Alternatives Prüfungsverfahren
Im Rahmen der von der AAppO ermöglichten Ausnahmeregelung hat das Sozialministerium Baden-Württemberg dem Antrag von Institut und Universität zugestimmt und als Versuchsregelung das alternative Prüfungsverfahren als Regelprüfung im 1. Prüfungsabschnitt für Studierende mit Studienbeginn Sommersemester 2008 und im Zuge der Übergangsregelung für Studierende mit Studienbeginn WS 07/08 zugelassen.
Sie finden auf dieser Seite alle für die Teilnahme am Prüfungsverfahren wesentlichen Informationen. Bei ungeklärten Fragen stehen Ihnen das Prüfungssekretariat (derzeit Dr. Matt) sowie der Prüfungssausschuss zur Verfügung.
Prüfungsausschuss
Mitglieder | Stellvertreter | |
Vorsitz | Prof. Dr. Frank M. Böckler | |
Professoren | Prof. Dr. Stefan Laufer | Prof. Dr. Harald Groß |
Prof. Dr. Robert Lukowski | Prof. Dr. Dominique Lunter | |
Akadem. Mitglieder | Dr. Nelli Klameth | Dr. Raimund Nieß |
Student. Mitglieder | Stud. pharm. Konstantin Burk | Stud. pharm. Sven Aldea |
Amtszeit der nicht-studentischen Mitglieder (4 Jahre): | Ende: 30.09.2024 | |
Amtszeit der studentischen Mitglieder: | Ende: 30.09.2022 |
Prüfungssekretariat
Dr. L. Matt. Sprechstunde
Die Prüfungsordnung finden Sie hier. Beachten Sie bitte die Ergänzungen
Allgemeine Hinweise
In Tübingen tritt im Grundstudium für alle Studierenden der Kontoauszug in ALMA (Transcript of Records) an die Stelle der Scheine. Das bedeutet: es werden im Grundstudium keine Scheine mehr ausgestellt. Der Kontoauszug muss jedoch vom Prüfungssekretariat bestätigt werden!
Daher: prüfen Sie regelmäßig nach den Prüfungen, ob die Ergebnisse im Kontoauszug eingetragen und richtig sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, so kontaktieren Sie den zuständigen Hochschullehrer. Falls dieser das Problem nicht lösen kann, wird er Sie an das Prüfungssekretariat verweisen.
Examenskandiaten werden gebeten, spätestens 4 Wochen vor Semesterende den Kontoauszug im Prüfungssekretariat zur Bestätigung vorzulegen.
Studierende im Grundstudium, die die Universität Tübingen verlassen, erhalten ebenfalls den Kontoauszug als Ersatz für die Scheine. Auch in diesem Fall muss der Auszug vom Prüfungssekretariat bestätigt werden. Bitte legen Sie das Transkript rechtzeitig bei Herrn Dr. Matt in der Sprechstunde zur Bestätigung vor.
Falls Sie in Ausnahmefällen den bestätigten Kontoauszug per Post zugesandt bekommen wollen, so senden Sie das Antragsformular mit einem an Sie selbst adressierten und als Einschreiben mit Rückschein frankierten DIN C4 Briefumschlag an das Prüfungssekretariat z.Hd. Herrn Dr. Matt.
Wichtige Dokumente zum Download
Formular zur Prüfungsanmeldung Bitte nur das für das neu erstellte Formular (ab SoSe 2020) verwenden!
| Das Formular "Antrag auf Zulassung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung", Achtung Termine! |
Ergänzungen zur Prüfungsordnung (haben wie die Prüfungsordnung Gültigkeit) | |
Zentrales Verfahren | Merkblatt für Teilnehmer am zentralen Prüfungsverfahren. |
Noten | Erläuterungen zu Leistungsbenotung |
Hochschulwechsler | Merkblatt für Hochschulwechsler |