Philologisches Seminar

06.04.2020

Regelungen für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten und Prüfungen in der Philosophischen Fakultät

Bis auf weiteres gilt:

A) Schriftliche Arbeiten
DIE FRIST FÜR DIE ABGABE VON HAUSARBEITEN, B.A./B.ED.-ARBEITEN UND M.A./M.ED.-ARBEITEN, DEREN BEARBEITUNGSFRIST SICH MIT DER ZEIT DER BIBLIOTHEKSSCHLIESSUNG ÜBERSCHNEIDET, VERLÄNGERT SICH AUTOMATISCH OHNE BESONDEREN ANTRAG UM DIE ZEIT DER BIBLIOTHEKSSCHLIESSUNG (AKTUELL 5 WOCHEN).


Sollte der dann neu errechnete Abgabetermin mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden sein (weil er z.B. kurze Zeit nach Wiedereröffnung der Bibliotheken liegt und Literatur nicht zugänglich ist oder weil grundlegende Recherchen für die Arbeit entgegen der ursprünglichen Planung parallel zum laufenden Lehrbetrieb gemacht werden müssen), werden dafür pragmatische Lösungen angestrebt. Details können jedoch erst festgelegt werden, wenn definitiv feststeht, wann und ggf. in welcher Form die Bibliotheken wieder benutzbar sind.
Bei Einhaltung der o.g. Frist ist sichergestellt, dass die Zulassung zu weiterführenden Modulen, Prüfungsanmeldungen, sowie Bescheinigungen nach § 9 BAFöG, nicht versäumt werden, sofern sie nur
von der Abgabe der Arbeit abhängen.
Wenn im Einzelfall mit den Lehrenden längere Abgabefristen für
Seminararbeiten vereinbart werden, sind alle Studierenden wie auch
sonst üblich selbst verantwortlich dafür, dass durch diese längeren
Fristen keine anderen Termine verpasst werden.


Regelungen für Wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der GymPO
erfolgen durch das Landeslehrerprüfungsamt, das die entsprechenden
Angaben auf seiner Homepage veröffentlicht. Sollte es im Einzelfall
Klärungsbedarf geben, wenden Sie sich bitte auch an die Fakultät.


Darüber hinaus gelten folgende dringende Empfehlungen:

1) Sofern Arbeiten vertretbar ohne die Benutzung von Bibliotheken
geschrieben werden können (z.B. mit online verfügbarer Literatur),
sollen diese wenn irgend möglich bereits vorher fertiggestellt
werden.

2) Dasselbe gilt für Arbeiten, für die noch derzeit nicht
zugängliche
Bibliotheksmaterialien benötigt werden, die aber fast fertig sind
und
ohne wesentliche Verluste (ggf. mit in der Arbeit benennbaren
einzelnen Lücken) fertiggestellt werden können.

Wir bitten alle Lehrenden und Studierenden, die mit solchen Arbeiten
befasst sind, miteinander in Kontakt zu treten und Modi für den
Abschluss der Arbeiten zu vereinbaren. Bitte denken Sie daran, dass
nach Ende der Bibliotheksschließungen und Wiederaufnahme des
Lehrbetriebs möglicherweise ein Stau bei der Abarbeitung von
Aufgaben
besteht und die zügige Korrektur von Arbeiten nicht garantiert
werden
kann. Die Fertigstellung aller Arbeiten, die technisch auch ohne
weitere Benutzung von Bibliotheken beendet werden können, hilft,
Staus zu vermeiden und gibt Ihnen die Sicherheit, dass der
Leistungsnachweis so früh wie möglich ausgestellt werden kann.
Selbstverständlich wird die besondere Situation bei der Benutzung
von
Literatur auch bei der Korrektur berücksichtigt.

Unabhängig davon können wie bisher auch individuelle Anträge auf
Fristverlängerung bei besonderen Lagen in der üblichen Weise an das
Prüfungsamt/ den Prüfungsausschuss zusätzlich gestellt werden.


Beachten Sie bitte weiterhin:

Für alle Arbeiten mit weiteren Besonderheiten (z.B. Arbeiten, wo
empirische Studien nicht unterbrochen oder nicht begonnen werden
können) sowie in allen Fällen, bei denen durch die Verzögerung der
Arbeit wichtige weitere Studienschritte tangiert sind (Anmeldung zur
Prüfung, Übergang vom B.A. zum M.A., ggf. universitätsexterne
Gründe),
bitten wir Sie, das Prüfungsamt und die Fakultät zu informieren, und
zwar in einer einzigen kurzen Mail, die an folgende drei Adressen
gesandt wird:

- den Betreuer/die Betreuerin der Arbeit
- paspam prevention@philosophiespam prevention@uni-tuebingen.de (Nur bei B.A.- und M.A.-Arbeiten)
- studiumundlehrespam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de

Bitte sehen Sie von einer solchen Mail ab, wenn es nur um den
Übergang
zu einem weiterführenden Modul innerhalb eines Studiengangs geht;
dafür entwickeln wir eine zentrale Lösung.

 

B) Mündliche Prüfungen und Klausuren

Hinweise für die Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen
versenden wir an alle Lehrenden, sobald noch einige Fragen geklärt
sind.

Regelungen für Klausuren/Nachschreibklausuren im Zeitraum der
Unterbrechung des Lehrbetriebs bis 19. April folgen gesondert.

Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die
Mailadresse studiumundlehrespam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de

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