei Tage bis vier Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturierten Veranstaltungsreihe durchgeführt werden. Ist Letzteres der Fall, sind die einzelnen Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen auszurichten.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies gilt auch für Veranstaltungsreihen.
Je nach Dauer und Form der Veranstaltung wird sie als Forschungsatelier (mit einer Dauer von weniger als 6 Tagen) oder als Sommer- bzw. Winterschule (mit einer Dauer ab 6 Tagen) bezeichnet.
Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich in Deutschland oder Frankreich stattfinden; in begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden.
Höhe und Inhalt der Förderung:
Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.
Antragsfrist:
Interne Frist der Antragstellung: 30. September 2023. Die Begutachtung dauert in der Regel maximal vier Monate ab Antragsfrist.
Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:
- der Antrag wird von zwei Hochschullehrern eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler erfolgen
- der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
- der Antrag wird in deutscher und in französischer Sprache eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
- das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: One Health): wissenschaftliche_veranstaltungen @dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. Oktober.) bis zum 30.09.2023 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.
Kontaktdaten:
- Referat: Kooperationen mit der Frankophonie
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.osche @uni-tuebingen.de
Nähere Informationen:
Ausschreibung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
- Maria Leprévost
+49 (0)681 938 12-105
leprevost @dfh-ufa.org
Deutsch-französische PhD-Track-Programme
Akademisches Jahr 2024-2025 (Neu- bzw. Weiterförderungsanträge)
Antragsankündigung bis zum 30.06.2023
Antragsfrist: 31.10.2023
Ziel dieser Ausschreibung ist die Entwicklung deutsch-französischer Programme, die von der DFH gefördert werden und die beiden Jahre des Masterstudiums mit drei Jahren Promotionsstudium zu einem insgesamt fünfjährigen Programm verknüpfen.
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen, die derzeit einen Masterstudiengang und/oder ein deutsch-französisches Doktorandenkolleg unter dem Dach der DFH haben, sowie an Hochschulen, die noch kein von der DFH gefördertes Programm anbieten. Außeruniversitäre Einrichtungen können sich ebenfalls am PhD-Track-Programm beteiligen.
Sie steht allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.
Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als auch ein deutsch-französisches PhD-Track-Programm anbietet, kann nur für das PhD-Track-Programm Infrastrukturmittel erhalten.
Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen.
I Fördervoraussetzungen
1. Antragsberechtigte:
Die deutschen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
- der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master abschließen,
- Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung angegliedert ist.
Die französischen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
- der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master- oder einem dem Master äquivalenten Grad abschließen,
- Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung im Rahmen einer École doctorale angegliedert ist.
2. Rekrutierung der Programmteilnehmer:
Zum ersten Programmjahr können Studierende zugelassen werden, die die jeweiligen Kriterien zur Zulassung zum Master-Studium erfüllen.
Das Programm sieht die Möglichkeit eines Quereinstiegs vor, der entweder zwischen dem 1. und 2. Masterjahr oder vor Eintritt in die Promotionsphase erfolgen kann.
3. Kriterien der Ausbildung:
Die Ausbildungen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen:
- innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
- Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftler- und Forschungsgruppen, Qualität und Mehrwert ihrer wissenschaftlichen Kooperation,
- strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern, das auf die Komple-mentarität der landeseigenen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und auf die Komplementarität der landesspezifischen Arbeits-, Lern- und Forschungsmethoden ausgerichtet ist,
- Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen sowie zum Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in den Partnersprachen Deutsch und Französisch;
- Verlauf, Mobilität und Dauer des Programms:
- ausgewogene Verteilung der Ausbildung auf beide Institutionen
- längerfristige und ausgewogene, über die fünfjährige Laufzeit des Programms aufgeteilte Mobilität während mindestens drei Semestern. Die von der DFH gewährte Unterstützung für die Mobilität beträgt in der Masterphase mindestens zwei Semester und in der Promotionsphase maximal 18 Monate,
- die Finanzierung des Programms beträgt fünf Jahre.
- nach Abschluss der ersten beiden Jahre des gemäß einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung aufgebauten Programms: Erwerb von zwei gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeiten sowie Ausstellung eines Diploma Supplements, das die binationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt,
- Möglichkeit, die Promotion im Rahmen einer Cotutelle de thèse abzuschließen,
- integrierter Charakter des Programms: Ausbildung möglichst innerhalb einer deutsch-französischen Studierendengruppe sowie Bereitstellung gemeinsamer Lehrangebote für alle Teilnehmer, insbesondere während der ersten beiden Jahre mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Forschungsarbeit,
- qualitativ hochwertiges Betreuungskonzept,
- Module zur Vorbereitung der Programmteilnehmer auf den Berufseinstieg,
- Vermeidung einer Mehrfachzahlung von Studiengebühren,
- es obliegt den Programmträgern, die Auswahl der bestqualifizierten Studierenden im Hinblick auf den Exzellenzcharakter des PhD-Track-Programms sicherzustellen.
4. Möglichkeit zum Ausstieg:
Es besteht keine Gewährleistung für eine Zulassung zur Promotion nach den beiden ersten Jahren des Programms.
Ein Studierender, der nach Abschluss des Masters, abbricht, wird nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet, die er während seiner Auslandsphase von der DFH erhalten hat.
II Fördermodalitäten
Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:
- einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht;
- einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation;
- jährliche Fördermittel für die sprachliche Vorbereitung der Studierenden und Promovierenden und eine jährliche Förderpauschale für digitale Begleitmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
- Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden und Doktoranden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind;
- der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden und Doktoranden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen;
- Auslandsstipendien für maximal zwei DoktorandInnen.
