Institut für Medienwissenschaft

Das Praktikum

Alles zum Pflichtpraktikum und zu möglichen freiwilligen Praktika während des M.A.-Studiums.

Ist ein Praktikum Teil des medienwissenschaftlichen Studiums?

Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass die Studierenden ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien absolvieren. Dafür erhalten sie 18 ECTS-Punkte.

Das Praktikum wird in einem selbst gewählten Bereich der Medienproduktion, der angewandten Medienforschung, in der Öffentlichkeitsarbeit von (Non-Profit)Organisationen, von öffentlichen Trägern, von kulturellen Einrichtungen, in Medienunternehmen, Medienkontrollorganen, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen o.Ä. absolviert. Mögliche Sparten für die Medienproduktion sind Presse, Hörfunk, Film (Filmproduktionen, Filmfestivals), Fernsehen, Neue Medien, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Industrie, Museen mit medienspezifischer Ausrichtung (z.B. Filmmuseen, ZKM Karlsruhe etc.), Medienarchive usw.

Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer zu splitten.

Kann ich mir meine Werkstudierendentätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?

Werkstudierendentätigkeiten werden unter folgenden Bedingungen als Äquivalent zu einem Vollzeit-Praktikum angerechnet:

  • Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen mind. 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
  • Sie sind spätestens innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Der Nachweis erfolgt über ein Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis, das neben einer Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung auch einen Nachweis über die wöchentlichen Arbeitsstunden enthalten muss. 

Werden Praktika, die vor Beginn des M.A.-Studiums absolviert wurden, anerkannt?

Nein. Das Praktikum ist eine Studienleistung und muss während Ihres M.A.-Studiums absolviert werden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Dr. Anne Ulrich.

Kann ich mir auch ein Auslandspraktikum anrechnen lassen?

Auch hier gilt unter Vorbehalt, dass es prinzipiell möglich ist, sich ein im Ausland absolviertes Praktikum anrechnen zu lassen. Einzelheiten sind mit der M.A.-Studienberatung zu klären.

Vermittelt mir das Institut für Medienwissenschaft einen Praktikumsplatz oder bestehen Praktikumskooperationen?

Grundsätzlich sollen Studierende eigenverantwortlich und ihren Interessen folgend selbstständig einen Praktikumsplatz suchen und sich bewerben. Über das Geschäftszimmer des Instituts werden laufend Praktikumsausschreibungen per Email versschickt, Sie können sich zudem im Praxisportal der Universität Tübingen über aktuelle Ausschreibungen informieren. Für Rückfragen steht Dr. Anne Ulrich als Studiengangskoordination zur Verfügung.

Ist es sinnvoll, ein Praktikum während des Semesters zu machen?

Davon ist abzuraten. Da die meisten Praktika eine Vollzeitanwesenheit erfordern, kollidieren Praktikum und Studiumsveranstaltungen fast zwangsläufig. Die Lehrenden sehen es nur sehr ungern, wenn Sie bei den Seminaren fehlen. Außerdem können Sie sich für das Pflichtpraktikum leider nicht beurlauben lassen. Es ist also in jedem Fall sinnvoller, das Praktikum auf die Semesterferien zu legen.

Kann ich auch ein Praktikum machen, das länger als 3 Monate geht?

Ja, das können Sie machen. Viele Unternehmen möchten Praktikant:innen beispielsweise für 6 Monate einstellen. Bitte beachten Sie, dass dann nur die ersten drei Monate als Pflichtpraktikum gelten können. Die weiteren drei Monate müssen dann als freiwilliges Praktikum absolviert werden.

Was muss ich beim Schreiben des Praktikumsberichts beachten?

Hierfür haben wir eine Handreichung formuliert, die Sie bei den Studiengangsunterlagen finden.

Muss das Praktikum vor der Anmeldung zur Masterarbeit absolviert werden?

Ja, auf jeden Fall. Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen der Module M1 bis M8 eingetragen sein. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Dr. Anne Ulrich.

Kann ich fürs Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Studierendensekretariat für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist beispielsweise für ein zusätzliches freiwilliges Praktikum möglich. Nicht möglich hingegen ist eine Beurlaubung fürs Pflichtpraktikum oder ein Auslandssemester, in dem Sie Studien- oder Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen.

Wo bekomme ich eine Bestätigung über das vorgeschriebene Pflichtpraktikum im M.A.-Studiengang Medienwissenschaft?

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Sie können es selbst ausfüllen und dann von jedem Lehrstuhlsekretariat oder im Geschäftszimmer stempeln und unterschreiben lassen.