Juristische Fakultät

Integrierter Bachelor of Laws (LL.B.)

Studierende und ehemalige Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung können nunmehr bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Verleihung des Grades eines Bachelor of Laws (LL.B.) beantragen. Die Fakultät macht hierzu von einer jüngst in das Landeshochschulgesetz aufgenommenen Möglichkeit Gebrauch und möchte so im Studium weit vorrangeschrittenen Studierenden, insbesondere solchen, die die Staatsprüfung leider nicht bestanden haben, die Möglichkeit eröffnen, dennoch einen Abschluss zu erlangen, der dann auch die Mögloichkeit weiterer Studien, namentlich in einschlägigen konsekutiven Masterstudiengängen (insbes. LL.M.-Studiengängen) eröffnet.

Wichtig!

Wir werden die Informationen auf dieser Seite insbesondere zum Zeitpunkt, ab dem die Antragstellung möglich sein wird sowie zum Verfahrensablauf, laufend und sobald wie möglich aktualisieren. Wir sind derzeit aber noch damit befasst, das Verfahren zu etablieren und technisch einzurichten. Bitte sehen Sie einstweilen von entsprechenden Anfragen ab.

Aktuelles

260818

Mit den amtlichen Bekanntmachungen Nr. 17 vom 17.08.2026 ist die Satzung zur Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)“ der Eberhard Karls Universität Tübingen veröffentlicht worden.

Rechtliche Grundlagen

Die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt auf Grundlage von § 34 Abs. 8 LHG sowie der Satzung zur Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)“
der Eberhard Karls Universität Tübingen und des zugehörigen Modulhandbuches.

Voraussetzungen

Die Verleihung des Grades eines Bachelor of Laws (LL.B.) erfolgt nur auf Antrag und nur, wenn die antragstellende Person:

  1. erstmalig nach dem 31. März 2019 vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 1 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugelassen worden ist oder das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) festgestellt hat, dass sie die Voraussetzungen hierfür nach dem 31. März 2019 erfüllt hat,

  2. erfolgreich eine einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung (Studienarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder rechtswissenschaftliche Seminararbeit) erbracht hat und

  3. mindestens zwei Semester in Tübingen immatrikuliert waren und dort den Leistungsnachweis nach Nr. 2 erbracht hat.

Ehemalige Studierende können sich, selbst bei Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung, zum Zwecke der Nachholung fehlender Leistungen (s.o. Nr. 1 und Nr. 2) für bis zu drei Semester erneut immatrikulieren, wenn die weiteren Voraussetzungen der Verleihung des Bachelorgrades vorliegen.

Berechnung der Bachelornote

In die Bachelornote gehen ein

1. Die drei Übungen für Anfänger und die drei Übungen für Fortgeschrittene zu jew. 10 Prozent,

2. das Modul “Grundlagen und Praxis” zu 15 Prozent und

3. die einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung mit 25 Prozent.

Die so gebildete Note entspr. der Skala des § 19 Abs. 3 JAPrO wird in eine Note des ansonsten Notensystems von 1,0 bis 5,0 umgerechnet. 

Rückwirkung

Der Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.) wird, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, nicht nur an Studierende verliehen, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2026/2027 aufgenommen haben, sondern auch an Studierende, die das Studium vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben sowie an ehemalige Studierende - auch eine fortbestehende Immatrikulation ist also nicht erforderlich -, sofern sie:

  1. erstmalig nach dem 31. März 2019 vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 1 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugelassen worden sind oder das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) festgestellt hat, dass sie die Voraussetzungen hierfür nach dem 31. März 2019 erfüllt haben und 

  2. erfolgreich eine einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung (Studienarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder rechtswissenschaftliche Seminararbeit, jew. eabsolviert in Tübingen) erbracht hat und

  3. mindestens zwei Semester in Tübingen immatrikuliert waren und dort den Leistungsnachweis nach Nr. 2 erbracht haben.

Antrag und Antragsverfahren

Der Antrag auf Verleihung des Grades eines "Bachelor of Laws (LL.B.)" ist beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät zu stellen. Die Voraussetzungen für seine Erteilung sind dem Prüfungsamt in geeigneter Form nachzuweisen; die Nichtzulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung bzw. der Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen nach dem 31.03.1019 durch eine entspr. Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes.

Wird dem Antrag auf Verleihung des Grades eines "Bachelor of Laws (LL.B.)"auf stattgegeben, so erhält die antragstellende Person ein Zeugnis und eine Bachelor-Urkunde, ein Diplomasupplement sowie ein Transcript of Records.

Die für die Beantragung des Bachelorgrades erforderlichen Bescheinigungen müssen beim Landesjustzprüfungsamt angefordert werden.

Das Prüfungsamt und das Computerzentrum arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem webbasierten Verfahren zur Antragstellung. Wir bitte noch um etwas Geduld.