III Antragstellung
Im Vorfeld zur Antragstellung muss der DFH bis zum 30.06.2023 eine Antragsankündigung per E-Mail geschickt werden, die folgende Informationen enthält:
- Kontaktdaten des deutschen und französischen Antragstellers
- Programmtitel
- Fachbereich
- Ist das Programm innerhalb eines bestehenden Masterstudiengangs bzw. Doktoranden-kollegs angesiedelt oder handelt es sich um ein eigenständiges Programm?
Die Antragsankündigung dient unter anderem der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter für die Evaluation des geplanten Antrags durch die DFH.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss (nach Absprache unter den kooperierenden Einrichtungen) per Mail bis spätestens 30.06.2023 an evaluation geschickt werde. Der E-Mail-Versand erfolgt durch eine der beteiligten Hochschulen mit der jeweiligen Partnerhochschule in Kopie. @dfh-ufa.org
Das Antragsformular wird den Antragstellerinnen nach Erhalt der Antragsankündigung per E-Mail zugeschickt.
Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende formale Kriterien erfüllen:
- die Einrichtungen müssen einen gemeinsamen Antrag stellen,
- das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein,
- die AntragstellerInnen reichen ihren Antrag bei der DFH ein:
- französischer Partner über die Leiter der Écoles doctorales, nach Validierung durch die Hochschulleitung,
- deutscher Partner: nach Validierung durch die Leitung der Institution.
Das Antragsformular wird per Post und per E-Mail bei der DFH an folgende Adressen eingereicht (Stichwort „PhD-Track-Programm“):
- An den Präsidenten
der Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
weislinger @dfh-ufa.org
Antragsfrist: 31.10.2023
Kontakt:
- Carole Reimeringer
+49 (0)681 93812-162
reimeringer @dfh-ufa.org
- Sabine Kletzke-Vuković
+49 (0)681 93812-166
kletzke @dfh-ufa.org
- Danielle Weislinger
+49 (0)681 93812 -163
weislinger @dfh-ufa.org
- Nadia Huppert
+49 (0)681 93812-153
huppert @dfh-ufa.org
Nähere Informationen und vollständige Ausschreibung:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/studiengaenge/
Förderung von Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs der DFH (DFDK) 2025-2028
Frist Antragsankündigung: 30.06.2023
Frist Antragstellung: 31.10.2023
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierte Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung gemeinsamer strukturierter Doktorandenausbildungen.
Die Ausschreibung richtet sich an französische Écoles doctorales und an deutsche Einrichtungen einer strukturierten Doktorandenausbildung. Sie wird jährlich für eine jeweilige Förderdauer von vier Jahren veröffentlicht.
Die Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs stehen allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft:
- Erstanträge
- Anträge auf Verlängerung der Förderung von Doktorandenkollegs, deren Förderung zum 31.12.2024 ausläuft.
Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen.
Die Doktorandenausbildung soll folgende Kriterien erfüllen:
- Strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern,
- besonders innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
- Qualität, Realisierbarkeit und Mehrwert des Programms der Doktorandenausbildung, des Forschungsprogramms und der beruflichen Eingliederung,
- Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen,
- Qualität und Mehrwert der wissenschaftlichen Kooperation,
- internationaler Aspekt des Projektes,
- wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Wissenschaftlergruppen,
- Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftlergruppen,
- Qualität des Betreuungskonzeptes,
- Einbringen von Drittmitteln und finanziellem Eigenanteil der am Projekt beteiligten Institutionen,
- Teilnahme einer angemessenen Anzahl von Doktorandinnen und Doktoranden insbesondere für die Anträge auf Verlängerung der Förderung.
Die finanzielle Unterstützung dient der Förderung der Mobilität der Promovierenden und Hochschullehrer, der Organisation von Seminaren, Konferenzen und gemeinsamen Kursen zum wissenschaftlichen Austausch und zur Entwicklung von transversalen Kompetenzen der Doktoranden. Sie umfasst:
- Infrastrukturmittel in Form einer Pauschale von 12.000€ jährlich pro Kooperation. Diese Förderung dient der Deckung der Kosten, die mit der sprachlichen Vorbereitung der Promovenden verbunden sind und die durch wissenschaftliche Treffen und Reisekosten der Hochschullehrer entstehen. Diese Mittel können zur Deckung eventueller Kosten der Drittlandhochschule verwendet werden; die deutsche und/oder die französische Hochschule begleichen diese Kosten direkt oder erstatten sie der Drittlandhochschule. Zusätzliche Mittel i.H.v. 5.000€ können denjenigen Partnereinrichtungen bewilligt werden, die den Aufbau eines fachbezogenen Netzwerks unter der Leitung einer Dachorganisation anstreben, deren Aufgabe die Entwicklung eines fächerübergreifenden Lehrangebots für die Doktoranden ihrer DFDK sein wird.
- Mobilitätsbeihilfen in Höhe von 700€ monatlich für bis zu 15 Doktoranden und für Aufenthalte im Partner- oder Drittland bis zu einer Dauer von jeweils 18 Monaten.
- Auslandsstipendien in Höhe von bis zu 1.300€ monatlich für maximal zwei Doktoranden und Aufenthalten von jeweils maximal 18 Monaten. Diese Förderung ist Programmen vorbehalten, die als besonders innovativ und gut strukturiert evaluiert werden und die Auslandsstipendien beantragt haben.
