Uni-Tübingen

Erasmus+

Informationen zum Erasmus+ Programm

Das Erasmus+ Programm dient der Förderung der Studierendenmobilität und der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung. Es bietet Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an einer europäischen Partnerhochschule eines Erasmus+ Programmlandes, d.h.

  • in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
  • in folgenden Ländern außerhalb der EU:
    Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
  • in Großbritannien (als Partnerland außerhalb der EU, sofern entsprechende Erasmus-Nachfolgeverträge mit den britischen Partnerhochschulen abgeschlossen wurden)

Mit der Schweiz gelten derzeit Sonderkonditionen außerhalb des Erasmus+ Programms; bitte erkundigen Sie sich im Erasmus-Büro (outgoingspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de).

Erasmus+ Austauschbeziehungen beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen bzw. Instituten der Eberhard Karls Universität mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen. Individuelle Bewerbungen ohne Bindung an diese Abkommen sind nicht möglich.

Die Vereinbarungen innerhalb einer Erasmus+ Partnerschaft umfassen in der Regel:

 

Am 1.9.2021 begann die neue Programmgeneration Erasmus+ (2021-2027). Die Universität Tübingen ist im Besitz der 'European Charter for Higher Education (ECHE)', die zur Teilnahme am Programm berechtigt und zur Umsetzung der Erklärung zur Hochschulpolitik verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie im aktuellen Erasmus+ Leitfaden und auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) als Erasmus-Nationalagentur in Deutschland.

Bewerbungsverfahren für Studienaufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen (ein oder zwei Semester)

1. Auswahl der Gastuniversität

Interessent*innen sollten sich - je nach Fachbereich - ca. 12 bis 15 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit dem/der Erasmus-Fachkoordinator*in des jeweiligen Fachbereichs in Verbindung setzen, um die Fristen der Nominierung und Bewerbung (Antrag auf Zulassung und Unterkunft an der Gasthochschule) zu erfahren:

Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen und der Fachkoordinator/inn/en

Da die Anzahl der Erasmus-Plätze begrenzt ist, bedarf es bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die Selektionskriterien umfassen fachspezifische Kenntnisse, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, persönliche Motivation etc.. Diese werden von den jeweiligen Fachkoordinator*innen festgelegt.

2. Bewerbung an der Gastuniversität

Nachdem Sie in Tübingen im in Ihrem Fachbereich für einen Platz im Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, erfolgt die Nominierung an der Gastuniversität (durch Ihre/n Fachkoordinator*in). Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung oder Ablehnung von der Partneruniversität getroffen wird. In den meisten Fällen werden die Nominierungen jedoch akzeptiert (solange die vereinbarte Zahl von Plätzen für Studierende nicht überschritten wird). Die Gastuniversität meldet sich dann nach Ablauf der Nominierungsfrist bei Ihnen und fordert Sie zur Registrierung und Bewerbung über ein Online-Portal auf.

Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihre/m/r Fachkoordinator*in auf.

Die Bewerbungsunterlagen für die Gasthochschule bestehen i.d.R. aus 3 Teilen:

  • Online Bewerbungsformular
  • Datenabschrift / Transcript of Records
  • Studienvertrag / Learning Agreement

3. Beantragung des Mobilitätsstipendiums

Wenn die Bewerbung an der Gasthochschule erfolgreich war, müssen Sie im Erasmus-Büro des International Office der Universität Tübingen den Online-Antrag für das Erasmus+ Mobilitätsstipendium stellen.

  • Für Aufenthalte im Wintersemester 23/24: 10.06. bis 30.06.23
  • Für Aufenthalte im Sommersemester 24: 01.11. bis 15.11.23 (Registrierung), Abgabe der Dokumente bis zum 30.11.23 

Alle nominierten Studierenden werden uns durch die Fachbereiche gemeldet und werden vom Erasmus-Büro per E-Mail aufgefordert, ihren Online-Anrag einzureichen (Anfang Juni bzw. Ende Oktober).

