Wie läuft die Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz ab?
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen darüber, wie Sie sich als Studierender an der Universität Tübingen für einen Erasmus-Studienplatz in der Evangelischen Theologie bewerben können.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz über unsere Fakultät bewerben, studieren Sie an der Partneruniversität hauptsächlich Theologie, in begrenztem Maße können Sie auch Lehrveranstaltungen anderer Fächer besuchen. Dies müssen Sie mit der jeweiligen Partneruniversität abklären. Fachfremde Bewerbungen sind nur in besonderen Fällen möglich, da die Partneruniversitäten diese meist ablehnen.
Bitte informieren Sie sich 12-15 Monate vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt über die Möglichkeiten und Bedingungen der Erasmus-Förderung, da es einen gewissen bürokratischen Vorlauf gibt.
Umfassendere Informationen zum Erasmus-Programm und die Antwort für viele praktische Fragen (Versicherungsschutz, Beurlaubung/Rückmeldung, Sprachkursangebot usw.) finden Sie auf der Seite der Erasmus-Abteilung der Universität Tübingen.
Das Erasmus+-Programm der Evangelisch-Theologischen Fakultät
Zunächst bewerben Sie sich beim Fachkoordinator der Fakultät Dr. Florian Zacher um die Nominierung für einen Studienplatz an einer unserer Partneruniversitäten. die Bewerbungsfrist hierfür ist jeweils der 15.12. eines Jahres. Sie bewerben sich bis zu diesem Zeitpunkt um einen Studienplatz für das nächste akademische Jahr, das das nächste Wintersemester und übernächste Sommersemester umfasst. Planen Sie für Auslandsaufenthalte also eine lange Vorlaufszeit ein und informieren Sie sich rechtzeitig! Auch Bewerbungen für Aufenthalte im Sommersemester des übernächsten Jahres müssen bereits bis 15.12. eingehen.
Für die Bewerbung um Nominierung senden Sie zunächst nur das ausgefüllte pdf-Formular an Dr. Florian Zacher. Wichtige Kriterien für die Vergabe der Studienplätze sind die Begründung der Studienortswahl, soziökonomische Verhältnisse, akademische Leistungen. Sollte eine Entscheidung auf der Grundlage der Bewerbungsbögen nicht möglich sein, wird der Koordinator Sie noch einmal kontaktieren. Geben Sie möglichst auch alternative Studienorte an, die Sie sich vorstellen können. Der Koordinator ist darum bemüht, für alle Personen, die sich bewerben, eine gute Lösung zu finden. Einige Studienplätze sind sehr beliebt, aber es ist oft möglich eine gute und passende Alternative zu finden.
Der Erasmus-Koordinator entscheidet bis Ende Januar über die Vergabe der Studienplätze und teilt Ihnen dies mit. Zwischen Februar und April nominiert er Sie bei den Partneruniversitäten, die sich dann bei Ihnen mit weiteren Informationen für die Einschreibung melden. Danach wird sich die Erasmus-Abteilung bei Ihnen melden und mitteilen, wie Sie sich für das Stipendium anmelden.
Unsere Fakultät hat aktive Abkommen mit 30 Partneruniversitäten in ganz Europa, Dank des hohen internationalen Ansehens unserer Fakultät bieten sich Ihnen vielfältige Studienmöglichkeiten. Informieren Sie sicher über die Studienangebote und fachlichen Schwerpunkte unserer Partneruniversitäten selbst über die Liste unserer Partneruniversitäten und suchen Sie gerne das Gespräch mit Dozierenden, wenn Sie nach Empfehlungen für mögliche Studienorte suchen. Sie können auch auf die Erfahrungsberichte zurückgreifen. An einigen Orten außerhalb Großbritanniens gibt es auch englischsprachige Studienmöglichkeiten (z.B. Aarhus, Oslo, Amsterdam). In jedem Falle sollten Sie die Bereitschaft haben und die Gelegenheit nutzen, die jeweilige Landessprache zu erlernen.
