Exzellenzstrategie

Doshisha EU-Campus an der Universität Tübingen

Forschungszusammenarbeit mit der Dōshisha University Kyoto

Am 24. Oktober 2018 wurde durch den Präsidenten der Dōshisha University, Prof. Takashi Matsuoka, und den Rektor der Eberhard Karls Universität Tübingen, Prof. Dr. Bernd Engler, ein Faculty Exchange Agreement zwischen der Dōshisha University in Kyoto und der Universität Tübingen unterzeichnet. Der Vertrag umfasst sowohl längere als auch kürzere Forschungsaufenthalte in beide Richtungen.

Seitens der Dōshisha University werden Kurzzeitaufenthalte bis max. 3 Monate und Langzeitaufenthalte bis max. 12 Monate vorgesehen, seitens der Universität Tübingen Kurzzeitaufenthalte bis max. 3 Monate und Langzeitaufenthalte bis max. 6 Monate. Bei Langzeitaufenthalten wird seitens der Universität Tübingen die Verbindung mit einem Sabbatical gewünscht. Die Kompensation der Lehrverpflichtung in Tübingen muss für den Zeitraum der Abwesenheit gewährleistet sein.

Die gastgebende Universität übernimmt die Unterbringungskosten für die Gastwissenschaftler / Gastwissenschaftlerinnen in Tübingen bzw. Kyoto, die entsendende Universität die internationalen Flug- und Transferkosten von Tübingen nach Kyoto bzw. von Kyoto nach Tübingen. Bei Kurzzeitaufenthalten wird zudem ein Tagegeld ausbezahlt.

Pro Jahr werden auf beiden Seiten jeweils ein/e Forscher*in für einen Kurzzeitaufenthalt und ein/e Forscher*in für einen Langzeitaufenthalt vorgesehen; die Dōshisha entsendet im Fall von Langzeitaufenthalten von bis zu 6 Monaten ggf. zwei Forscher*innen nach Tübingen.

Bewerbungen für das Faculty Exchange Programm mit der Dōshisha University können fortlaufend gestellt werden.

Notwendige Angaben

  • Name des Bewerbers / der Bewerberin mit Zugehörigkeit zu Institut/Fakultät der Universität Tübingen
  • CV mit Publikationsliste
  • Bestehende Kollaboration mit Dōshisha University – Name des Kooperationspartners / der Kooperationspartnerin und des Instituts/Centers an der Dōshisha
  • Geplante Forschung: Forschungsgebiet, gemeinsames Forschungsprojekt oder Projektplanung (2-3 Seiten)
  • Darstellung der Gewährleistung der Lehrverpflichtung in Tübingen während der Abwesenheit (Bestätigung durch den Dekan / die Dekanin)
  • Bei Postdoktorand*innen ein Unterstützungsschreiben der Institutsleitung

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