Die Förderung der DFH ist den Promovenden vorbehalten, die in einer deutschen oder französischen Heimathochschule eingeschrieben sind und einen Aufenthalt im Partner- oder im Drittland durchführen. Es ist zulässig, dass Doktoranden aus dem Drittland die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule wählen. In diesem Fall erhalten diese jedoch die Beihilfen der DFH ausschließlich während ihres Aufenthalts im Partnerland.
Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende Elemente enthalten:
- eine Beschreibung der Ausbildung mit Fokus auf ihrer binationalen Ausrichtung,
- die Beschreibung des wissenschaftlichen Programms der antragstellenden Forschungsgruppen,
- eine Beschreibung des Stellenwerts, den die Ausbildung in der Forschungspolitik des Forschungsteams und der beteiligten Einrichtungen einnimmt,
- eine Beschreibung der laufenden Kooperationen zwischen den beteiligten Einrichtungen,
- einen detaillierten Finanzierungsplan, mit Angaben zur Grundfinanzierung, die jede der beteiligten Einrichtungen zu leisten bereit ist, zu beantragten Fördermitteln der DFH, der französischen Seite, der DFG oder des DAAD und zu weiteren möglichen Drittmittelgebern,
- Erläuterung zur möglichen Umsetzung von Cotutelle-Verfahren,
- Für Weiterförderungsanträge: Angabe der Publikationsleistung der Doktoranden.
Verfahren:
Für die Antragstellung gelten die im nachfolgenden Zeitplan angegebenen Fristen:
- Einreichung einer Antragsankündigung: 30.06.2023
- Frist der Antragstellung: 31.10.2023
- Administrative Evaluation durch die DFH und externe wissenschaftliche Begutachtung: November 2023 bis März 2024
- Förderentscheidung des Hochschulrats der DFH: April 2024
- Bekanntgabe der Förderentscheidung und Erstellung des Zuwendungsvertrags durch die DFH: Mai 2024
- Beginn des DFDK: 01.01.2025
Bitte signalisieren Sie uns Ihre beabsichtigte Antragstellung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2023.
Hierzu bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular „Antragsankündigung“ auszufüllen und per E-Mail an promotion-doctorat zu senden. Das Formular ist auf unserer Internetseite verfügbar @dfh-ufa.org
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/studierende-doktoranden-alumni/doktoranden/deutsch-franzoesische-doktorandenkollegs/
Den Antrag bitte per Post und per E-Mail bei der DFH einreichen (Stichwort: Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg) an
- An den Präsidenten der
Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa
Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
promotion-doctorat @dfh-ufa.org
Ansprechpartnerinnen:
- Carole Reimeringer
+49(0)681 938 12-162
reimeringer @dfh-ufa.org
- Sabine Kletzke-Vuković
+49(0)681 938 12-166
letzke@dfh-ufa.org
Nähere Informationen sowie vollständige Ausschreibung:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion
Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler
Interne Antragsfrist: 30. September 2023
Externe Antragsfrist: 15. Oktober 2023
Mit dem Ziel der Netzwerkbildung von Wissenschaftlern und der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) deutsch-französische Veranstaltungen für NachwuchswissenschaftlerInnen (Doktoranden bzw. Postdocs). In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen offen. Die Veranstaltung ist auf mindestens zwei Tage bis maximal vier Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturierten Veranstaltungsreihe durchgeführt werden. Ist Letzteres der Fall, sind die einzelnen Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen auszurichten.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies gilt auch für Veranstaltungsreihen.
Je nach Dauer und Format der Veranstaltung wird diese als Forschungsatelier (mit einer Dauer von weniger als 6 Tagen) oder als Sommer- bzw. Winterschule (mit einer Dauer ab 6 Tagen) bezeichnet.
Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich in Deutschland und Frankreich stattfinden; in begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden.
Höhe und Inhalt der Förderung:
Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.
Antragsfrist:
Interne Frist der Antragstellung: 30. September 2023. Die Begutachtung dauert in der Regel maximal vier Monate ab Antragsfrist.
Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:
- der Antrag wird von zwei Hochschullehrern eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler erfolgen
- der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
- sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
- das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: Wissenschaftliche Veranstaltungen): wissenschaftliche_veranstaltungen @dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 30.09.2023 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.
Kontaktdaten:
- Referat: Kooperationen mit der Frankophonie
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.osche @uni-tuebingen.de
Nähere Informationen (Ausschreibung sowie Antragsformular):
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
- Maria Leprévost
+49 (0)681 938 12-105
leprevost @dfh-ufa.org
Französische Botschaft in Deutschland
PREIS FORCHEURS JEAN-MARIE LEHN
Frist: 10. April 2023
1. Ziele
Die Französische Botschaft in Deutschland möchte in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit diesem Preis deutsch-französische Teams von Nachwuchsforschern auszeichnen und fördern. Ziel der Vergabe des Preises Forcheurs Jean-Marie Lehn ist es, die vielversprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Chemie und Gesundheit zu würdigen und die Teams dazu zu ermutigen, diesen deutsch-französischen Weg weiterzuverfolgen.
2. Preisverleihung
Es handelt sich um zwei Preise, die mit jeweils 10.000 Euro dotiert sind, d.h. 10.000 Euro pro Preisträger.
Die Verleihung des Preises Forcheurs Jean-Marie Lehn findet in Anwesenheit der Botschafterin Frankreichs in Deutschland, S. E. François Delattre , des Chemienobelpreisträgers Jean Marie Lehn sowie Vertretern der Deutsch-Französischen Hochschule, der Partner Sanofi Deutschland und BASF Frankreich am 19. Juni 2023 in der Französischen Botschaft in Deutschland statt. Die Teilnahme der PreisträgerInnen ist erforderlich.
