Fachbereich Mathematik

FAQ im B.Sc. PO 2008

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen ausschließlich für die Studien- und Prüfungsordnung von 2008 im Studiengang B.Sc. Mathematik gelten.

Bis wann kann man im WS 2018/19 eine Bachelorarbeit anmelden? (Stand: 30.9.18)

Bachelorarbeiten, die im WS 2018/19 angemeldet werden, müssen regulär spätestens bis zum 25. März 2019 im Prüfungsamt der Mathematik abgegeben werden, und zwar bitte in zweifacher Ausfertigung. Bachelorarbeiten bitte heften oder klebebinden, keine Ring- oder Spiralbindungen oder lose Blattsammlungen. Vom 26. bis 31. März 2019 können keine Bachelorarbeiten angemeldet werden. Weitere Informationen zur Bachelor-Arbeit finden sich in Par. 37 (3) der Prüfungsordnung.

Welche Module der Wirtschaftswissenschaft können im Freien Wahlpflichtbereich eingebracht werden? (Stand: 23.10.17)

Wenn Sie im freien Wahlpflichtbereich (WP) Module der Wirtschaftswissenschaft belegen wollen, so beachten Sie bitte dieses Merkblatt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die dort genannten Veranstaltungen S100: "Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaft", S111: "Wahrscheinlichkeit und Risiko" sowie S220: "Quantitative Methoden der Wirtschaftswissenschaft" nicht im Bachelor-Studium der Mathematik angerechnet werden können.

Gibt es auch in der Studien- und Prüfungsordnung von 2008 Regelungen zum Chancenausgleich für Studierende mit Familienaufgaben? (Stand: 15.9.15)

Um Chancengleichheit für Studierende mit Familienaufgaben zu gewährleisten, wurden Regelungen beschlossen, welche hier eingesehen werden können. Regelungen zu Prüfungsfristen stehen dort auf Seite 3.

Wenn ich mich heute zur Bachelorprüfung anmelde, kann ich dann morgen die erste mündliche Bachelorprüfung ablegen? (Stand: 19.7.2018)

Nein. Prüfungsamt und Prüfungsausschuss bemühen sich, vollständige Anträge auf Zulassung zur Bachelorprüfung zügig zu bearbeiten. Laut Par. 36 (4) der Prüfungsordnung stehen dafür vier Wochen zur Verfügung. Man beachte dazu auch Fußnote 6 auf dem Antragsformular zur Zulassung zur Bachelorprüfung.

Welche Module aus dem Campus-Vorlesungsverzeichnis können im Wahlpflichtbereich Mathematik angerechnet werden? (Stand: 01.10.2018)

Alle Veranstaltungen, die auf mindestens einer der Seiten
"Mathematik - Bachelor of Science - Freier Wahlbereich",
"Mathematik - Master - Mathematische Breitenbildung",
"Mathematik - Master - Mathematische Vertiefungsmodule",
"Mathematik - Bachelor of Science - Seminare",
"Mathematik - Master of Science - Seminare"
aufgeführt werden sowie "Einführung Gewöhnliche Differentialgleichungen" (aus dem 2.Studienjahr B.Sc. gemäß Prüfungsordnung von 2017). Dabei richtet sich die ECTS-Punktzahl nach den Angaben auf der letzten Seite des Modulhandbuches für den Bachelor-Master-Studiengang gemäß Prüfungsordnung von 2008.
Bitte beachten Sie dabei, dass eine Modulnote aus dem Wahlpflichtbereich Mathematik im Umfang von genau 10 ECTS-Punkten als studienbegleitende Prüfungsleistung in die Bachelorprüfung eingebracht werden muss.

Können Oberseminare im Bachelorstudium Mathematik angerechnet werden? (Stand: 21.4.2014)

Nein.

Können Module aus dem Wahlpflichtbereich Mathematik auch stattdessen im freien Wahlpflichtbereich angerechnet werden? (Stand: 16.7.2016)

Ja. Jedoch kann kein Modul zum einen Teil im Wahlpflichtbereich Mathematik und zum anderen Teil im freien Wahlpflichtbereich angerechnet werden.

Ich möchte mich in den B.Sc.-Studiengang Mathematik einschreiben und habe bereits Prüfungsleistungen in einem vorangegangenen Studiengang erworben, die ich mir anrechnen lassen will. Was muss ich dazu tun? (Stand: 29.9.2015)

Bitte kommen Sie in die Sprechstunde des Vorsitzenden des B.Sc.-Prüfungsausschusses und teilen Sie ihm u.a. mit, welche Prüfungsleistungen Sie sich voraussichtlich anrechnen lassen wollen. Wenn er keine Einwände gegen die Aufnahme des B.Sc.-Studiums hat, wird er Ihnen ein Formular ausstellen, in dem er vorschlägt, in welches Fachsemester Sie im B.Sc.-Studiengang eingestuft werden sollen. Legen Sie dieses Formular bitte dem Studentensekretariat bei der Einschreibung vor.
Kurz nach der Einschreibung und nachdem Sie alle Leistungsnachweise zu denjenigen Prüfungsleistungen erhalten haben, die Sie sich anrechnen lassen wollen, stellen Sie bitte einen formlosen, unterschriebenen, schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (Ihre eigene Adresse bitte mit angeben), in dem Sie nochmals auflisten, welche Veranstaltungen Sie sich aus Ihrem bisherigen Studium anrechnen lassen wollen. Geben Sie diesen Antrag bitte im Prüfungsamt der Fakultät bei Frau S. Grahl ab und legen Sie dabei die erforderlichen Nachweise im Original vor.

