Der Antrag auf Verleihung des Grades eines "Bachelor of Laws (LL.B.)" ist beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät zu stellen. Die Voraussetzungen für seine Erteilung sind dem Prüfungsamt in geeigneter Form nachzuweisen; die Nichtzulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung bzw. der Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen nach dem 31.03.1019 durch eine entspr. Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes.
Wird dem Antrag auf Verleihung des Grades eines "Bachelor of Laws (LL.B.)"auf stattgegeben, so erhält die antragstellende Person ein Zeugnis und eine Bachelor-Urkunde, ein Diplomasupplement sowie ein Transcript of Records.
Die für die Beantragung des Bachelorgrades erforderlichen Bescheinigungen müssen beim Landesjustzprüfungsamt angefordert werden.
Das Prüfungsamt und das Computerzentrum arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem webbasierten Verfahren zur Antragstellung. Wir bitte noch um etwas Geduld.