Das grundlegende Organ des Konvents ist die Vollversammlung. Sie tagt mindestens einmal jährlich im Herbst und bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit sich direkt in die hochschulpolitische Arbeit einzubringen. Aus seiner Mitte wird ein Vorstand aus (5 Doktoranden bzw. Doktorandinnen) gewählt. Geleitet wird der Vorstand vom Vorsitz und einer Stellvertretung.
Im Namen des Konvents spricht der Vorstand Empfehlungen und Stellungnahmen an die universitären Organe wie zum Beispiel das Rektorat oder den Senat aus. Bei besonders wichtigen Stellungnahmen hält der Vorstand Rücksprache mit dem Konvent und kann hierfür außerplanmäßige Vollversammlungen einberufen. Um die Interessen der Doktorandinnen gegenüber der Fakultät intensiv zu vertreten, entsendet der Vorstand ein stimmberechtigtes Mitglied in den Fakultätsrat.
Weitere wichtige Organe des Konvents sind die internen Arbeitsgruppen, welche sowohl von der Vollversammlung als auch vom Vorstand einberufen werden können. Diese bearbeiten jeweils eine bei der Einberufung fest definierte Aufgabe und erarbeiten Empfehlungen und Tätigkeitsberichte für die Vollversammlung und den Vorstand. Jedes Konventmitglied kann aktiv an beliebig vielen Arbeitsgruppen teilnehmen und sich somit hochschulpolitisch einbringen. Externe Arbeitsgruppen mit den Konventen anderer Fakultäten dienen der Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung bei spezifischen Themen, die alle Konvente betreffen.