Die Universitäten in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die bestandene Prüfung gegenseitig anzuerkennen, so dass auch bei einer Bewerbung an mehreren Universitäten in Baden-Württemberg nur eine Sporteingangsprüfung absolviert werden muss.
Bescheinigungen über bestandene Eingangsprüfungen von Universitäten anderer Bundesländer werden auf Antrag auf Gleichwertigkeit überprüft. Die bestandenen Eingangsprüfungen anderer Universitäten (außerhalb Baden-Württembergs) werden anerkannt, wenn die Prüfungsbestimmungen unseren Anforderungen entsprechen. Nachweise über bestandene Eingangsprüfungen anderer Universitäten sind bis zum 15. Mai d. J. über das Online-Anmeldeportal einzureichen.
Es wird ggf. anschließend eine "Tübinger Bescheinigung" ausgestellt. Für die Prüfung auf Anerkennung wird eine Gebühr von 20 € erhoben (Gebührensatzung). Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig.
Bei der Immatrikulation an der Universität Tübingen werden nur Bestätigungen über eine bestandene Eingangsprüfung von den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Tübingen akzeptiert. Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht akzeptiert.