Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2026 Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2026
Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Eingang der Unterlagen ab.
Klausurtermin: Dienstag, 15. September, 2026
Versand der Ladungen zum Mündlichen mit Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: ausschließlich per Email voraussichtlich am 19. November 2026. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten, die nicht zu einer Zulassung zur mündlichen Prüfung gereicht haben, werden vorher zur Post gegeben.
Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 7. bis 22. Dezember 2026
Termine für die Akteneinsicht: werden hier noch bekannt gegeben
Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht Raum 235 bzw. Raum 237 zur Verfügung.
Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht Raum 235 zur Verfügung.
Zeugnisversand steht noch nicht fest, wer sich rechtzeitig vorher zur Akteneinsicht anmeldet, kann sein Zeugnis dabei mitnehmen
Wenn für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz im Oktober ein Gesamtzeugnis beantragt werden muss, kann beim Prüfungsamt nach der mündlichen Prüfung eine vorläufige Bescheinigung beantragt werden, um die Frist einzuhalten.
Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2027 Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2027
Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen.
Klausurtermin: Dienstag, 21. September 2027
Versand der Ladungen zum Mündlichen: ausschließlich per Email am Mitte/Ende November 2027. Die Briefe mit Ergebnissen der schriftlichen Prüfungsleistung bei deren Nichtbestehen werden zur Post gegeben. mündliche Prüfungen: voraussichtlich 6. bis 22. Dezember 2027
Termine für die Akteneinsicht: werden hier noch bekanntgegeben
Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht Raum 235 bzw. Raum 237 zur Verfügung.
Zeugnisversand: kurz vor Weihnachten oder um den 11. Januar 2028 Sie können das Zeugnis auch zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamtes abholen, wenn Sie bis zum (wird noch festgelegt) eine Mail schreiben, dass Sie das Zeugnis abholen werden.
Zuhören in mündlicher Prüfung
Die Termine für die Anmeldung zum Zuhören in der mündlichen Prüfung werden Mitte/Ende November hier veröffentlicht.
Probeklausur im Schwerpunktbereich
Zur Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit der Universitätsprüfung wird eine Probeklausur angeboten. Diese wird in den Schwerpunktbereichen, die eine Klausur als schriftliche Prüfungsleistung vorsehen, unter annähernd Originalbedingungen fünfstündig geschrieben, korrigiert und anschließend gesondert nach den Schwerpunktbereichen besprochen. Da es sich um eine Probeklausur handelt, wird sie ausschließlich in diesem Zeitfenster geschrieben und nicht wie sonst im Klausurenkurs bis Mittwochabend!
Schreibtermin: Dienstag, 15. Dezember 2026, 14 bis 19 Uhr in Hörsaal 5,
Zentraler Besprechungstermin: Freitag, 22. Januar 2027, Besprechungsplan
Eine Anmeldung zur Probeklausur ist nicht möglich und nicht erforderlich.
Hinweise zur Zuteilung der Studienarbeit
Eine Studienarbeit muss für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung in einer Frühjahrskampagne spätestens bis zum 15. Februar desselben Jahres zugewiesen sein und für die Teilnahme an einer Herbstkampagne spätestens bis zum 31. Juli desselben Jahres.
Bitte melden Sie sich in jeden Falle mindestens zwei Wochen vor diesem Termin bei der Dozentin oder dem Dozenten, von der oder dem Sie sich die Studienarbeit zuteilen lassen wollen.