Deutsches Seminar

Bewerbungsfristen

 

Die Fristen für Studierende aus EU-Ländern enden 
- zum Wintersemester am 15. September und
- zum Sommersemester am 15. März.

Die Fristen für internationale Studierende (Nicht-EU) enden
- zum Wintersemester am 15. Juli und
- zum Sommersemester am 15. Januar.

 

Wie bewerbe ich mich für den Studiengang?

 

1. Allgemeine Vorkenntnisse:

Zum Masterstudiengang ‚Literatur- und Kulturtheorie‘ kann zugelassen werden, wer einen grundständigen neuphilologischen Studiengang (in der Regel: B.A. oder B.Ed.*) mit literaturwissenschaftlichem Schwerpunkt oder einen fachverwandten (‚affinen‘) Hochschulstudiengang mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen hat.
* Wenn Sie die Option, auch ins Lehramt zu gehen, nicht aufgeben möchten, können Sie den M.A. Literatur- und Kulturtheorie auch im Doppelstudium mit dem M.Ed. studieren und sich die Veranstaltungen jeweils anerkennen lassen. Mehr dazu finden sie auf der Hauptseite des Masterstudienganges, unter 'Education plus'.

 

2. Was ist vor der Einschreibung zu beachten?

Der Masterstudiengang ‚Literatur- und Kulturtheorie‘ ist zulassungsfrei, es ist jedoch eine Bewerbung über das Portal ALMA der Universität Tübingen notwendig:
Hier ist der link:

Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft für EU-Bürger bis zum 15. März (für das Sommersemester) oder 15. September (für das Wintersemester) des jeweiligen Jahres. Für Internationale Studierende außerhalb der EU: 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester.

 


Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

a. Qualität des Abschlusses:
Das grundständige Studium muss mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abgeschlossen worden sein.

b. Einschlägigkeit / Affinität des Abschlusses:

Der grundständige Abschluss kann prinzipiell auch in einem geeigneten ‚affinen‘ Fach (wie beispielsweise Philosophie, Kulturwissenschaft, Klassische Philologie, Kunstgeschichte u.a.) erfolgt sein. Auch in diesem Fall kann man unter Umständen zugelassen werden: Fächer mit philologischer Grundausbildung im B.A.-Studium (z. B. Latinistik bzw. Gräzistik) können ohne weitere Auflagen als Voraussetzung anerkannt werden. Bei anderen Fächern werden von Fall zu Fall Auflagen gemacht (zusätzlich zu erbringende Seminare aus den literaturwissenschaftlichen Teilen eines entsprechenden B.A.-Faches), die bis zum Ende des zweiten Semesters erfüllt sein müssen (vgl. hierzu insgesamt unten unter 3.).

c. Fremdsprachenkenntnisse:
Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, von denen eine Englisch oder Französisch sein muss. Die Einschlägigkeit des studierten Faches und die ‚überdurchschnittliche Gesamtnote‘ werden durch das Zeugnis des grundständigen Studienganges (also in der Regel das B.A.-Zeugnis) nachgewiesen; Fremdsprachenkenntnisse werden durch das Abiturzeugnis (ggf. auch durch ergänzende Sprachkurs-Zeugnisse o.ä.) nachgewiesen. Diese Nachweise werden über ALMA eingereicht bzw. hochgeladen.

 

3. Wenn der Abschluss nicht zweifelsfrei einschlägig bzw. nicht im Hauptfach einschlägig ist:

In diesen Fällen kann man aufgrund der Prüfung der Unterlagen durch die Koordinatoren dennoch zugelassen werden. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.  Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr grundständiges Studium einschlägig ist und den nötigen Umfang aufweist, sollten Sie möglichst aussagekräftige Unterlagen über die Inhalte und den Umfang der von Ihnen absolvierten Lehrveranstaltungen im Onlineportal ‚hochladen‘ (z. B. Transcripts, Scheine etc.). Nach einer internen Prüfung erfolgt dann ggfs. die Zulassung durch das Studentensekretariat, unter Umständen mit bestimmten Auflagen (z. B. mit der Auflage, während des ersten Studienjahres ein oder zwei Seminare in einem literaturwissenschaftlich-neuphilologischen B.A.-Fach ‚nachzuholen‘). In Einzelfällen können auch weitere aussagekräftige Unterlagen durch die Koordinatoren bei den Bewerbern angefordert werden.

 

4. Falls das B.A.-Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:

In diesem Fall kann die Bewerbung auch auf der Basis eines vorläufigen Transcript of Records erfolgen, aus dem hervorgeht, dass von Ihnen ein ‚überdurchschnittlicher’ Abschluss im Sinne der obigen Definition (Gesamtnote 2,5 oder besser) zu erwarten ist. Die Zulassung erfolgt dann unter der ‚auflösenden Bedingung’, dass das Abschlusszeugnis, das mindestens die Note 2,5 ausweist, bis spätestens 30. Juni (Sommersemester) bzw. 31. Dezember (Wintersemester) nachgereicht wird.

 

5. Internationale Studierende

Internationale Studierende, die diesen Studiengang als Vollstudenten studieren und ihren Abschluss in Tübingen machen möchten, wenden sich direkt an das Dezernat IV der Universität, Abteilung ‚Beratung und Zulassung internationaler Studierender‘. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
Kontakt: study.masterspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Alle Informationen zur Zulassung und Einschreibung finden Sie auch auf dem Informationsblatt, das Sie sich im Download-Bereich herunterladen können.