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Vervollständigung des Antrags noch im Original einreichen:

sofort nach Fertigstellung einzureichen:

  • Online Antragsformular (ausgedruckte Version), von Ihnen und Fachkoordinator/in unterschrieben
  • optional: Erklärung zum Social Top Up
  • optional: Erklärung zum Green Top Up

separat und erst später einzureichen (nach Freischaltung im Portal):

  • Grant Agreement, von Ihnen unterschrieben (2-fach ausgedruckte Version im Original) 

Abgabe hier:

Infotheke/Welcome Desk, Wilhelmstraße 9, EG, Zi. 19
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr

oder

International Office, Erasmus-Büro, Wilhelmstraße 9, EG, Zi. 12:
Frau Kurz/ Frau Mayer/ Frau Gemmel
Abgabe während der Sprechzeiten: 
Dienstag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr

oder per Post oder Einwurf in unserem Briefkasten (an der Haustür)  Wilhelmstraße 9, 72074 Tübingen

Zu einem späteren Zeitpunkt (der Ihnen per Mail mitgeteilt wird) bitten wir Sie dann, zur Abholung einer unterschriebenen Ausfertigung des Grant Agreements wieder im International Office vorbeizukommen.

4. Hinweise zur Auszahlung des Mobilitätsstipendiums

Die folgenden Angaben sind gültig für das akademische Jahr 2023-24.

Die Höhe des Erasmus-Mobilitätsstipendiums ergibt sich aus dem der Universitätskasse zugewiesenen Gesamtbetrag der Europäischen Kommission und der jeweiligen Ländergruppe des Ziellandes:

  • Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (UK-Aufenthalte können grundsätzlich weiterhin mit dem Fördersatz der Ländergruppe 1 aus Erasmus gefördert werden, allerdings mit limitiertem Budget, so dass das Stipendium nicht garantiert werden kann.)
  • Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn

Förderraten pro Monat:

  • Gruppe 1 = 600 €
  • Gruppe 2 = 540 €
  • Gruppe 3 = 490 €

Das Mobilitätsstipendium wird für max. 90 Tage (1 Semester Aufenthalt) bzw. 180 Tage (2 Semester Aufenthalt) gezahlt. Zu Beginn des Aufenthalts werden 80% des errechneten Gesamtstipendienbetrags ausgezahlt. Die restlichen 20% werden nach der Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente im ERASMUS-Büro eingereicht bzw. im Mobility-Online-Portal hochgeladen haben. Nicht vollständig oder verspätet eingereichte Dokumente können Rückforderungen eines Teils oder des gesamten Stipendiums zur Folge haben.

Zusätzlich können folgende Top Ups beantragt werden:

Green Top Up von einmalig 50 Euro für nachhaltiges Reisen mit Bahn, Bus, Fähre, Mitfahrgelegenheit (Auszahlung nach der Rückkehr).

Social Top Up von monatlich zusätzlich 250 Euro. Das Social Top Up wird tagesgenau berechnet und kann nur für max. 90 Tage bzw. 180 Tage finanziert werden. Das Top Up kann bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien beantragt werden (bei Vorliegen mehrerer Kriterien kann der Zuschuss dennoch nur einmalig gezahlt werden):

  • Erwerbstätigkeit (die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 Euro monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten die Studierenden das Grant Agreement (Stipendienvertrag), das sie über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses informiert. Dieser wird nach Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung auf das dort angegebene Konto überwiesen.

Die für das Mobilitätsstipendium erforderlichen Bankangaben werden über eine gesicherte Leitung in die Datenbank geschrieben. Sie erscheinen aus Datenschutzgründen nicht auf dem Ausdruck des Bewerbungsbogens.

Die Verpflichtung zur Zahlung von festen Länderpauschalen seitens der EU kann bewirken, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können. In diesem Fall wird ein Ranking nach bestimmten Kriterien (Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Motivation u.a.) erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Erasmus-Mobilitätsstipendiums oder auf eine bestimmte Förderhöhe.

Weitere Informationen rund um Erasmus+

Teilnahmebedingungen

Dauer der Aufenthalte

Studienaufenthalte mit Erasmus+ sind jeweils für einen Zeitraum von minimal 2 bis maximal 12 Monaten möglich. Bachelor-Studierende im ersten Studienjahr (1. und 2. Hochschulsemester) können nicht teilnehmen.

Mehrere Aufenthalte: Erasmus+ Auslandsaufenthalte (mind. 2, max 12 Monate) sind in jeder Studienphase (BA, MA und PhD) erneut möglich, insgesamt also bis zu 36 Monate. Auch mehrere verschiedene Erasmus+ Aufenthalte während ein und derselben Studienphase sind möglich, sofern die Mindest- und Höchstzeiten für jeden Aufenthalt eingehalten werden.

