Reformbedarf im Arbeitsrecht
Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich seit nunmehr drei Jahren und entgegen dem internationalen wie europäischen Trend in der Rezession. Deutschland ist damit „der kranke Mann“ unter den Industrienationen. Deindustrialisierung, fehlende (Re-)Investitionen und steigende Arbeitslosigkeit sind keine Schreckgespenster mehr, sondern auch in unserem „Musterländle“ traurige Realität. Als Grund für die strukturelle Wachstumsschwäche und unzureichende Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft wird neben Bürokratie, hohen Energiekosten, einem zu geringen Arbeitszeitvolumen bei sinkender Arbeitsproduktivität, hohen Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Fachkräftemangel auch ein nicht hinreichend „markttauglich“ verfasstes Arbeitsrecht genannt. So kritisieren Unternehmen neben ausufernden Dokumentationspflichten etwa einen zu hohen Kündigungsschutz, ein zu starres und entsprechend unflexibles Arbeitszeitrecht sowie zu komplizierte und überlange Beteiligungsverfahren.
Vor diesem Hintergrund wollen wir diese Fragen diskutieren: Brauchen wir mehr unternehmerische Freiheit und Flexibilität durch Deregulierung unseres Arbeitsrechts? Oder brauchen wir umgekehrt auch oder gerade jetzt im Zeitalter der Transformation möglichst viel Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer durch zwingendes Arbeitsrecht? Und wie könnte ein tragfähiger, weil ökonomisch sinnvoller und sozial ausgewogener Kompromiss („Flexicurity“) aussehen? Wie kann es also gelingen, dass der deutsche Wirtschaftsstandort wieder attraktiv wird und dabei viele „gute“ Arbeitsplätze erhalten bzw. neu geschaffen werden?
Denn unser Arbeitsrecht dient zwar funktional dem Schutz des Arbeitnehmers als der dem Arbeitgeber strukturell unterlegenen Vertragspartei. Arbeitsbedingungen sind aber immer auch Wirtschaftsbedingungen – und damit ein zentraler Wettbewerbsfaktor in einer globalisierten Arbeits- und Wirtschaftswelt.
Zu unserer Freude konnten wir diesmal Herrn Oliver Zander (Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall) sowie Frau Saskia Genthner (Bezirksjuristin und Tarifsekretärin der IG Metall Baden-Württemberg) für ein „Streitgespräch“ der Sozialpartner (jeweils Einzelvortrag mit anschließender gemeinsamer Diskussion) gewinnen.
Weiter wird PD Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven) von der Universität zu Köln zu „Entgelttransparenz und Tarifautonomie“ referieren, mithin zu einem Thema, welches angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie EU/2023/970 von zentraler Bedeutung ist.
Schließlich wird sich Prof. Dr. Martin Franzen, Ordinarius an der Ludwig-Maximilians-Universität München, in seinem Vortrag eingehend mit dem „Reformbedarf im Betriebsverfassungsrecht“ auseinandersetzen; für dieses Thema ist Professor Franzen nicht zuletzt als Vorsitzender der Abteilung „Arbeitsrecht“ des Deutschen Juristentages, der sich dieses Jahr unter dem Thema „Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?“ mit der Reform der betrieblichen Mitbestimmung befasst, prädestiniert.