3. Teilnahmebedingungen
Die BewerberInnen um den Preis Forcheurs Jean-Marie Lehn müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- ein Mitglied des Teams muss an einer deutschen und das andere Mitglied an einer französischen Einrichtung beschäftigt sein;
- sie müssen in einem Forschungslabor arbeiten, das entweder angegliedert ist an:
- eine Hochschuleinrichtung
- eine Forschungseinrichtung
- in Unternehmen
- eine Förderstruktur (Pôle de compétitivité, Cluster, Kompetenzzentrum);
- unter 45 Jahre alt sein;
- derzeit an einem gemeinsamen Forschungsprojekt zusammenarbeiten
- Forschungen in den Bereichen Chemie, Biochemie, Pharmakologie oder an der Schnittstelle zwischen Chemie und Gesundheit betreiben.
4. Einreichen der Bewerbung und Jury
Die Bewerbungsunterlagen müssen im pdf-Format bis spätestens Montag, den 10. April 2023 an folgende Adresse gesandt werden: attache-science.berlin-amba . @diplomatie.gouv.fr
Die Bewerbung muss in englischer Sprache verfasst sein. Pro Zweierteam ist nur eine Bewerbungsmappe einzureichen.
Kontakt
-
Morgane Even
Attachée für Wissenschaft und Technologie
Französische Botschaft , Abteilung für Wissenschaft und Technologie
+49 30 590 03 92 55
attache-science.berlin-amba @diplomatie.gouv.fr - Deutsch-Französische Hochschule
Sebastian ROST
00 49 (0)681/93812-180
rost @dfh-ufa.org
Nähere Informationen:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Trilaterale Forschungskonferenzen "Villa Vigoni" 2023-2025
Frist: 30. April 2023
Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen.
Format
Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Vorgeschlagen werden können Projekte aus allen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens 12, höchstens 16 WissenschaftlerInnen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einer früher Karrierephase. An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden. Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht deutschen Bewilligungsempfängerinnen und -empfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.
Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch.
Verfahren
Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die Qualifikation der vorgesehenen TeilnehmerInnen erläutert.
Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine Fachgutachterin oder einen Fachgutachter sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.
Die Antragstellung muss bis spätestens 30. April 2023 erfolgen.
Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen. Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen.
Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteria), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet. @villavigoni.eu
Weiterführende Informationen
Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
Dr. Niklas Hebing,
Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
Kennedyallee 40, 53175 Bonn,
+49 228 885-2949,
niklas.hebing@dfg.de
www.dfg.de
- Villa Vigoni – Centro Italo-Tedesco per il dialogo europeo
Dr. Francesca Zilio,
Via Giulio Vigoni 1, 22017 Loveno di Menaggio (CO),
+39 379 2000416
zilio@villavigoni.eu
www.villavigoni.eu
- Fondation Maison des Sciences de l’Homme
Dr. Falk Bretschneider,
Pôle Internationalisation, coopération franco-allemande,
54 boulevard Raspail, 75006 Paris,
+33 1 40 48 64 83,
vigoni@msh-paris.fr
www.fmsh.fr
Nähere Informationen:
https://www.villavigoni.eu/conferenze-di-ricerca-trilaterali-2/?lang=de
Ausschreibung
DFG - Deutsch-afrikanische Kooperationsprojekte in der Infektiologie
Frist: neue Ausschreibung 30.06. 2023-Einreichung bis zum 30.10.2023
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert zur Antragstellung für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf dem Gebiet der Erforschung von Infektionskrankheiten einschließlich deren sozialen und verhaltensbezogenen Aspekten auf.
Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Erforschung von vernachlässigten Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier sowie begleitende sozialwissenschaftliche Forschung und verhaltensbezogene Aspekte.
- Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen
- nachhaltige Förderung und Unterstützung akademischer und beruflicher Karrieren von jungen afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Heimatländern, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten
- Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung; daher können auch mehrere afrikanische Partner an einem Projekt beteiligt sein
Antragsberechtigt sind integrierte Forscherinnen und Forschern, denen auch die Projektverantwortung zukommt.
Die Projektskizzen werden von einer internationalen Gutachtergruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Vollantragstellung aufgefordert. Die deutschen Projektverantwortlichen werden über die Empfehlung unterrichtet und reichen diese Information weiter.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor Einreichung der Antragsskizze im elan-Portal registrieren müssen.
Nähere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_33/index.html
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
- Dr. Andreas Strecker
+49 228 885-2530
infectiology @dfg.de
Ansprechpartnerin für formale Fragen und Fragen zu elan:
- Bettina Schilling
+49 228 885-2391
infectiology @dfg.de - Christoph Höveler +49 228 885-3196
- infectiology @dfg.de
DFG - African-German Scientific Exchange: “Sustainable Intensification of Agriculture”
Deadlines: Poster submission: 30.09.2022 - Proposal: 28.02.2023
Pre-Call Announcement: Initiation of Cooperation in the Area of Agriculture between Sub-Saharan African and German Researchers
The Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) invites interested scientists from all Sub-Saharan African countries and researchers at all universities and research institutes in Germany, explicitly including universities of applied sciences, to take part in a scientific exchange in the field of agricultural sciences with special emphasis on the sustainable intensification of agriculture. The invitation is issued in close cooperation with the Fundo Nacional de Investigação (FNI) of the Republic of Mozambique and the National Science and Technology Council (NSTC) of the Republic of Zambia.