Zeitraum: Zweisemestrige Aufenthalte beginnen i.d.R. im Wintersemester, können jedoch auch im Sommersemester beginnen (im letzteren Fall gelten die beiden Semester dann als separate Erasmus+ Mobilitäten mit jeweils 2 Monaten Mindestdauer, da sie zu verschiedenen Hochschuljahren zählen, d.h. es sind zwei separate Bewerbungen für die beiden Semester im Erasmus+ Programm erforderlich).

Aufteilung des Förderzeitraums: Die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten pro Studienphase kann auch auf mehrere Länder oder Orte aufgeteilt werden. Pro Einzelaufenthalt gilt jeweils die Mindestzeit von 2 Monaten (s.o.).

Aufenthaltsdauer in einzügigen Studiengängen: Studierende in einzügigen Studiengängen (z.B. Staatsexamens-Studiengänge) dürfen  insgesamt bis zu 24 Monate an Auslandsaufenthalten absolvieren (für jede Einzelmobilität gilt dabei die Mindestdauer von 2 Monaten und die Höchstdauer von 12 Monaten).

Verlängerung: Aufenthaltsverlängerungen von einem auf zwei Semester (nur von Winter- auf Sommersemester), die erst während des Aufenthalts beantragt werden, sind nach Rücksprache mit den Erasmus-Fachkoordinator*innen der Heimat- und der Gast-Universität möglich. Eine Aufenthaltsverlängerung wird aber nicht finanziert. Nach der Rücksprache mit den Fachkoordinator*innen senden Sie bitte umgehend eine Mail an Frau Maricela Kurz (Frist: WiSe 15. Dezember).

Abbruch: Sollten Sie ihr Auslandsstudium nicht antreten oder vorzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich den Fachkoordinator*innen an Gast- und Heimat-Universität sowie dem Erasmus-Büro des International Office (Maricela Kurz) mitzuteilen. Außerdem muss das bis dahin erhaltene Erasmus+ Mobilitätsstipendium komplett oder anteilig zurück gezahlt werden.

Aufenthalt ohne Mobilitätsstipendium ('Zero Grant Aufenthalt')

Die Teilnahme am Erasmus+ Programm ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero-Grant-Studierende') möglich, sofern die gültigen Erasmus+ Bedingungen erfüllt sind. Auch Zero-Grant-Studierende haben regulären Erasmus+ Status (u.a. sind sie von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit) und müssen daher alle erforderlichen Dokumente im Erasmus-Büro (Frau Kurz) einreichen.

Hinweis: Erasmus+ Studierende der Universität Tübingen (auch Zero-Grant-Studierende) können nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.

Fachfremde Bewerbungen

Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer europäischen Hochschule planen, mit der keine Erasmus+ Vereinbarung für ihren Fachbereich besteht, haben die Möglichkeit, sich fachfremd, d. h. über einen anderen Fachbereich, der über ein entsprechendes Abkommen mit der gewünschten Hochschule verfügt, zu bewerben, sofern:

 

Social Top Up (Sonderförderung) für Studierende mit geringeren Chancen

Ein Social Top Up von monatlich zusätzlich 250 Euro kann bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien bewilligt werden:

  • Erwerbstätigkeit (die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 Euro monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)

Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des Social Top Up geltend gemacht werden. Das Social Top Up muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts im Zusammenhang des Erasmus-Stipendiums mit beantragt werden. Eine nachträgliche/rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Hinweis: das Social Top Up wird tagesgenau berechnet und kann nur für max. 90 Tage bzw. 180 Tage finanziert werden.

Green Top Up

Wenn Sie für mehr als 50% der Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg addiert) „grüne“ Verkehrsmittel nutzen, haben Sie Anspruch auf einen pauschalen Reisekostenzuschuss (Green Travel Top-Up) von einmalig 50€  zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung.

Voraussetzung ist, dass die Studierenden ihren Aufenthaltsort (Hin- und/oder Rückfahrt) mit Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft (ab 2 Personen) erreichen. Fähren und Schiffe gelten nicht als nachhaltig (liegt der Anteil der mit ihnen zurückgelegten Strecke aber unter 50% in Kombination mit nachhaltigem Reisen, so kann für die Reise insgesamt dennoch das Green Top Up beantragt werden). Fahrten mit E-Autos gelten (wie bei anderen Autos) nur dann als nachhaltig, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft durchgeführt werden.

