Ab Januar 2026 werden für Studierende des Schwerpunktbereichs 5 als Blockveranstaltung zweistündig die Grundlagen des Kommunalen Wirtschaftsrechts behandelt. Das Kommunale Wirtschaftsrecht klärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und in welchen Rechtsformen sich Gemeinden im Bereich der sog. „Daseinsvorsorge“ und ggf. darüber hinaus wirtschaftlich betätigen dürfen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten vorab ab Oktober die Pflichtfachvorlesung Kommunalrecht hören. Wegen des feiertagsbedingten späten Beginns muss in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zusatztermin gefunden werden.
Veranstaltungszeitraum: Dienstag, 10:15-11:45 Uhr, Hörsaal 04
Weitere Informationen finden Sie auf alma.
Die Materialien finden Sie auf Ilias.