This initiative covers all (interdisciplinary) research questions that are primarily concerned with agriculture. Subject areas include (integrated) animal production and cropping systems, animal and plant breeding technologies, soil and plant microbiome interaction, abiotic and biotic plant stressors, digital methods in agriculture, livestock farming and animal disease control as well as socioeconomic aspects of agriculture.
Aim of the Initiative
The aim of the initiative is for participating researchers to identify joint interests in the area of agricultural research and initiate new collaborative ventures.
Structure of the Initiative
The initiative comprises three consecutive steps:
- Identification of collaboration partners through previously submitted posters reflecting the researchers’ expertise, research interests and ideas for collaborative research projects;
- the subsequent opportunity to submit DFG proposals to support the Initiation of International Collaborations;
- a Status Workshop in Bonn/Germany to convene all researchers funded under this call.
Eligibility: Qualified researchers from all Sub-Saharan African countries and Germany are invited to take part in the initiative (as a rule they should hold a doctorate and have a track record in their respective research field). Applicants from German research institutions are required to fulfil the DFG eligibility requirements.
(1) Invitation to Submit Posters
Submitted posters should reflect the profile of the researcher as well as showing their expertise, experience and contact details. At the same time, the posters should highlight current research interests and ideas for joint research projects. Posters that show solely the results of previous research projects are out of scope and will not be considered. Researchers are required to submit their posters in either English or French by 30 September 2022. The submission of posters is a prerequisite for participation in the subsequent call for proposals.
(2) Call for the Initiation of International Collaboration
The call for the Initiation of International Collaboration serves to establish and facilitate collaborative relationships between researchers from Sub-Saharan Africa and Germany. For this purpose, three different modules are available: “Exploratory Workshops”, “Trips Abroad” and “Guest Visits”. In general, the DFG can only fund bilateral or multilateral Sub-Saharan African/German projects under this initiative. More details regarding the specifics of this call will be provided to the participants of the poster platform in October 2022. Proposals must be submitted in English by 28 February 2023.
All proposals must include at least one applicant from Germany and one cooperation partner from Sub-Saharan Africa who have both previously submitted a poster. However, proposals can only be submitted by researchers from Germany. Scientists from Sub-Saharan Africa act as cooperation partners and can also receive funding.
(3) Status Workshop
Approved travel funds from the funding for the Initiation of International Collaboration must be used to enable Sub-Saharan African project partners to participate in a Status Workshop in Bonn in the week of 8 to 12 April 2024. This workshop will be organised centrally by the DFG with the aim of assessing the need for a possible joint call for project proposals and collect lessons learnt regarding the framework within which such Sub-Saharan African/German collaborations can evolve.
Participation in the workshop will be limited to applicants from Germany and their cooperation partners from Sub-Saharan Africa with funding under the Initiation for International Collaboration.
Further Information:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_54/index.html
This call for proposals is also available in French
TWAS - DFG Cooperation Visits Programme
Frist: 06.09.2023
Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) WissenschaftlerInnen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Institution einzuladen.
Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und seiner Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten des Gastes für An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.
Antragsvoraussetzungen sind:
- Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas
- Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
- Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2018.Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre) früher die Promotion erlangt haben.
- AntragstellerInnen dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein oder aktuell mit dem Gastgeberinstitut gemeinsam forschen.
- Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung.
Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und die Infrastruktur, die dem Gast zur Verfügung steht.
Die Gastgeber werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial zur wissenschaftlichen Kooperation mit dem Gast zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Zimmersuche, unterstützen.
Weitere Informationen
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2023/info_wissenschaft_23_48/index.html
Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme
Kontakt bei der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit:
twas-dfg-programme @dfg.de
DFG - Aufbau internationaler Kooperationen
Ziel der Förderung
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist.
In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder den dort tätigen Personen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-PlanckGesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht.
Art und Umfang der Förderung
Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.
Beantragt werden können:
Auslandsreisen oder Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate); projektvorbereitende Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.
Antragsfristen
Anträge können jederzeit gestellt werden. Es wird dringend empfohlen, Anträge spätestens sechs Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen
Bitte beachten Sie das Dokument „Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung“ (siehe unten)
Ansprechpersonen
Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferenten und Programmdirektoren der DFG:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/fachzustaendigkeit/index.jsp
Für regionalspezifische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Regionalreferate der Gruppe Internationale Zusammenarbeit:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=051
Nähere Informationen:
Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung
DFG - Kooperation mit Entwicklungsländern
Die DFG ermöglicht Forschungskooperationen zwischen Forschenden aus Deutschland und den Entwicklungsländern im Rahmen der Sachbeihilfe für Einzelprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Entwicklungsländern im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Forschungsprojekte zu fördern.
Ziel der Förderung
Die DFG fördert Forschungsprojekte, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen in Entwicklungsländern durchführen. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Forschenden aus Deutschland und aus Entwicklungsländern im Rahmen eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens/einer Sachbeihilfe zu fördern.
Antragsberechtigung
WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).
Art und Umfang der Förderung
Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige und Publikationskosten für das Institut in Deutschland und für den Kooperationspartner/Institut im Entwicklungsland.
Bitte beachten Sie das Dokument „Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung“
Ansprechpersonen
Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden regional und/oder fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:
- Julia Bastong
0228-885-3045
Julia.Bastong @dfg.de
Fachlich zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=02
Leitfaden für die Antragstellung
Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung
Liste von Entwicklungsländern und -gebieten in Bezug auf DFG-Verfahren
DFG - Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen
Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.
Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.
Ziel der Förderung
Veranstaltungsdurchführung
Antragsberechtigung
Promovierte WissenschaftlerInnen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Anforderungen an das Projekt
- Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
- Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer TeilnehmerInnen.