Zusätzlich zum Einmalzuschuss kann die Förderdauer der Mobilität um bis zu vier Tage verlängert werden, je nachdem um wieviel die Fahrzeit sich durch die Benutzung nachhaltiger Verkehrsmittel erhöht.

ECTS-Leistungspunkte und Mobilitätsstipendium

Die Empfehlung der EU liegt bei 30 ECTS, die pro Smester im Ausland erreicht werden sollten. Derzeit werden im Ausland erbrachte Leistungsnachweise und credit points (ECTS) noch nicht an die Gewährung des Erasmus+ Mobilitätsstipendiums gekoppelt, d.h. auch bei weniger erreichten ECTS als vereinbart muss nichts zurück gezahlt werden. Wichtig ist, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit Fachkoordinator/in bzw. Prüfungsamt zu klären, welche Auslandsstudienleistungen jeweils anerkannt werden können.

Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Da die meisten Erasmus+ Aufenthalte im europäischen Bologna-Hochschulraum stattfinden, sollten die Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, grundsetzlich anrechenbar sein. Um sicher zu gehen, sollten die Studierenden vor Abreise Rücksprache mit den Prüfungsämtern bzw. Fachkoordinator*innen halten und das ausgefüllte Learning Agreement vor Rücksendung an die Gasthochschule bei Ihnen vorlegen.

Nach dem Auslandsaufenthalt erstellen die ausländischen Hochschulen ein Datenabschriftsblatt (Transcript of Records) mit den erbrachten Leistungspunkten und Noten der Studierenden. Sofern diese im Erasmus+Büro eingehen und nicht direkt bei den Studierenden, werden sie an sie weitergeleitet bzw. hier zur Abholung aufbewahrt. Der endgültige Bescheid des Fachbereichs (Prüfungsamt) über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist – sobald er nach der Rückkehr vorliegt – auch im Mobility-Online-Portal hochzuladen.

Für nicht anrechenbare Leistungen kann ggf. ein Diploma Supplement ausgestellt werden – bitte wenden  Sie sich hierzu an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.

Notenumrechnung (Credits & grades)

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich über die jeweils zugrunde gelegten Punkte- und Notenschlüssel zur Umrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden sollen.

Auslands-BAföG

Im Zuge der BaföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG Förderungshöchstdauer mit.

Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:

Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium bleibt bis zu einer Höhe von 300 € monatlich anrechnungsfrei.

Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf dem Internet unter der folgenden Adresse:

http://www.bafoeg.bmbf.de

Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.

Doppelförderung

  1. Erasmus+/ Auslands-BAföG
    Auslands-BAföG kann mit dem Erasmus+ Mobilitätsstipendium kombiniert werden (bis zu einem Betrag von 300 Euro bleibt das Mobilitätsstipendium anrechnungsfrei, vgl. Abschnitt 'Auslands-BAföG').
  2. Erasmus+/ Andere Förderorganisationen
    Stipendien anderer Fördereinrichtungen können i.d.R. mit dem Erasmus+ Mobilitätsstipendium kombiniert werden. Hinweis: Erasmus+ Studierende (auch Zero-Grant-Studierende) können jedoch nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.
  3. Erasmus+/ Bachelor Plus Molekulare Medizin
    Das Programm Bachelor Plus wird durch den DAAD gefördert. Aus diesem Grund sind Bachelor Plus Studierende von der Förderung durch Erasmus+ ausgeschlossen.

Beurlaubung/ Rückmeldung

Ein Auslandsstudienaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Beurlaubung. Sie müssen sich also trotz des anstehenden Auslandsaufenthaltes regulär rückmelden.

Nähere Informationen zur Beurlaubungsregelung finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariats.

