Katholisch-Theologische Fakultät

Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden

Du promovierst an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen und würdest dich gerne mit anderen Promovierenden vernetzen?

 

Du möchtest, dass deine Anliegen als Promovend*in in unserer Fakultät und in der Universitätspolitik vertreten werden? Dann bist du bei uns richtig!

Wir sind der Doktorand*innenkonvent und vertreten gemäß § 38 LHG Absatz 7 die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden der Katholisch-Theologischen Fakultät.

 

Einmal pro Semester treffen wir uns zu einer Vollversammlung, auf der wir unsere Anliegen besprechen, diskutieren und im Anschluss bei gemütlichen Beisammensein vernetzen und in den persönlichen Austausch treten.

Wenn du noch nie eine Mail von uns erhalten hast, schreib uns gerne eine kurze Info an die untenstehende Mailadresse – dann nehmen wir dich in unseren Verteiler auf und senden dir rechtzeitig die Zugangsdate für unsere nächste digitale Vollversammlung zu.

Mitgliedsberechtigt sind alle offiziell durch den Promotionsausschmuss mit einer Betreungsvereinbarung angenommenen (und immatrikulierten) Doktorand:innen.

 

doktorandenkonvent@kath-theologie.uni-tuebingen.de

Vernetzungsangebote

Wir treffen uns

  • einmal im Semester zur Vollversammlung
  • einmal im Monat zum gemeinsamen Mittagessen
  • und zum Semesterende zum gemütlichen Semesterausklang

Treffpunkt für die Mittagessen ist die Eingangstür vor dem Altbau um 12.30 Uhr. Wir entscheiden dann gemeinsam, wo es hingehen soll.

Komm gerne spontan dazu!

 


Unser Vorstand

Julia Hofmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Katholischen Institut für berufsorientierte Religionspädagogik (KIBOR) der Universität Tübingen und promoviert zu Bildern im Religionsunterricht. 

Lucas Gaa wohnt in Jena und promoviert in der Praktischen Theologie zum Neuen Materialismus.

Beisitzer ist Felipe Agudelo-Olarte. Er promoviert im Neuen Testament. 

 

 


 

Im Dezember 2021 wurde eine neue Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen verabschiedet. 

 


Hinweise und Vorlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens

Vorgaben der Promotionsordnung

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. 

 

2)Der Antrag muss enthalten:

  1. den Titel der Dissertation,

  2. die Studien- und die Heimatanschrift der Bewerberin oder des Bewerbers,

  3. die Namen der Betreuer/innen der Dissertation,

  4. die Namen der gewünschten Berichterstatter/innen,

  5. die Namen der gewünschten Prüfer/innen in der mündlichen Prüfung,

  6. die Angabe der gewählten mündlichen Prüfungsfächer.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

  1. die Dissertation gemäß § 8 in Maschinenschrift oder gedruckt in sechs vollständigen Exemplaren sowie in elektronischer Form. Bereits publizierte Teile dieser Dissertation sind als Sonderdrucke beizufügen.

  2. der Nachweis der Voraussetzungen nach § 3, in der Regel durch die Annahme als Doktorand/in,

  3. Nachweise über das Begleitstudium zur Promotion gemäß § 5,

  4. ein Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs,

  1. eine Erklärung über etwaige bisherige, abgebrochene oder (auch mit negativem Ergebnis) abgeschlossene Promotionsverfahren oder entsprechende Prüfungsverfahren, denen sich die Bewerberin oder der Bewerber unterzogen hat,

  2. eine Erklärung dazu, ob die vorgelegte Dissertation schon ganz oder teilweise veröffentlicht worden ist und ob sie schon einmal ganz oder teilweise als Dissertation oder sonstige Prüfungsarbeit eingereicht worden ist, gegebenenfalls wann und wo, in welchem Fach und mit welchem Ergebnis,

  3. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers folgenden Inhalts (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 4 LHG):

    „Ich erkläre hiermit, dass ich die zur Promotion eingereichte Arbeit mit dem Titel: ...... selbstständig verfasst, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und wörtliche Zitate oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet habe. Ich versichere an Eides statt, dass diese Angaben wahr sind und dass ich nichts verschwiegen habe. Mir ist bekannt, dass die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.“

    Im Fall von § 8 Abs. 2 ist die Erklärung entsprechend anzupassen; die Erklärung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 ist anzufügen.

  4. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass ihr bzw. ihm die Gelegenheit zum vorliegenden Promotionsverfahren nicht kommerziell vermittelt wurde. Die Bewerberin oder der Bewerber hat insbesondere zu erklären, keine Organisation eingeschaltet zu haben, die gegen Entgelt Betreuer/innen für die Anfertigung von Dissertationen sucht oder die für sie bzw. ihn die ihr bzw. ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich der Prüfungsleistungen ganz oder teilweise erledigt. Die Bewerberin oder der Bewerber bestätigt des Weiteren, dass ihr bzw. ihm die Rechtsfolge der Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsvermittlung und die Rechtsfolge bei Unwahrhaftigkeiten in dieser Erklärung (Ausschluss der Annahme als Doktorand/in, Ausschluss der Zulassung zum Promotionsverfahren, Abbruch des Promotionsverfahrens und Rücknahme des erlangten Grades wegen Täuschung gemäß § 23) bekannt sind.

  5. ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist,

  6. eine Erklärung über strafrechtliche Verurteilungen, Disziplinarmaßnahmen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren, soweit die Auskunftspflicht nicht durch § 51 des Bundeszentralregistergesetzes ausgeschlossen ist,

  7. ein Zeugnis des eigenen kirchlichen Ordinarius, dass keine Hinderungsgründe nach den Kriterien von Glaube und Sitte vorliegen. Ein negatives Zeugnis verhindert die Zulassung der Doktorandin bzw. des Doktoranden nur dann, wenn es eine schriftliche Begründung enthält. Rechtsstreitigkeiten vor kirchlichen Gerichten sistieren das Promotionsverfahren bis zu deren Entscheidung. 

 

Vorgaben des Dekanats

Folgende Unterlagen müssen zusätzlich im Dekanat eingereicht werden:

  • Annahme als Doktorand*in 
  • Zeugnis/Urkunde Abschlussprüfung
  • Nachweis Begleitstudium:    
    •  Promotionskolloquium 
    • 3 weitere "Scheine" aus verschiedenen Fachgruppen
  • Ggf. Nachweis Sprachzeugnisse 
  • Ggf. Nachweis Ergänzungsstudium

Stellungnahme

Für ein achtsames Miteinander

Angestoßen durch die Schreiben der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 12.11.20 sowie 22.12.20, die Stellungnahme des StuRas vom 16.11.20 und im Sinne einer Nachlese des Studientags Für ein achtsames Miteinander vom 07.07.21 möchten wir uns als Doktorand:innenkonvent der Katholisch-Theologischen Fakultät zu sexuell grenzverletzendem Verhalten und emotionalem Missbrauch im universitären Kontext äußern.

 

Dazu wurde eine Stellungnahme verfasst und auf der Vollversammlung vom 19.07.21 verabschiedet.