Das Studium mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung besteht aus dem sog. Pflichtfachstudium, das mit der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossen wird, und dem Schwerpunktbereichsstudium, einem Vertiefungsstudium in einem von der/dem Studierenden selbst gewählten Schwerpunktbereich. Das Schwerpunktbereichsstudium endet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Die dort erzielte Note geht a.E. zu 30 Prozent, das in der Staatsprüfung erzielte Ergebnis zu 70 Prozent in die Note in der Ersten juristischen Prüfung ein. Erst wenn beide Prüfungen erfolgreich absolviert wurden, ist das Studium beendet, und es kann dann der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen werden.
Das Jurastudium im Pflichtfachbereich, den Rechtsgebieten, die alle Studierenden beherrschen müssen, gliedert sich in die drei Teilgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht (die sog. "dogmatischen Fächer"). Das Zivilrecht regelt dabei die Rechtsbeziehungen der gleichgeordneten Privatrechtssubjekte (Mieter-Vermieter, Käufer-Verkäufer, Geschädigter-Schädiger, Arbeitgeber-Arbeitnehmer usw. usf.), das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat (insbesondere im Verwaltungsrecht) und umfasst darüber hinaus das internationale und das supranationale Recht und das Strafrecht befasst sich als "ultima ratio" mit strafwürdigem Verhalten und dessen Saktionierung.
Die examensrelevanten Inhalte werden in zwei Studienabschnitten vermittelt, die man als Grund- und als Hauptstudium bezeichnen kann. Beide Studienabschnitte funktionieren in weiten Teilen nach dem gleichen Prinzip. In jedem Rechtsgebiet müssen Vorlesungen und weitere Lehrveranstaltungen besucht und je Teilgebiet an einer sogenannten Übung erfolgreich teilgenommen werden. Deren Bestehen setzt voraus, dass Sie innerhalb eines Semesters jeweils eine Hausarbeit und Klausur bestehen. Inhaltlich unterscheiden sich die Übungen im Hauptstudium - Übungen für Fortgeschrittene - von denen im Grundstudium - Übungen für Anfänger - durch ihren höheren Schwierigkeitsgrad sowie einen größeren Umfang und durch den wesentlich erweiterten Prüfungsstoff. Die im Rahmen der Übungen für Anfänger zu absolvierenden Klausuren sind außerdem relevant für die Orientierungs- und die Zwischenprüfung, wohingegen es sich bei den Übungen für Fortgeschrittene um Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung handelt.
Zusätzlich zu den Übungen für Fortgeschrittene müssen Sie teils im Grund- überwiegend aber im Hauptstudium weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung erwerben. Dazu gehören Praktika, Lehrveranstaltungen zu sog. Schlüsselqualifikationen und zur fremdsprachlichen Fachsprache, eine Seminararbeit aber auch zu mindestens einem Grundlagenfach (i.d.R. Rechtsgeschichte). DIe Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen soll Ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten vertiefen, Ihnen aber auch für Ihren späteren beruf wichtige Soft Skills verschaffen.
Den Abschluss Ihres Studiums im Pflichtfachbereich bildet die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung. Dieser besteht aus sechs Klausuren (sog. "Aufsichtsarbeiten"), davon drei im Zivil-, eine im Straf- und zwei im Öffentlichen Rechts, sowie einer mündlichen Prüfung in allen drei dogmatischen Fächern. Die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung wird baden-württembergweit und -einheitlich durch das Landesjustizprüfungsamt an den fünf Universitätsstandorten im Land abgenommen. Sie geht zu 70 Prozent in die Note in der Ersten juristischen Prüfung ein.
Die Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen grundsätzlich einmal wiederholt werden. Wer jedoch nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium spätestens an der am Ende des achten Semesters beginnenden Staatsprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, der wird so gestellt, als sei die Staatsprüfung nicht unternommen worden, § 22 I S.1 JAPrO ("Freiversuch"). Darüber hinaus gilt gem. § 23 I S.1 HS 1 JAPrO: "Wer die Staatsprüfung nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bei erstmaliger Teilnahme spätestens an der am Ende des zehnten Semesters beginnenden Prüfung in Baden-Württemberg bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen (...)" (sog. "Verbesserungsversuch").
Neben dem sog. Pflichtfachstudium, das mit der Ersten juristischen Prüfung endet, müssen alle Studierenden einen selbst gewählten Schwerpunktbereich studieren. Anders als an vielen anderen Juristischen Fakultäten bestehen an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen insoweit keine Zulassungszahlen oder Kontingente. D.h. jede/r Studierende kann den Schwerpunktbereich ihrer/seiner Wahl studieren. Im Schwerpunktbereichsstudium müssen gewissen Pflichtveranstaltungen besucht werden und es sind darüber hinaus meist Wahlveranstaltungen zu belegen, sodass a.E. Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden belegt worden sind. Das Schwerpunktbereichsstudium solle erst mit bestandener Zwischenprüfung, regelmäßig also frühestens im vierten Semester, aufgenommen werden. Die Studierenden können das auf zwei Semester angelegte Schwerpunktbereichsstudium aber auch erst nach der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung aufnehmen.
Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung, abhängig vom gewählten Schwerpunktbereich ist dies eine Aufsichtsarbeit oder eine Studienarbeit, wobei Letztere auch schon studienbegleitend gefertigt werden kann, sowie aus einer mündlichen Prüfung. Die in der Universitätsprüfung erzielte Note geht zu 30 Prozent in die Note in der Ersten juristischen Prüfung ein.
Prüfungen im Grundstudium (1.-3. Semester) | |
---|---|
Zivilrecht | Übung für Anfänger |
Strafrecht | Übung für Anfänger |
Öffentliches Recht | Übung für Anfänger |
Grundlagenfach, z.B. Rechtsgeschichte | Klausur |
Orientierungsprüfung | |
Zwischenprüfung | |
Prüfungen im Hauptstudium (4.-8. Semester) | |
Zivilrecht | Übung für Fortgeschrittene |
Strafrecht | Übung für Fortgeschrittene |
Öffentliches Recht | Übung für Fortgeschrittene |
Schlüsselqualifikationsschein, fremdsprachige Lehrveranstaltung, Praktika und Seminar (dieses kann auch während des Schwerpuniktbereichsstudiums absolviert werden) | |
Studium im Schwerpunktsbereich und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Abschlussnote) | |
A.E. des achten Semesters: Staatsprüfung in der Ersten Juristischen Prüfung im sog. Freiversuch (die Staatsprüfung kann auch erst später absolviert werden) | |
Abschluss: Erste juristische Prüfung; auf Antrag wird der Titel Diplomjurist verliehen |
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