Versicherungsschutz

Mit einem Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Die EU-Kommission haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium oder Praktikum entstehen. Die Studierenden haben selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Für Erasmus+ Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet:

Versicherungsstelle des DAAD:
E-Mail: versicherungsstellespam prevention@daad.de
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/

Vorbereitende Sprachkurse

  1. Verpflichtend für alle Erasmus+ Studierenden muss für die jeweilige Unterrichtssprache der Gast-Uni der Online-Sprachtest (OLS Online Language Support) durchgeführt werden - für folgende Sprachen:
    Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
    Der Test wird vor dem Aufenthalt durchgeführt. Registrierte Erasmus+ Studierende erhalten den Link nach Anmeldung in unserem Bewerber-Portal automatisch. Muttersprachler*innen sind von der Teilnahme befreit.
    Bei einem schwächeren Test-Ergebnis wird den Studierenden über OLS ein studienbegleitgender Online-Sprachkurs für die betreffende Unterrichtssprache angeboten.
    Werden Sie bereits vor Beginn des Aufenthaltes von der Gastuniversität gebeten einen OLS Test abzulegen, können Sie den Placement Test unter folgendem Link ablegen: Online Language Support Plattform
  2. Die meisten europäischen Universitäten bieten 4- bis 6-wöchige vorbereitende Sprachkurse an, die in der Regel vor Beginn des jeweiligen Semesters stattfinden (für diesen Zeitraum kann ebenfalls das Erasmus+ Mobilitätsstipendium gewährt werden, nicht jedoch für anfallende Kursgebühren).
    Zudem finden oftmals auch semesterbegleitende Sprachkurse statt (in diesem Fall entfällt die zusätzliche Förderung, da der Studienzeitraum unverändert bleibt).
  3. Das Fremdsprachenzentrum der Eberhard Karls Universität bietet ebenfalls Sprachkurse auf verschiedenen Niveaustufen in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Schwedisch und Katalanisch an.

Erasmus+ Praktikumsaufenthalte

Erasmus+ Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe gefördert - Bewerbung um die Förderung direkt dort für:

Weitere Details und Links finden Sie auf unserer Webseite Erasmus+ Praktikum.


CIVIS Blended Intensive Programmes (BIP)

Kontakt: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Fördersätze Studierendenmobilität

Teilnehmende eines CIVIS Blended Intensive Programmes erhalten eine feste Tagespauschaule für die Dauer der physischen Mobilitätsphase. Die Mindestaufenthaltsdauer an einer CIVIS Partneruniversität beträgt 5 Tage. Zusätzlich können, nach denen im oberen Bereich beschriebenen Regelungen, Social Top Ups und Green Top Ups beantragt werden.
Die Fördersätze wurden von der Europäischen Kommission wie folgt festgelegt:

Mobilitätsdauer Wie viel? Mögliche Top Ups
bis zum 14. Fördertag 70 EUR pro Tag
79 EUR pro Tag ab WS 23/24
Social Top Up: 100 EUR einmalig
Green Top Up: 50 EUR einmalig 

Studierende mit geringeren Chancen erhalten außerdem eine einmalige Fahrtkostenpauschale in Abhängigkeit der Reisedistanz:

Entfernung Reisekostenzuschuss Green Top Up
von 10 bis 99 km 23 -
von 100 bis 499 km 180 210
von 500 bis 1999 km 275 320
von 2000 bis 2999 km 360 410

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auch auf der CIVIS BIP Q&A Webseite.

Weitere Informationen wie z.B. zu Bewerbungsablauf, Teilnahmebedingungen bei CIVIS Blended Intensive Programmes.


Erasmus+ weltweit

Kontakt: Dr. Antonino Spinelli (antonino.spinellispam prevention@zv.uni-tuebingen.de)

Es bestehen Erasmus+ Abkommen mit folgenden nicht-EU Partnerhochschulen:

Europa, Kaukasus und Zentralasien

Bosnien-Herzegowina

  • Universität Sarajevo

Fachbereich: Islamische Theologie
Studierendenmobilität: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Ertul Ortabas
erasmusspam prevention@zith.uni-tuebingen.de

Georgien

  • Ilia State University, Tiflis

Fachbereich: Germanistik
Studierendenmobiliät: ja 
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Prof. Dr. Dorothee Kimmich 

dorothee.kimmichspam prevention@uni-tuebingen.de

Kirgistan

  • American University of Central Asia (AUCA), Bischkek

Fachbereich: Geographie
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Prof. Dr. Sebastian Kinder sebastian.kinderspam prevention@uni-tuebingen.de

Ukraine

  • Taras Shevchenko National University of Kyiv
  • Ivan Franko National University of Lviv
  • Odesa I.I.Mechnikov National University

