Bachelorstudiengang Psychologie
Anfrage Prüfungsergebnisse
Anfragen hierzu werden nur dann beantwortet, wenn die Anfragen per E-Mail (student. E-Mail-Adresse) an das Prüfungssekretariat gerichtet werden
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bereits erbrachte Studienleistungen, die im Bachelorstudiengang Psychologie anerkannt werden sollen, müssen beim zuständigen Fächerverantwortlichen im Psychologischen Institut vorgelegt und von diesem auch anerkannt werden. Studienleistungen, die für das Schwerpunktmodul anerkannt werden sollen, müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses anerkannt werden. Für Anträge gilt:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich über das Prüfungssekretariat und richten ihn an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Anträge per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.
Den Antrag auf Anerkennung finden Sie im Downloadbereich
Nachweis Versuchspersonenstunden
Der Nachweis über die Versuchspersonenstunden muss im Sekretariat von Herrn Prof. Dr. Heller, Frau Rück, PI, Ebene 5, Raum 4533, vorgelegt werden. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Informationen zur Exmatrikulation
Wenn Sie nach Erbringen der letzten Studienleistungen Ihr Studium beendet haben, können Sie sich selbst gleich exmatrikulieren. Ansonsten werden Sie automatisch zum Semesterende vom Studierendensekretariat exmatrikuliert. Generell wird jedoch die eigenständige, ordnungsgemäße Exmatrikulation empfohlen. Näheres dazu finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/semester-und-studienplanung/exmatrikulation/.