Die Verträge mit den Partneruniversitäten sind unterschiedlich gestaltet und lassen teils den Aufenthalt nur für ein Semester, teils auch für ein ganzes Studienjahr zu. In manchen Verträgen ist zudem geregelt, dass man nur in einer bestimmten Studienphase (Bachelor oder Master oder Promotion) studieren darf. Hiervon machen die Partnerunis aber oft Ausnahmen, sodass das erstmal kein Hinderungsgrund für die Wahl einer Partneruniversität sein muss, fragen Sie gern beim Erasmus-Koordinator nach. Gelegentlich sind auch Abweichungen von der maximalen Aufenthaltsdauer möglich, fragen Sie auch hier bei Bedarf nach. In der folgenden Liste finden Sie eine Übersicht über unsere Partner, die Studienphase, die laut Vertrag dort abolviert werden kann und die Anzahl an Plätzen, die zur Verfügung steht.
Partneruniversitäten
Aarhus, Dänemark, Bachelor und Master, 3 Studienplätze für jeweils maximal 10 Monate
Tartu, Estland, Bachelor, Master, Promotion, 3 Studienplätze für jeweils maximal 5 Monate
Helsinki, Finnland, Bachelor, Master, Promotion, 2 Studienplätze für jeweils maximal 10 Monate
Strasbourg, Frankreich, Bachelor und Master, 2 Studienplätze für jeweils maximal 9 Monate
Aberdeen, UK, Promotion, 1 Studienplatz für maximal 10 Monate
Durham, UK, Bachelor, Promotion, 3 Studienplätze für jeweils maximal 9 Monate
Edinburgh, UK, Bachelor, Promotion, 1 Studienplatz für maximal 10 Monate (ein weiterer Studienplatz wird vom Evangelischen Stift vergeben, Bewerbungen für Stipendiat*innen dort möglich)
Exeter, UK, Bachelor, 1 Studienplatz für maximal 10 Monate
St. Andrews, UK, 2 Studienplätze für Bachelor, für jeweils maximal 5 Monate; 1 Studienplatz für Master und Promotion für maximal 5 Monate
Budapest, Ungarn, Bachelor, Master, 2 Studienplätze für jeweils maximal 10 Monate
Sárospatak, Ungarn, Bachelor, 2 Studienplätze für jeweils maximal 5 Monate
Beachten Sie bitte, dass für die Schweiz und Großbritannien bestimmte Sonderbestimmungen gelten. Im Moment werden die Aufenthalte wie reguläre Erasmus+-Aufenthalte gefördert. Beachten Sie aber, dass mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU neue Einreise- und Visaregelungen in Kraft getretreten sind. Informieren Sie sich selbstständig über die rechtlichen Bestimmungen! Informieren Sie sich zudem auf den Homepages der Universitäten, welche Sprachnachweise die britischen Universitäten von ihnen verlangen. Einige Universitäten erkennen ein Englisch-Abitur nicht automatisch an, sondern verlangen weitere Tests, z.B. den TOEFL-Test.
Die Studienplätze werden jeweils für ein gesamtes akademisches Jahr vergeben, das von 1.08.-31.07. dauert. Die Bewerbung für Studienaufenthalte im Winter- und Sommersemester des nächsten akademischen Jahres müssen also zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Die Frist für die Bewerbung um die Nominierung für einen Studienplatz an einer Partneruniversität der Evangelisch-Theologischen Fakultät ist jeweils der 15.12. eines Jahres. Das heißt für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 25/26 und Sommersemester 26 muss bis 15.12.2024 bei Herrn Dr. Florian Zacher eingehen.
Nach der Entscheidung über die Nominierung nominiert der Erasmus-Koordinator Sie zwischen Februar und April eines Jahres bei den Partneruniversitäten für das kommende akademische Jahr. Die Partnernunis informieren Sie dann über das Verfahren zur Einschreibung für einen Studienplatz. Die Erasmus-Abteilung der Uni Tübingen meldet sich bei Ihnen mit Informationen, wie Sie das Erasmus-Stipendium beantragen.