Fachbereich: Slavistik (Kyiv), fachübergreifend (alle)

Studierendenmobilität: ja

Lehrendenmobilität: ja

Outgoing-Mobilitäten sind aus Sicherheitsgründen derzeit ausgesetzt. Die Incoming-Mobilität wurde infolge des russischen Aggressionskriegs auf ca. 20 Studierende pro Semester erweitert. We #StandWithUkraine Uni Tübingen

Kontakt Slavisches Seminar:

Prof. Dr. Schamma Shahadat schamma.schahadatspam prevention@uni-tuebingen.de

Dr. Natalia Borisova natalia.borisovaspam prevention@uni-tuebingen.de

Kontakt International Office:

Dr. Antonino Spinelli antonino.spinellispam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Nahost und südlicher Mittelmeerraum

Ägypten

  • American University of Cairo

Fachbereich: Politikwissenschaft
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Dr. Mirjam Edel 

mirjam.edel@uni-tuebingen.de

Prof. Dr. Oliver Schlumberger 

mena@ifp.uni-tuebingen.de

Algerien

  • Université Dijllali Liabés, Sidi-Bel Abbès
  • University of Saida

Fachbereich: Chemie
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 

Prof. Dr. Reinhold Fink

reinhold.finkspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Irak

  • University of Duhok

Fachbereich: Psychologie
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Prof. Dr. Martin Hautzinger

 hautzinger@uni-tuebingen.de     

Israel

  • University of Haifa
  • The Hebrew University of Jerusalem

Fachbereich: Alle Fächer
Studierendenmobiliät: ja 
Lehrendenmobilität: nein
Kontakt: 
Dr. Antonino Spinelli antonino.spinellispam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Bewerbungsverfahren

Marokko

  • Institut Oecuménique de théologie Al Mowafqa, Rabat

Fachbereich: Kath.-Theol. Fakultät
Studierendenmobiliät: ja 
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 

Prof. Dr. Johannes Brachtendorf

austauschspam prevention@kath-theologie.uni-tuebingen.de  

 

Subsahara-Afrika

Burundi

  • Université du Burundi, Bujumbura

Fachbereich: Geographie, Fachübergreifend
Studierendenmobiliät: nur Incoming
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Dr. Volker Hochschild (Geographie) volker.hochschildspam prevention@uni-tuebingen.de
Dr. Reinhold Fink reinhold.fink@uni-tuebingen.de

Côte d'Ivoire

  • Université Félix-Houphouët-Boigny, Abidjan

Fachbereich: Romanistik
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt: 
Prof. Dr. Susanne Goumegou 

susanne.goumegouspam prevention@uni-tuebingen.de

Dr. Nicolas Heslaut 

nicolas.heslautspam prevention@uni-tuebingen.de

Ruanda

  • University of Rwanda, Kigali

Fachbereich: Pharmazie, Fächerübergreifend

Studierendenmobilität: nur Incoming

Lehrendenmobilität: ja

Kontakt:

Prof. Dr. Lutz Heide (Pharmazie) heidespam prevention@uni-tuebingen.de

Dr. Antonino Spinelli (Fächerübergreifend) antonino.spinellispam prevention@zv.uni-tuebingen.de

 

Senegal

  • Université Cheikh Anta Diop de Dakar

Fachbereich: Romanistik / Global South Studies
Studierendenmobiliät: ja
Lehrendenmobilität: ja
Kontakt:

Prof. Dr. Susanne Goumegou 

 susanne.goumegouspam prevention@uni-tuebingen.de

Dr. Nicolas Heslaut

nicolas.heslautspam prevention@uni-tuebingen.de

Südafrika

  • University of Pretoria

Fachbereich: Anglistik / Global South Studies

Studierendenmobilität: ja

Lehrendenmobilität: ja

Kontakt:

Prof. Dr. Russell West-Pavlov

russell.west-pavlovspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Togo

  • Université de Lomé

Fachbereich: Germanistik / Geschichte / Global South Studies

Studierendenmobilität: ja

Lehrendenmobilität: ja

Kontakt:

