Juristische Fakultät

Moot Court Arbeitsrecht

Exzellent auch im Arbeitsrecht

Team der Universität Tübingen gewinnt zehnten arbeitsrechtlichen Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Linda Voigtländer, Leon Gruidl und Finn Kutschera haben am 22. Januar 2026 den zehnten arbeitsrechtlichen Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewonnen. Die drei Studierenden der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen konnten sich gegen 30 weitere studentische Teams von insgesamt 16 Universitäten aus ganz Deutschland durchsetzen. Das studentische Team der Universität Tübingen wurde vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Christian Picker und seinen beiden Assistenten Dalia Mohei El-Din und Jonas Lohrmann betreut. Ebenfalls teilgenommen hat noch ein weiteres Team der Universität mit den Studierenden Lara-Marie Meißner und Luisa Nura, welches in der Vorrunde in die engere Auswahl kam. 

Insgesamt ein großartiger Erfolg für unsere Juristische Fakultät, der auch der hervorragenden fachlichen Unterstützung von Dr. Wiebke Robrecht (Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen), Dr. Carsten Teschner (Direktor des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen) und Fabian König (Richter am Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen) sowie der großzügigen finanziellen Unterstützung der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart zu verdanken ist.

Das Bundesarbeitsgericht richtet alle zwei Jahre den arbeitsrechtlichen Moot Court in Erfurt aus. Der Moot Court ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden wird dabei die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Arbeitsrechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams haben dazu einen Schriftsatz zu erstellen und müssen in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

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