Juristische Fakultät

Lehrveranstaltungen

Das Blockseminar im Wintersemester 2024/2025 zum Thema Demokratie in der Krise? ist ausgebucht.

Wintersemester 2024/2025

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (WS/SS P)

Die Lehrveranstaltung dient der Fallbearbeitung insbesondere im Verwaltungsrecht mit seinen verfassungsrechtlichen, unionsrechtlichen und prozessrechtlichen Bezügen. Es werden eine vorlaufende Ferienhausarbeit sowie zwei Klausuren angeboten.

Ein vorläufiger Terminplan wird Anfang Oktober 2024 bekanntgegeben.

Die Materialien werden auf Ilias hochgeladen.
Der Abgabetermin für die Hausarbeit ist der 16.10.2024.

Die Klausurtermine werden zentral eingeteilt.

Veranstaltungszeitraum: Mittwoch, 14:00 - 16:00 Uhr c.t., Hörsaal 9
Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Kommunalrecht (WS P)

Die Vorlesung behandelt zweistündig geblockt bis Weihnachten das Kommunalrecht des Landes Baden-Württemberg, das zum Prüfungsstoff im Staatsexamen und zugleich im Schwerpunktbereich 5 zählt. Gegenstände der Vorlesung sind die Stellung der Kommunen in der Landesverwaltung und die verfassungsrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Erörtert wird zudem die Binnenorganisation der Gemeinden, d. h. die Kommunalverfassung mit den Organen der Gemeinde und ihren Funktionen. Schließlich werden die Handlungsformen gemeindlichen Handelns und damit im Schwerpunkt die Satzung und die Nutzung kommunaler Einrichtungen in den Blick genommen. In allen Feldern werden die Bezüge zu typischen Rechtsschutzfragen hergestellt.

Die Veranstaltung findet bis Weihnachten zweistündig statt.

Veranstaltungszeitraum: Mittwoch, 8:30-10:00 Uhr, Hörsaal 9

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Öffentliches Wirtschaftsrecht I: Kommunales Wirtschaftsrecht (WS SPP 5)

Ab Januar 2025 werden für Studierende des Schwerpunktbereichs 5 als Blockveranstaltung zweistündig die Grundlagen des Kommunalen Wirtschaftsrechts behandelt. Das Kommunale Wirtschaftsrecht klärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und in welchen Rechtsformen sich Gemeinden im Bereich der sog. „Daseinsvorsorge“ und ggf. darüber hinaus wirtschaftlich betätigen dürfen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten vorab ab Oktober die Pflichtfachvorlesung Kommunalrecht hören.

Veranstaltungszeitraum ab Januar 2025: Mittwoch, 8:30 - 10:00 Uhr, Hörsaal 9

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Sommersemester 2024

Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte (WS/SS P)

Die Veranstaltung setzt die im WS 2023/24 begonnene Vorlesung Grundkurs Öffentliches Recht I fort. Sie baut auf den dort behandelten staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen auf und behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte.
Zu der Vorlesung werden begleitend verpflichtende Fallbesprechungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät abgehalten.

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Verwaltungsprozessrecht (SS P)

Verwaltungsrechtliche Fälle sind häufig prozessual eingekleidet. Für ihre Bearbeitung sind solide prozessrechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Veranstaltung führt in das Verwaltungsprozessrecht ein. Behandelt werden der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und insbesondere alle Klagearten, der vorläufige Rechtsschutz, unionsrechtliche Implikationen und die Grundzüge des Rechtsmittelrechts.

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Öffentliches Wirtschaftsrecht III: Vergabe- und Subventionsrecht (SS SPP 5)

Die Veranstaltung behandelt zunächst das Vergaberecht und ab Juni das Subventionsrecht. Das Recht der staatlichen Auftragsvergabe umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und bestimmten weiteren Institutionen bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder beim Kauf von Gütern am Markt eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Die Veranstaltung führt in die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsquellen, die Struktur des Vergaberechts, die Grundprinzipien des Vergaberechts und das Vergabeverfahren ein und behandelt auch das – atypisch ausgestaltete – Rechtsschutzverfahren. Das Subventionsrecht befasst sich mit den unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften, die der Staat und seine Untergliederungen bei der Förderung der Wirtschaft, einzelner Wirtschaftsregionen, bestimmter Wirtschaftszweige, Unternehmen oder Projekten zu beachten haben. Die Veranstaltung führt in die Rechtsquellen und in die Struktur des Rechtsgebietes ein.

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Schwerpunktbereich 5

Informationen zum Schwerpunktbereich 5 entnehmen Sie bitte der Informationsseite. Bitte beachten Sie die Informationen zur Probeklausur im Schwerpunktbereich sowie zum Probehören im Rahmen der Universitätsprüfung auf der Homepage des Prüfungsamtes.