- Jahrestagung
- Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.
Art und Umfang der Förderung
- Internationale Konferenzen
- Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden WissenschaftlerInnen.
- Jahrestagung
- Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.
Dauer bis zur Entscheidung
Bei Antragstellung ist von einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten auszugehen.
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Grundsätzlich spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- Eyke Dung
0228/885-2395
eyke.dung @dfg.de
- Mychel Wood
0228/885-2423
mychel.wood @dfg.de
- Martina Kraemer
0228/885-2718
martina.kraemer @dfg.de
DFG - ANR: Naturwissenschaften
Frist: Voranmeldung bis 7. November 2022 um 17 Uhr.
Förderung gemeinsamer bilateraler Forschungsprojekte in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften.
Förderdauer: bis zu 3 Jahre.
Jährliche Ausschreibung.
DFG - ANR: Geistes- und Sozialwissenschaften
Frist: 08.03.2023
Förderung für gemeinsame Projekte von in Deutschland und Frankreich tätigen Partnern in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Förderdauer: bis zu 3 Jahre.
Jährliche Ausschreibung.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
BMBF: Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz
Frist: 22.09.2022, 13:00 Uhr
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an aktuellen Herausforderungen im Forschungs- und Anwendungsfeld der KI ausgerichtet. Die Projektkonsortien sollen vorrangig mindestens eine der im Folgenden genannten Fragestellungen bearbeiten:
- Verteilte KI, wie z. B. verteiltes Lernen oder Edge-Computing
- Grüne KI für geringeren Ressourcenverbrauch, z. B. Algorithmen, die weniger Energie, weniger Speicher und weniger Kommunikationsbandbreite benötigen
- KI für Nachhaltigkeit, z. B. skalierbare KI-Methoden für eine verbesserte Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Minderung von Treibhausgasemissionen
- Hybride KI, z. B. die Kombination von Methoden zur intelligenten Datenaufbereitung und maschinellem Lernen mit menschlichem Wissen
- KI in anderen Wissenschaften, z. B. KI und numerische Simulationen, KI und Physik, KI und Chemie
- Vertrauenswürdige KI, z. B. zertifizierbare, erklärbare oder interpretierbare Modelle und Verarbeitungspipelines und Datenschutz, z. B. mit Methoden des föderierten Lernens
- Eingebettete KI und Edge AI, z. B. KI für Mikrocontroller oder KI für die Automatisierung
Die Forschungsarbeiten sollen außerdem vorrangig auf die folgenden Branchen bzw. Anwendungsfelder ausgerichtet sein:
- Mobilität und Transport
- Logistik und Dienstleistungen
- Energie (insbesondere erneuerbare Energie)
- Umwelt und Ressourcenschutz
- Intelligente Industrie und Produktionstechnologien
- Gesellschaft
Antragsberechtigt zu Förderlinie 1 (Forschungskooperationen) sind einzelne Hochschulen oder Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus.
Antragsberechtigt zu Förderlinie 2 (FuE-Vorhaben) sind Verbünde aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem nationalen Projektträger bis 22. September 2022, 13.00 Uhr MEZ, vom Skizzeneinreicher (im Fall von nationalen Verbundvorhaben, vom Verbundkoordinator) eine, den in diesem ¬Abschnitt dargestellten Kriterien entsprechende, Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.
Bei Interesse an einer Antragstellung bitte frühzeitige Kontaktaufnahme mit Judith Osché ( judith.osche ). @uni-tuebingen.de
Nähere Informationen:
BMBF - Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA)
Frist: 31. März 2022
Förderziel und Zuwendungszweck
Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen, insbesondere das Ziel 3, „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern“. Mit den geförderten Projekten der Gesundheitsforschung soll dem Recht auf Zugang zu Gesundheitsleistungen und damit einhergehend der Stärkung von fragilen Gesundheits- und Forschungssystemen Rechnung getragen werden.
Für gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklung und damit politische Stabilität ist gemeinsames Handeln mit innovativen Ansätzen dringend notwendig. Durch die Unterstützung exzellenter anwendungsorientierter Forschung sollen deutsche und afrikanische Partner in den geförderten Netzwerken gemeinsam einer Forschungsfrage nachgehen, die Bedürfnisse der Gesundheitsforschung in den afrikanischen Partnerländern adressieren. Dabei sollen intensive und langfristige Kooperationen zwischen Wissenschaftlern aus Deutschland und Subsahara-Afrika nachhaltig aus- und aufgebaut und administrative sowie wissenschaftliche und medizinische Kapazitäten in Subsahara-Afrika gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden mit dieser Förderrichtlinie der Auf- oder Ausbau von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen sowie die Zusammenarbeit dieser Netzwerke mit anderen relevanten Akteuren.
Die Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die besondere Bedürfnisse der afrikanischen Partnerländer widerspiegeln. Zudem sollten sie auf bestehenden Strukturen aufbauen und bereits in der Gründungsphase die nationalen beziehungsweise regionalen Gesundheits- und Forschungsstrategien oder -agenden der beteiligten afrikanischen Länder berücksichtigen.
Angesprochen sind alle Bereiche der Gesundheitsforschung, das heißt biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette, Public-Health-Forschung und Gesundheitssystemforschung.
Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird.
Die Konzepte sollten einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:
- Forschung zur Behandlung und Prävention von Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast in den afrikanischen Partnerländern oder mit besonderen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem;
- Public-Health- und Systemforschung zur besseren Prävention von Krankheiten und schnelleren Überführung von neuen Therapieansätzen in die Versorgung oder zur Anpassung vorhandener Ansätze an die lokalen Gegebenheiten;
- holistische Forschungsansätze
- epidemiologische Forschung zur Erhebung und Aufarbeitung von Gesundheitsdaten.
