Universitätsbibliothek

Dissertationen

Das Team Hochschulpublikationen / Dissertationen:

  • nimmt die bei der UB einzureichenden Belegexemplare an.
  • ist für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation über das Publikationssystem zuständig.
  • stellt eine Veröffentlichungsbestätigung aus und sendet sie an das Dekanat Ihrer Fakultät.

Auf dieser und den verlinkten Seiten finden Sie alle für die Abgabe bzw. Onlineveröffentlichung Ihrer Dissertation wichtigen Informationen. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Onlineveröffentlichung über das Publikationssystem

Alle relevanten Informationen für die Onlineveröffentlichung Ihrer Dissertation über das Publikationssystem finden Sie im unten verlinkten Merkblatt „Onlineveröffentlichung von Dissertationen“.

Links und Unterlagen:

Verlagsveröffentlichung

Wenn Sie Ihre Dissertation bei einem Verlag veröffentlicht haben, muss eine bestimmte Anzahl an Belegexemplaren bei der UB eingereicht werden. Die genaue Anzahl entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht den Versand von Exemplaren an Ihre Betreuer oder Gutachter übernehmen.

Mit den Exemplaren muss immer die Druckgenehmigung (je nach Fakultät auch Imprimatur, Druckfreigabe, genehmigte Titelblätter) eingereicht werden (teilweise wird uns die Genehmigung direkt vom Dekanat Ihrer Fakultät zugesendet). Eine Kopie ist ausreichend.

In den Exemplaren muss außerdem das Dissertationstitelblatt enthalten sein. Sofern es nicht vom Verlag fest eingebunden wurde oder uns direkt vom Dekanat zugesendet wird, drucken Sie es bitte in der passenden Größe (!) für jedes Exemplar aus und legen es vorne ein.

Bitte beachten Sie: Das Dissertationstitelblatt muss in der von der Fakultät vorgeschriebenen bzw. genehmigten Version enthalten sein, allerdings ohne eventuelle Genehmigungsstempel und Unterschriften!

Die Exemplare können uns gerne getrennt von den Unterlagen direkt vom Verlag zugesendet werden. Sowohl Druckgenehmigung als auch Titelblatt können uns in diesem Fall per Mail zugesendet werden.

Weitere Veröffentlichungswege

Je nach Promotionsordnung und Fakultät stehen Ihnen auch weitere Möglichkeiten zur Auswahl, um die Veröffentlichungspflicht zu erfüllen.

Unabhängig davon für welchen Veröffentlichungsweg Sie sich entschieden haben, müssen Sie in der Universitätsbibliothek immer die von der Fakultät festgelegte Anzahl an Belegexemplaren abgeben. Für das Erstellen der Exemplare beachten Sie bitte unbedingt die untenstehenden Informationen.

Mit den Exemplaren muss immer die Druckgenehmigung (je nach Fakultät auch Imprimatur, Druckfreigabe, genehmigte Titelblätter) eingereicht werden (teilweise wird uns die Genehmigung direkt vom Dekanat Ihrer Fakultät zugesendet). Eine Kopie ist ausreichend.

Zusätzlich muss uns in der Regel die Genehmigung der Veröffentlichungsart durch die Fakultät vorliegen.

Vorgaben für die Belegexemplare

Falls Sie die bei der UB abzugebenden Belegexemplare über einen Copyshop erstellen lassen, beachten Sie bitte folgende Vorgaben der UB:

  • Die Exemplare müssen auf weißem, alterungsbeständigem Papier gedruckt sein.
  • Die Exemplare müssen dauerhaft haltbar mit einer stabilen Klebebindung gebunden sein. Ring-, Spiral-, Klemm- oder ähnliche Bindungen werden nicht angenommen.
  • Das offizielle Dissertationstitelblatt (ggf. beide Seiten; in der vom Dekanat genehmigten Version, ohne Stempel und Unterschrift) muss in allen Fällen in die Exemplare eingebunden sein, auch wenn es zusätzlich auf das Cover gedruckt wird.

Bitte prüfen Sie, ob es weitere Vorgaben von Seiten Ihrer Fakultät gibt.

Weiterhin empfiehlt die UB:

  • DIN A5 Format
  • Beidseitiger Druck
  • Softcover

Die Exemplare können gerne getrennt von den sonstigen Unterlagen direkt vom Copyshop zugesendet werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Empfehlungen für Copyshops aussprechen können.

Abgabe von Belegexemplaren und Unterlagen

Legen Sie Ihren Exemplaren und Unterlagen in jedem Fall eine E-Mailadresse bei, damit wir Sie kontaktieren können. 

Sofern möglich, geben Sie alles Notwendige zusammen ab. Die Exemplare können uns aber gerne auch direkt vom Copyshop getrennt von den Unterlagen zugesendet werden. Informieren Sie uns in diesem Fall im Voraus per E-Mail, damit wir Sie bei Bedarf kontaktieren können.

Teilweise müssen die Belegexemplare und Unterlagen direkt beim Dekanat Ihrer Fakultät eingereicht werden, welches uns dann alles Notwendige weiterleitet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fakultät. 

 

Abgabe per Post

Sie können die Exemplare und Unterlagen an folgende Adresse senden:

Universitätsbibliothek

Hochschulpublikationen / Dissertationen

Wilhelmstraße 32

72074 Tübingen

 

Falls Sie uns Ihre Exemplare aus einem Nicht-EU-Land zusenden, stellen Sie sicher, dass alle für die Zollanmeldung notwendigen Informationen und Dokumente außen auf dem Paket angebracht sind. Die Universitätsbibliothek kann weder die Zollanmeldung übernehmen noch durch Zollgebühren und Einfuhrsteuer entstehende Kosten übernehmen/Ihnen in Rechnung stellen.

 

Persönliche Abgabe in der UB

Sie können Ihre Exemplare und Unterlagen von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr persönlich in der UB an der Infotheke im Ammerbau abgeben (ohne Terminvereinbarung). Bitte informieren Sie sich sicherheitshalber im Voraus auf der UB-Website über abweichende Öffnungszeiten. Eine Abgabe durch Dritte ist ebenfalls möglich (keine vorherige Absprache notwendig).

Die Infotheke dient ausschließlich als Annahmestelle, die Kolleg:innen dort können keine Auskunft zu Formalitäten oder dem Veröffentlichungsprozess geben. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne im Voraus direkt an das Team Hochschulpublikationen/Dissertationen.

Bestätigung für das Dekanat

Wenn wir die Belegexemplare und alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben bzw. im Falle einer Onlineveröffentlichung die Dissertation veröffentlicht haben, stellen wir eine entsprechende Bestätigung aus. Die Bestätigung senden wir per Hauspost direkt an das zuständige Dekanat. Sofern wir eine E-Mailadresse vorliegen haben, informieren wir Sie über den Versand der Bestätigung.