Juristische Fakultät

Nebenfachstudium

Die Juristische Fakultät bietet interessierten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelorstudiums (in den Kombibachelor-Studiengängen) ein juristisches Teilgebiet als Bachelornebenfach zu studieren. Zur Auswahl stehen dabei die Profile Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Der Studiengang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für berufliche Tätigkeiten in Wirtschaft (nationale und internationale Unternehmen) und öffentlicher Verwaltung, in denen grundlegende Kenntnisse in einem Teilbereich des Rechts erforderlich sind. Der Abschluss ist aber kein juristischer, sondern richtet sich nach dem Hauptfach (B.A.).

Ob und welches ein juristisches Nebenfach mit Ihrem Hauptfach kombiniert werden kann, erfahren Sie bei der Studienfachberatung Ihres Hauptfaches. I.Ü. ist die Studienfachberatung der Juristischen Fakultät für alle inhaltlichen Fragen zum Nebenfachstudium zuständig.

Für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Wintersemester 2007/2008 und spätestens im Wintersemester 2019/2020 aufgenommen haben, gelten die Prüfungsordnung 2007 und die dazu gegebenen Informationen (auf schriftlichen Antrag kann in die Prüfungsordnung 2020 gewechselt werden, Informationen hierzu erteilt die Studienfachberatung).

Für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Sommersemester 2020 aufgenommen haben, gelten die Prüfungsordnung 2020, dasjeweilige Modulhandbuch und die dazu gegebenen Informationen. Für das Magisternebenfach gelten die dazu veröffentlichten Leitlinien.

Die Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und Leitlinien zum Magisternebenfach finden Sie hier.