Veranstaltungszeitraum: Dienstag, den 21.04.2026 bis Dienstag, den 21.07.2026; 08:30-11:00 c.t.
Inhalt:
In der Veranstaltung werden die Grundlagen des Staatsrechts, insbesondere die Grundzüge des Staatsorganisationsrechts behandelt. Der Grundkurs setzt sich mit dem Kurs Öffentliches Recht II (Grundrechte) fort. Gegenstand des Grundkurses ist das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Staatsorganisation im weitesten Sinne: Staatsorgane (vom Bundestag bis zum Bundespräsidenten), politische Parteien, zentrale Staatsfunktionen wie Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung insgesamt (Demokratie, sozialer Rechtsstaat, Föderalismus). Auch wenn es im Grundkurs primär um das Verständnis der verfassungsrechtlichen Ordnung geht, bedarf es dazu im Staatsrecht als einem besonders wirklichkeits- und politiknahen Bereich des Rechts immer wieder des Rückgriffs auf die weiteren Vorstellungsbilder, Begrifflichkeiten und Modelle der Allgemeinen Lehren vom Staat (Politische Theorie), um die konkreten Entscheidungen des Grundgesetzes in einem weiteren, auch empirisch zu erforschenden Zusammenhang zu verstehen.
Zu der Veranstaltung werden 2-stündige begleitende Fallbesprechungen angeboten (ZP).
Literatur:
wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.