Die Vorhaben sollen in ihren Vollanträgen realistische und nachhaltige Ziele zur Kapazitätsentwicklung verfolgen und überprüfbare Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichem und medizinischem Personal sowie von Personal im Forschungsmanagement leisten.
Die Zusammenarbeit mit anderen, vorzugsweise europäischen und/oder afrikanischen Akteuren mit ähnlichem thematischen und/oder regionalem Bezug, ist erwünscht.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und aus Ländern in Subsahara-Afrika.
Deutsche Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen, sofern ihre Finanzierung anderweitig gesichert ist.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Zum Konsortium eines Forschungsnetzwerks gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus Subsahara-Afrika.
Afrikanische Verwaltungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen/-organisationen außerhalb Subsahara-Afrikas und Deutschlands können sich an Netzwerken mit eigenen Mitteln beteiligen.
Die Umsetzung des Projekts muss in jeder Hinsicht gemeinschaftlich durch die afrikanischen und deutschen Partner geplant werden, wobei „African Leadership and Ownership“ bedacht werden müssen. Ein afrikanischer Partner stellt den Direktor, ein deutscher den Ko-Direktor des Netzwerks. Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern erstellen die beiden Direktoren die Antragsunterlagen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellenden zuzurechnen sind.
Die Forschungsnetzwerke können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.
Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:
- DLR Projektträger (DLR-PT)
− Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
0228/3821-1210
Telefax: 0228/3821-1257
Ansprechpersonen sind:
- Dr. Manuela Rehtanz, Dr. Jeannette Endres-Becker und Dr. Theresa Köbe
+49 228/3821-2491
HealthNets @dlr.de
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Direktor des Netzwerks vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Die Einreichung erfolgt in englischer Sprache und elektronisch über das elektronische Skizzentool „PT-Outline“.
Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Netzwerkdirektion vorzulegen.
Anträge, die nach dem im Aufforderungsschreiben zur Einreichung des Formantrags angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Geltungsdauer
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.
Nähere Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug
Frist: 16.01.2023
Ziel des Programms
Die Förderlinie hat das Ziel, den deutsch-französischen Hochschullehreraustausch und die Internationalität der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug zu stärken.
Was wird gefördert?
Lehraufenthalte französischer Hochschullehrer
Wer wird gefördert?
Französische Hochschullehrinnen und Hochschullehrer (Aufenthaltsdauer mind. drei bis max. sechs Monate)
Was wird geleistet?
Aufenthaltsstipendium in Höhe von 1.300 Euro/Monat.
Mobilitätspauschale einmalig zu Beginn für Hin- und Rückreise für Frankreich in Höhe von 325 Euro.
Wer kann einen Antrag stellen?
Staatliche und staatlich anerkannte deutschen Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beträgt mindestens drei und maximal sechs Monate, beginnt am 01.10.2023 und endet spätestens am 31.03.2024.
Fachrichtung/en
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Antragstellung
Ein Antrag ist bis 16.01.2023 vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen.
Auswahlrelevante Antragsunterlagen:
- Projektantrag (im DAAD-Portal)
- Finanzierungsplan (im DAAD-Portal)
- Projektbeschreibung, i.d.R. nicht mehr als 20 Seiten, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Projektbeschreibung)
- Befürwortung der Hochschulleitung Franz. Gastdozenturen bzw. Begründung, wenn nachgereicht wird (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
- Fiche de Renseignements, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
- Lebenslauf und Publikationsliste des Kandidaten, i.d.R. nicht mehr als 5 Seiten (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
- Bei Folgeanträgen: Bisherige Ergebnisse der Evaluation(en) der Lehrveranstaltungen (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
- Bei Folgeanträgen: Sachbericht bis zum derzeitigen Stand (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
Nach Antragsschluss werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, mehr berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bitte melden Sie sich bei Interesse an diesem Format der franz. Gastdozenturen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung), da die Anträge zur Vorabsichtung ins Rektorat gegeben werden und es einer Befürwortung durch die Hochschulleitung bedarf.
Kontaktdaten:
- Judith Osché
ZFW; www.uni-tuebingen.de/zfw
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
07071/29-77033
judith.osche @uni-tuebingen.de
Nähere Informationen (Ausschreibung sowie Antragsformular):
https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57661215
Ansprechpartnerin DAAD:
- Sameera Grötsch
groetsch @daad.de
0228/882-695
DAAD: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)
Förderung von internationaler Mobilität in der Postdocphase.
Ziel
Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der DAAD 2014 das Förderprogramm PRIME initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdocphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Nach vier Auswahlrunden mit einer anteiligen EU-Kofinanzierung hat der DAAD das Förderprinzip „Stellen statt Stipendien“ erfolgreich etabliert.
PostdoktorandInnen aller Nationalitäten, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, die Anstellung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Die regelmäßige Abstimmung mit der deutschen Gastinstitution soll eine effiziente Reintegration im Anschluss an den Auslandsaufenthalt gewährleisten.
Laufzeit
Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten 12 Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Reintegrationsphase) verbracht werden.
Förderleistungen
Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule. Die Stelle wird mit einem Gehalt gemäß TV-L Entgeltgruppe 13 vergütet.
Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die Geförderten und ggf. mitreisende Ehe- bzw. LebenspartnerInnen und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt.
Erfolgreiche Bewerbende werden vor Beginn der Förderung zu einem Orientierungsseminar eingeladen, an dem aktuelle Geförderte, Alumni sowie VertreterInnen anderer Förderorganisationen und ggf. weitere ForscherInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen.
