Im Rahmen Ihres Studiums sind Sie über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert. Bei einer Verletzung im Rahmen des Studiums ist daher eine Meldung an die UKBW vorzunehmen. Unfälle werden in der Regel in der Tübinger Unfallklinik (BG) behandelt.
Je nach Schwere der Verletzung müssen Sie pausieren. Sie können in dieser Zeit nur eingeschränkt an den Lehrveranstaltungen der Theorie und Praxis teilnehmen und müssen im Einzelfall eine angefangene Veranstaltung im Folgesemester wiederholen. Die Teilnahme an den theoretischen Veranstaltungen ist in der Regel ohne Einschränkungen weiterhin möglich.
Eine Verletzung kann immer dazu beitragen, dass sich die individuelle Studienzeit verlängert.