Was ist der Unterschied zwischen der Teilnahme und der erfolgreichen Teilnahme an Modulen der Mathematik? (Stand: 3.2.2010)

Genau dann, wenn Sie für die Modulprüfung eine Note erhalten haben, haben Sie an dem Modul teilgenommen. Genau dann, wenn diese Note 4,0 oder besser ist, haben Sie mit Erfolg teilgenommen.

Für welche Leistung bekomme ich ECTS-Punkte? (Stand: 3.2.2010)

Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul, siehe Frage 1 (§4 (3) Satz 1 der Prüfungsordnung (PO)).

Wie oft kann eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholt werden? (Stand: 3.2.2010)

Nicht bestandene Modulprüfungen zu Mathematik-Vorlesungen können, sofern der Prüfungsanspruch noch nicht in der Orientierungs- (§12 (1) PO) oder der Zwischenprüfung (§12 (2) PO) oder aus anderen Gründen verloren wurde, so oft wiederholt werden, wie die Vorlesung erneut angeboten wird. Modulprüfungen, die bestanden wurden, können nicht wiederholt werden. Für die Anzahl von Wiederholungen von Prüfungen aus dem freien Wahlpflichtbereich (WP) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Studienganges bzw. Moduls.

Wenn ich eine Modulprüfung in Mathematik nicht bestanden habe, muss ich dann, wenn die Vorlesung wieder angeboten wird, erneut an dieser Vorlesung und den Übungen dazu teilnehmen, um zur Wiederholungsprüfung zugelassen zu werden? (Stand: 3.2.2010)

Nein. Sie müssen zwar an all den genannten Veranstaltungen teilgenommen haben, um überhaupt zur Bachelorprüfung zugelassen werden zu können (§35 (2) PO), jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg (§35 (1) PO in Verbindung mit §30 (2) PO bleibt davon unberührt).
Zum Bestehen der Bachelorprüfung sind allerdings insgesamt 180 ECTS-Punkte nötig, von denen mindestens 150 aus der Mathematik stammen müssen (§18 (1) PO). Wenn Ihnen daher nach Bestehen der Prüfungsleistungen gemäß §37 (1), (2) PO noch ECTS-Punkte fehlen, so müssen Sie diese noch erwerben, bevor Ihnen Bachelor-Zeugnis und -Urkunde ausgehändigt werden können.

Welche Module können im freien Wahlpflichtbereich (WP) gewählt werden? (Stand: 3.2.2010)

  • Bis zu 6 ECTS-Punkte können aus Modulen der fächerübergreifenden Zusatzqualifikationen stammen.
  • Ansonsten wird die Teilnahme an Modulen aus den folgenden Fachbereichen empfohlen: Biologie, Chemie, Geschichte, Geowissenschaften, Informatik, Philosophie, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften (wenn Sie Module der Wirtschaftswissenschaften belegen wollen, so melden Sie sich bitte im Prüfungsamt der Mathematik an und beachten Sie das dort erhältliche Merkblatt). Es können auch Module aus anderen als den oben genannten Fachbereichen belegt werden. Weitere Module der Mathematik können ebenfalls in den WP-Bereich eingebracht werden (allerdings können diese dann nicht mehr in ein Master-Studium der Mathematik eingebracht werden).
  • Bitte beachten Sie, dass Sie kein grundsätzliches Recht auf einen Platz in einem Modul eines anderen Fachbereichs haben. Dies gilt insbesondere für Fächer mit Zulassungsbeschränkungen. Der Zulassung muss immer auch der verantwortliche Dozent zustimmen. Bitte melden Sie sich daher immer zu Beginn der Veranstaltung eines anderen Fachbereiches bei den jeweiligen Dozenten, um abzuklären, ob Sie dieses Modul belegen dürfen.
  • Mathematik-Veranstaltungen für Studenten anderer Fachbereiche (z.B. Mathematik für Physiker, Biologen, etc.) werden grundsätzlich nicht im WP oder WP-Math-Bereich anerkannt.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur Veranstaltungen belegen, deren Prüfungstermine sich nicht überschneiden.

Wie wird verfahren, wenn man im freien Wahlpflichtbereich (WP) zwar die geforderten 30 ECTS Punkte erworben hat, jedoch jedes der dabei verwendeten Module weniger als 8 ECTS Punkte eingebracht hat (vgl. §37 (2) PO)? (Stand: 3.2.2010)

Bitte versuchen Sie, die im §37 (2) PO geforderte Modulprüfung im WP-Bereich im Umfang von mindestens 8 ECTS-Punkten zu erbringen. Wenn Ihnen dies aus guten Gründen nicht möglich ist, z.B. weil Sie im WP-Bereich ausschließlich Module in den Wirtschaftswissenschaften belegen, so kann auch die Durchschnittsnote von zwei Modulen verwendet werden, die zusammen mindestens 8 ECTS-Punkte ergeben und aus verwandten Gebieten stammen.

Werden ECTS-Punkte aus dem freien Wahlpflichtbereich auch dann anerkannt, wenn sie nach Regeln erworben wurden, die sich von denen für die Module der Mathematik unterscheiden? (Stand: 3.2.2010)

Ja.