Juristische Fakultät

19.07.2023

Tübingen Chapel Hill Law Program im Sommer 2023

Zum mittlerweile dritten Mal fand zwischen dem 26. Juni und dem 7. Juli 2023 die erste Stufe des Tübingen Chapel Hill Law Programm statt. Aus Chapel Hill angereist waren diesmal sechs Studierende und vier Professoren unserer Partnerfakultät, daneben auch Rebecca Howell, die in der Fakultätsverwaltung in Chapel Hill das Programm betreut.

Im Rahmen des Programmes konnten die Tübinger Teilnehmer zwei Wochen lang an verschiedenen Vorlesungen zum amerikanischen Recht teilnehmen und dabei neben den rechtlichen Aspekten auch einen Einblick in den Unterricht an amerikanischen Law Schools erhalten. Neben einer Vorlesung zur Grundstruktur des amerikanischen Rechts von Professor Donna Nixon, in der die Studierenden u.a. einiges über Demokratie, die Bedeutung der Bundesstaaten in den USA und den Instanzenzug lernen konnten, wurde in der ersten Woche von Professor Melissa Jacoby eine Vorlesung zum US-amerikanischen Insolvenzrecht gehalten.

Abseits der Vorlesungen wurde das diesjährige Programm durch zwei Exkursionen geprägt. Am 27. Juni ging es am Nachmittag mit dem Bus nach Luxemburg. Am Abend erkundeten die amerikanischen und Tübinger Studierenden gemeinsam die Stadt und ließen den Abend in verschiedenen Bars ausklingen. Am nächsten Morgen ging es früh morgens zum eigentlichen Ziel und Highlight der Exkursion – dem Gerichtshof der Europäischen Union. Nach der Sicherheitskontrolle erhielten die Exkursionsteilnehmer eine grundlegende Einführung in einen aktuellen Fall, dessen Verhandlung die Gruppe anschließend beiwohnen durfte. Anschließend stand eine interessante Führung durch das Gebäude des EuGH auf dem Programm, bei der die Studierenden unter anderem auch die Räumlichkeiten besichtigen konnten, in denen sich die Richter vor der Verhandlung beraten und vorbereiten. An die Führung knüpfte ein Vortrag eines Mitarbeiters der deutschen Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott an, der die Funktion und Aufgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union im Allgemeinen sowie die Aufgaben eines Generalanwalts im Speziellen erläuterte. Danach endete das Programm im EuGH, und nach einem gemeinsamen Mittagessen in Luxemburg ging es zurück nach Tübingen.

Die zweite Woche begann mit einer Vorlesung von Professor Mark Weidemaier zur Staatsverschuldung und Restrukturierung von Staaten, die sich in einer Schuldenkrise befanden. Außerdem wurde von Professor William Marshall eine Vorlesung zum „First Amendment“ angeboten, die sich insbesondere mit dem Aspekt der Meinungsfreiheit befasste und dabei neben den rechtlichen Aspekten die Grenzen der Meinungsfreiheit aus einer politischen und gesellschaftlichen Sicht beleuchtete und zur breiten Diskussion verschiedener Fälle anregte.

Weiteres Highlight der zweiten Woche war die Exkursion nach Frankfurt am Main. Als erstes besuchten die Studierenden die Europäischen Zentralbank, wo die Gruppe bei einem Vortrag Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweise der EZB erhielt. Anschließend konnten der Raum, in dem die Pressekonferenzen stattfinden sowie ein Nachbau des Sitzungssaals des EZB-Rats besichtigt werden. Am Abend stand ein Besuch im Frankfurter Büro von White & Case an – dem Sponsor des Tübingen Chapel Hill Law Programms. Nach einer kurzen Einführung in die Kanzleigeschichte konnten die Studierenden auf der Dachterrasse bei Fingerfood und Drinks mit Anwälten der Kanzlei ins Gespräch kommen und Einblicke in die Tätigkeit bei White & Case erhalten.

Als Abschluss der zwei Wochen fand am letzten Abend ein gemeinsames Abschlussgrillen statt. Bei Dudelsack- und Gitarrenklängen konnten die Teilnehmer den letzten Abend ausklingen lassen und die Erfahrungen der letzten zwei Wochen Revue passieren lassen.

Wir möchten uns bei allen amerikanischen Studierenden und Professoren für den Besuch bedanken und freuen uns darauf, im kommenden Jahr möglichst viele Gesichter in Chapel Hill wieder zu sehen. Besonders möchten wir uns auch bei unserem Sponsor White & Case bedanken, ohne dessen großzügiges Sponsoring das Programm nicht möglich gewesen wäre.

Text: Tatjan Ehmann

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