Als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungdienst für das Lehramt an Gymnasien wird von allen Referendaren gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 6 Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004 ein Betriebs- oder Sozialpraktikum gefordert. Eine entsprechende Praktikumsbescheinigung ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim zuständigen Oberschulamt einzureichen.
Das Betriebs- und Sozialpraktikum ist von allen Studierenden nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen.
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Hierfür gilt das Informationsblatt des Kultusministeriums für Studierende der Lehramtsstudiengänge Sport.