Fachbereich Psychologie

Bewerbung

 Die Psychotherapieausbildung in Tübingen beinhaltet zwingend das Studium des polyvalenten B.Sc. und des M.Sc. mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Der "allgemeine" Tübinger Bachelorstudiengang Psychologie erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeut:innenausbildung. Studierende im allgemeinen B.Sc. haben also keinen Zugang zu einem Psychotherapie-Masterstudienang und zu einer Approbation. Damit ist für diese Studierenden eine Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausgeschlossen.

Hintergrund

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zum 01.09.2020 gliedert sich die universitäre Ausbildung in Psychotherapie in ein 3-jähriges polyvalentes Bachelorstudium Psychologie gefolgt von einem 2-jährigen Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Das Masterstudium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung und der Erteilung der Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) ab. Studierende können seither nur über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung vom 04.03.2020 erfüllen. Informationen zur Psychotherapie-Reform und dem zukünftigen Bachelor- Studiengang finden Sie hier: Bundesgesundheitsministerium bzw. DGPs .

Informationen zur Bewerbung

Die Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Psychologie sind zulassungsbeschränkt. Die NC-Werte stehen jeweils erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens fest. Formale Fragen zur Bewerbung und Zulassung richten Sie bitte an das Studierendensekretariat. Auf der Webseite der Universität finden Sie einen Kurzüberblick über die relevanten Informationen zur Bewerbung für die einzelnen Studiengänge.

Bewerbungsprozess
  • Neubewerbungen in das 1. Fachsemester sind einmal jährlich zum Wintersemester möglich.
  • Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Juli des laufenden Jahres.
  • Informationen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber finden Sie in der aktuell gültigen Auswahlsatzung.
Besonderheit: Bewerbung ins höhere Fachsemester

Falls Sie in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind und sich für ein Studium der Psychologie bewerben wollen, handelt es sich um einen Studiengangswechsel. Falls Sie an einem anderen Ort Psychologie studieren und nun ihr Studium in Tübingen fortsetzen wollen, handelt es sich um einen Studienortwechsel. In beiden Fällen können Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben.

Information zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Sollten Sie bereits ein Studium belegen oder belegt haben und sich in Tübingen für einen der Psychologie-Studiengänge bewerben wollen, beachten Sie bitte folgendes: Die formale Anerkennung Ihrer bislang erbrachten Leistungen wird erst nach Ihrer bereits erfolgten Zulassung vorgenommen. Welche Leistungen wofür anerkannt werden, wird dann von den einzelnen Modulverantwortlichen entschieden. Informationen zu Ihren Ansprechpersonen finden Sie für jedes Modul im Modulhandbuch Ihres Wunschstudiengangs. Weitere Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Das Studienbüro ist für die Anfragen zur Anerkennung von Studienleistungen nicht zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie hier.