Prof. Dr. Bernd-Stefan Grewe bernd.grewespam prevention@uni-tuebingen.de

Prof. Dr. Sigrid G. Köhler 

sigrid.koehlerspam prevention@uni-tuebingen.de 

Lateinamerika

Brasilien

  • Universidade Federal Fluminense

Fachbereich: Romanistik / Global South Studies

Studierendenmobilität: ja

Lehrendenmobilität: ja

Kontakt:

Prof. Dr. Sebastian Thies sebastian.thiesspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Mexiko

  • Universidad Autónoma Nacionál de México (UNAM)

Fachbereich: Romanistik, Global South Studies

Studierendenmobilität: nur PhD

Lehrendenmobilität: ja

Kontakt:

Prof. Dr. Sebastian Thies sebastian.thiesspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern besteht aus einem monatlichen Stipendium sowie einem einmaligen Reisekostenzuschuss in Abhängigkeit der Reisedistanz und wurde von der Europäischen Kommission wie folgt festgelegt:

Entsendeland Zielland Betrag
Deutschland Partnerland 700 Euro pro Monat
Partnerland Deutschland 850 Euro pro Monat

Ein Social Top Up von monatlich zusätzlich 250 Euro kann bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien bewilligt werden:

  • Erwerbstätigkeit (die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 Euro monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)

Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des Social Top Up geltend gemacht werden.

Entfernung Reisekostenzuschuss (Standard) Reisekostenzuschuss (Green Top Up)
von 500 km bis 1999 km 275 Euro 320 Euro
von 2000 km bis 2999 km 360 Euro 410 Euro
von 3000 km bis 3999 km 530 Euro 610 Euro
von 4000 km bis 7999 km 820 Euro Nicht anwendbar
mehr als 7999 km 1500 Euro Nicht anwendbar

Der einmalige Reisekostenzuschuss wird mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt und richtet sich nach der  Entfernung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielort der Mobilität.

Voraussetzung für einen Green Top Up ist, dass Studierenden ihren Aufenthaltsort (Hin- und/oder Rückfahrt) mit Zug, Fernbus, Fähre/Schiff, Fahrgemeinschaft erreichen. Zusätzlich kann die Förderdauer der Mobilität in diesem Fall um bis zu vier Tage verlängert werden.

Fördersätze Personalmobilität

Entsendeland Zielland Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
Deutschland Partnerland 180 Euro pro Tag 126 Euro pro Tag
Partnerland Deutschland 160 Euro pro Tag 112 Euro pro Tag

Die Förderung der Personalmobilität enthält zusätzlich einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Dessen Berechnung entspricht derjenigen der Studierendenmobilität.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Teilnehmer*innen an Erasmus+ Mobilitäten außerhalb Europas erfolgt im Fachbereich. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der entsprechenden Kontaktperson (s. Tabelle oben). Allgemeine Auswahlkriterien sind: Motivation, bereits erbrachte Studienleistungen sowie Sprachkenntnisse. Bewerber*innen mit Behinderung haben bei gleichwertiger Qualifikation Vorrang.



Erasmus+ Personalmobilität

Kontakt: Verena Hartich (verena.hartichspam prevention@uni-tuebingen.de)

Alle Informationen zu Erasmus+ Aufenthalten für Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter/innen finden Sie unter Lehre und Fortbildung im Ausland


Informationen für Erasmus+ Fachkoordinator*innen

Die Erasmus+ Fachkoordinator*innen beraten die Studierenden ihres Fachbereichs bei der Wahl der passenden Erasmus+ Partnerhochschule, treffen die Auswahl der Studierenden und nominieren sie entsprechend der verfügbaren Zahl von Plätzen an der Partnerhochschule.
Über die gesamten Erasmus+ Nominierungen pro Semester informieren sie das Erasmus+ Team des International Office durch Übersendung der unterschriebenen Nominierungsliste (bis zum 30. April für das gesamte darauffolgende Hochschuljahr) an outgoingspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de.

Bei Änderungen, Kündigungen und Neuabschlüsse von Inter-institutional Agreements mit anderen Hochschulen wenden Sie sich bitte an erasmus-ewpspam prevention@uni-tuebingen.de.

Online Learning Agreement

In nachfolgendem Video erfahren Sie, wie auf der Plattform EWP Dashboard Online Learning Agreements von Incoming und Outgoing Studierenden bearbeitet und unterschrieben werden können.

Falls Sie noch keinen Account haben, wenden Sie sich bitte an das International Office.

Externer Inhalt

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