Antragsberechtigung
Für die Antragsberechtigung sind vier Kriterien maßgeblich:
- Antragstellende müssen die Promotion spätestens zum Förderbeginn abgeschlossen haben;
- Antragsstellende müssen die Mobilitätsregeln des Programms befolgen, d. h. für den Forschungsaufenthalt im Ausland kommt jedes Zielland (außer Deutschland) in Frage, solange die/der BewerberIn in den drei Jahren vor dem Bewerbungsschluss insgesamt nicht länger als 12 Monate in diesem Land gelebt und/oder gearbeitet hat.
- Antragstellende, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Forschungseinrichtung stehen, die als aufnehmende Gasteinrichtung für die angestrebte Forschungstätigkeit fungieren soll, können nicht gefördert werden;
- Antragstellende müssen akzeptieren, dass Auslandsphase und Reintegrationsphase in Deutschland als feste Bestandteile des Programms verpflichtend sind.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
- Für die Bewerbung müssen geeignete Gastinstitutionen in Deutschland und im Ausland identifiziert worden sein. Die Kontaktaufnahme und die Absprache der Modalitäten obliegen der/dem BewerberIn.
- Die einstellende Gasteinrichtung in Deutschland muss eine Universität oder Hochschule sein.
- Die ausländische Gastinstitution kann eine Universität, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder auch eine industrielle Forschungseinrichtung sein.
- Die Förderung muss im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. November 2024 angetreten werden. Ein späterer Förderbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit) möglich.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal des DAAD.
Zeitplan
Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai Jährlich
Bewerbungsfrist: August Jährlich
Auswahlergebnis: Februar Jährlich
Orientierungsseminar für Geförderte: März Jährlich
frühester Förderbeginn: Juni Jährlich
spätester Förderbeginn: November Jährlich
Nähere Informationen:
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/postdoctoral-researchers-international-mobility-experience/
Interessierte werden gebeten, sich vor der Antragstellung bei der Abteilung Forschungsförderung in der Zentralen Verwaltung zu melden.
Nationale Forschungsförderung:
- Dr. Christian Vöhringer
Rümelinstraße 32
72070 Tübingen
Christian.Voehringer @verwaltung.uni-tuebingen.de
Frankophone Forschungsförderung:
- Frau Judith Osché
Rümelinstraße 32
72070 Tübingen
Judith.osche @verwaltung.uni-tuebingen.de
Universität Tübingen
Teach@Tübingen Stipendium
Das Teach@Tübingen Stipendium hat zum Ziel die internationale Lehre an der Universität Tübingen auszubauen, Kontakte zu knüpfen und internationalen Doktoranden/innen sowie jungen PostDocs die Möglichkeit zu geben, die eigene Lehrerfahrung wie auch ihren individuellen Forschungshorizont zu erweitern. Dies gilt auch für NachwuchswissenschaftlerInnen aus dem französischsprachigen Ausland.
Bewerben können sich fortgeschrittene Doktoranden und PostDocs, die ihre Doktorarbeit in den letzten 4 Jahren abgeschlossen haben. Vorzugsweise von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen und CIVIS-Partnern (wie z.B der Aix-Marseille Université oder der Freien Universität Brüssel).
Voraussetzungen:
- Anbindung an den unterbringenden Lehrstuhl muss gegeben sein
- Lehre:
- min. 2 SWS Lehre pro Semester
- Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache (in den Philologien) gehalten werden.
- Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen öffentlich angekündigt werden und für alle Studierenden offen sein.
- Die Lehrveranstaltung/en darf/dürfen keine grundständige Lehre ersetzen und sollte/n so konzipiert sein, dass sie einen großen Teilnehmerkreis erwarten lassen.
- Teilnahme des/r Stipendiaten/in an einer Informationsveranstaltung und an interkulturellem Training in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn
Förderung:
1.Stipendium
- Promovierende EUR 1468/Monat
- Postdocs EUR 1853/Monat
2. Lehraufträge (min. 2 SWS/max. 6 SWS)
- Promovierende EUR 25/SWS
- PostDocs EUR 50/SWS
3. Reisekostenerstattung für die Anreise nach Tübingen bis zu EUR 1.500 (nachgewiesene Kosten, keine Übernahme von Umzugskosten und Reisekosten Angehöriger)
4. Kinderzulage
- EUR 400/Monat (1. Kind)
- EUR 100/Monat (jedes weitere Kind)
Bewerbungsfrist: 20 Juni und 20. November jeden Jahres.
Aufenthaltsdauer: 1-2 Semester, Maximum sind 2 Semester.
Ankunftszeitraum: 15. - 31. März oder 15 - 30. September.
Nähere Informationen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzinitiative/international/foerderformate/teachtuebingen-stipendium/
Internationaler Austausch mit Kooperationspartnern (Professorale Ebene)
Förderung für den Austausch von WissenschaftlerInnen, die im Rahmen gegenseitiger Besuche mit den Kooperationspartnern gemeinsame (internationale) Drittmittelprojekte auf den Weg bringen wollen.
Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80630
International Joint Summer Schools & Workshops
Förderung von Tübinger ProfessorInnen, die mit WissenschaftlerInnen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.
Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80620
Summer / Winter Schools
Förderung für Veranstaltungen, die fachliche Kompetenzen der NachwuchswissenschaftlerInnen fördern und die fachübergreifende wissenschaftliche Themen adressieren.
Bewerbungsfrist: 15.03. / 15.09. jeden Jahres.
Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/53033