Koreanistik

M.A. Koreanistik / Korean Studies

Der Masterstudiengang Koreanistik / Korean Studies wird seit dem WS 2014/15 angeboten.

Der Studiengang ist als konsekutiver und forschungsorientierter Studiengang angelegt und beschäftigt sich mit Geschichte, Kultur und Gesellschaft des modernen Korea in alltags- und globalgeschichtlicher Perspektive. Die zentralen Themenfelder sind Korea in der Welt, Kolonialismus/Imperialismus, Kalter Krieg/Teilung, Populärkultur/Medien und Migration/Diaspora.

Die koreanische Sprachkompetenz wird durch Kurse in koreanischer Wissenschaftssprache erweitert und vertieft.

Die Aufnahme des Studiums ist im Winter- und Sommersemester möglich.

Ein Auslandsjahr im dritten und vierten Semester in Südkorea ist nicht verpflichtend, die Studierenden werden jedoch dazu ermutigt.

Das 4-semestrige Studium schließt mit dem Abschluss M.A. (Master of Arts) ab.

Studienverlaufsplan

MAKES Master Korean European Studies - Dual Degree-Masterprogramm

Hervorragende Studierende können sich im Rahmen des Masterstudienganges für den Schwerpunkt MAKES - Master of Korean European Studies bewerben. Das Schwerpunktprogramm eröffnet die Möglichkeit, einen Doppelabschluss (Dual Degree) zu machen. Hierfür ist das zweite Studienjahr des Masterstudiums an der Seoul National University zu absolvieren, wobei auch die Abgabe der Abschlussarbeit in koreanischer Sprache ebenfalls an der Seoul National University vorausgesetzt wird.

Mehr Informationen zu dem Schwerpunkt unter MAKES.

Zulassung und Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Bachelorstudium in der Koreanistik mit mind. der Note 2,5 oder ein gleichwertiger Abschluss, sowie der Nachweis von guten Sprachkenntnissen im Koreanischen auf dem Niveau der Mittelstufe (Nachweis Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GeR oder Level 4 des Test of Proficiency in Korean TOPIK).

Gute Kenntnisse im Englischen werden auf dem Niveau B2/C1 GeR vorausgesetzt.

Bei internationalen Studierenden wird zusätzlich der Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDAF-Zeugnis) benötigt.

Als Bewerbungsfrist für Deutsche / Bildungsinländer / EU-Bürger gilt der 15.03. (SoSe), bzw. der 15.09. (WS)
Internationale Bewerber außerhalb der EU beachten bitte als Fristende den 15.01. (SoSe), bzw. den 15.07. (WS)
(Bewerbungseingang, NICHT Poststempel!)

Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserer umfangreichen und laufend aktualisierten Informationsbrochüre. Klicken Sie in der Sidebar rechts auf das Coverfoto und der Download startet automatisch.

Fragen?

Bei inhaltlichen Fragen zum Masterstudiengang wenden Sie sich bitte an Dr. Birgit Geipel (siehe Kontakt auch im rechten Kasten).

Bei allgemeinen Fragen zur Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich an das Studentensekretariat der Uni Tübingen. Weitere Informationen und Links finden Sie auf dieser Webseite:

https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/bewerbung-masterstudium/