Die Gastuniversität erstellt für Sie eine Übersicht der erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Dieses Dokument ist verpflichtend zum Erhalt des Stipendiums einzureichen. Sollte das Transcript of Records an das Erasmus+ Büro gesendet werden, leiten wir es an Sie weiter.
Sollten Sie weniger ECTS Punkte als geplant erreichen, z.B. durch nicht bestandene Prüfungsleistungen, gelten Sie weiterhin als förderfähig für das Erasmus+ Stipendium.
Der endgültige Bescheid des Fachbereichs oder des Prüfungsamts über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ebenfalls verpflichtend bei uns einzureichen.
Für nicht anrechenbare Leistungen kann ggf. ein Diploma Supplement ausgestellt werden – bitte wenden Sie sich hierzu an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.
WICHTIG: Die Ausstellung eines Anrechnungsbescheids bzw. die Übernahme Ihrer Leistungen in die Tübinger Leistungsübersicht kann mehrere Wochen dauern. Geben Sie Ihr ausländisches Transcript daher mit ausreichend Vorlauf bei der anrechnenden Stelle ab.