In den meisten zulassungsfreien Erweiterungsfächern (EF) (siehe Übersicht Fächerangebot) ist es möglich, bereits im Bachelor of Education (B.Ed.) sogenannte "Vorleistungen" für das angestrebte Erweiterungsfach (EF) zu erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bereits mind. im dritten Fachsemester (FS) befinden. Über einen Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge, den Sie beim Studierendensekretariat einreichen, lassen Sie sich für die Vorleistungen freischalten und können auf ALMA entsprechend Veranstaltungen belegen - allerdings sind als Vorleistung nur Veranstaltungen auf Bachelorniveau erlaubt. Wenn Sie sich nach dem Wechsel in den regulären Master of Education (M.Ed.) auch offiziell in das Erweiterungsfach (EF) einschreiben, werden Ihnen diese Vorleistungen entsprechend angerechnet. Unabhängig davon, wieviele Vorleistungen Sie für das Erweiterungsfach (EF) erbracht haben, werden Sie bei der offiziellen Immatrikulation in den Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF) in das erste Semester eingeschrieben.
Berufliches Lehramt: Studierende im beruflichen Lehramt dürfen leider keine Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) erbringen, da in der Verwaltung die Vorleistung für das Erweiterungsfach (EF) technisch gesehen als Zusatzfach organisiert wird und das nur innerhalb eines Studiengangs möglich ist. Das Erweiterungsfach (EF) kann aber im beruflichen Lehramt nur nach der Prüfungsordnung für das gymnasiale Lehramt studiert werden, da es für das berufliche Lehramt keine eigene Prüfungsordnung für das Erweiterungsfach gibt. Damit ist es aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich, im beruflichen Lehramt Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) zu erbringen.