Exzellenzstrategie

Internationaler Austausch mit Kooperationspartnern

(Professorale Ebene)

Die Universität Tübingen stärkt im Rahmen der Exzellenzstrategie gezielt die internationale Zusammenarbeit mit strategisch wichtigen Partnerinstitutionen. Dabei soll die bestehende Vernetzung mit diesen Partnern weiter ausgebaut und gefestigt werden. Gefördert wird insbesondere der wechselseitige Austausch von Wissenschaftler:innen, die durch gegenseitige Besuche gemeinsame (internationale) Drittmittelprojekte initiieren und so die nachhaltige Kooperation zwischen den Institutionen vertiefen.

Liste der förderfähigen Partnerschaften

> Strategische Partnerschaften
> Institutionelle Partnerschaften

Zielgruppe

Tübinger Professoren/innen, die mit Wissenschaftlern/innen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.

Voraussetzungen

  • Es gibt bereits bestehende oder konkret geplante Kooperationen mit Wissenschaftler/innen von einem strategisch wichtigen Partner der Universität Tübingen
  • Während des Aufenthalts sollte der Austausch über drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte im Vordergrund stehen

Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, die nur einmal vergeben werden kann, beschreiben Sie bitte mögliche Drittmittelformate oder weitere Verstetigungsperspektiven nach Abschluss der Förderung.

Auswahlkriterien

Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet:

KriteriumGewichtung
1. Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens, einschließlich Ambition, Innovationspotenzial, erwarteter Ergebnisse und Wirkung sowie Aussichten auf Anschlussfinanzierung (insb. konkret geplante Drittmittelanträge).30%
2. Klarheit der Projektziele, Projektplanung und Realisierbarkeit des Budgets20%
3. Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation, insbesondere durch Einbeziehung neuer Fachbereiche, Disziplinen und Forschungsthemen in die strategische bzw. institutionelle Partnerschaft.40%
4. Übereinstimmung mit den strategischen Forschungsschwerpunkten der Universität Tübingen (Forschungsschwerpunkte und Profibereiche)10%

Förderumfang

Finanziert werden sowohl Besuche der Kooperationspartner in Tübingen als auch die Entsendungen von Tübinger Wissenschaftler/innen zu den Kooperationspartnern in Höhe von bis zu €10.000.

  • Einladung/Entsendung von bis zu 5 Wissenschaftler/innen
  • Reisemittel (2./Economy Klasse)
  • Unterbringung vor Ort
  • Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
  • Bewirtung für Gäste in Tübingen gemäß den Bewirtungsrichtlinien der Universität Tübingen

Förderung bis zu 14 Tagen.

Ausschreibungsturnus

Zweimal im Jahr

Bewerbungsfristen

Ausnahme: Für die Ausschreibung 2026 gilt die Bewerbungsfrist 31. Mai. Die Maßnahmen sollen bis November 2026 umgesetzt werden.

  • 15. April für Maßnahmen, die zwischen September und Februar des Folgejahres umgesetzt werden sollen
  • 15. Oktober für Maßnahmen, die zwischen März und August des Folgejahres umgesetzt werden sollen.

Antragstellung

Bitte benutzen Sie für die Bewerbung das Antragsformular und senden Sie diesen per Email an:
international.researchspam prevention@uni-tuebingen.de

Bitte fügen Sie dem Antragsformular  einen kurzen Lebenslauf und eine Liste mit ausgewählten Publikationen aus den zurückliegenden 5 Jahren der beteiligten Wissenschaftler/innen bei.

Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Antrages auf Förderung aus Exzellenzmitteln „Künstliche Intelligenz“ (KI) in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet haben, dann legen Sie dies bitte in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Fachgebietes im Antrag offen. Die Nutzung von KI in der Antragsstellung wird weder vor- noch nachteilig ausgelegt. Die Antragsstellenden tragen Verantwortung für die durch KI generierten Inhalte. Weitere Informationen finden Sie unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/verwendung-generativer-modelle/

Begutachtung

Die eingereichten Projektanträge werden zunächst auf Vollständigkeit sowie die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität durch das Dekanat der Fakultät der antragstellenden Person begutachtet. Die Projekt- und Budgetplanung, das Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation sowie die Übereinstimmung mit den Forschungsschwerpunkten der Universität werden von mindestens zwei Expert/innen des Dezernats für Forschung bewertet. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der o. g. Auswahlkriterien sowie einer Notenskala. Auf Basis der zusammengeführten Bewertungen wird in Abstimmung mit der Leitung des Dezernats für Forschung eine Förderempfehlung erarbeitet. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Rektorat.