Prüfungsamt
Erste Juristische Prüfung
Das Jurastudium wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, die zu 70 % in die Gesamtnote eingeht, im sog. Pflichtfachbereich (§ 8 JAPrO 2019), und aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, auch Universitätsprüfung, die das Studium im Schwerpunktbereich abschließt, und zu 30 % in die Gesamtnote eingeht, zusammen.
Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung
Die Zuständigkeit für die Staatsprüfung liegt beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA). Wegen diesbezüglicher Fragen, die Sie auf den unten verlinkten Seiten nicht beantwortet finden, wenden Sie sich bitte direkt dort hin.
Universitätsprüfung
Für die Universitätsprüfung, die das Schwerpunktstudium abschließt (daher auch universitäre Schwerpunktbereichsprüfung), ist das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät zuständig. Die maßgeblichen Regelungen zur Universitätsprüfung finden sich in den §§ 26 ff. JAPrO 2019 und in den §§ 12 ff. StudPrO 2020.
Schwerpunktbereichsstudium
Studierende, die ihr Studium im Schwerpunktbereich aufnehmen, werden gebeten, ihre Wahl des Schwerpunktbereichs mit dem entsprechenden Formular anzeigen.
Bis zur Beantragung der Zulassung zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung, § 16 Abs. 2 S. 2 HS. 1 (Studienarbeit) bzw. § 17 Abs. 1 S. 2 (Aufsichtsarbeit) StudPrO, ist der Studierende nicht an seine Wahl gebunden, sondern kann jederzeit in einen anderen Schwerpunktbereich wechseln, §§ 10 Abs. 2 S. 2, 15 Abs. 1 S. 2 StudPrO 2020. Auch dieser Wechsel ist dem Prüfungsamt anzuzeigen, § 10 Abs. 2 S. 3 StudPrO 2020.
Prüfungsleistungen im Rahmen der Universitätsprüfung sind:
seit der Frühjahrskampagne 2020
- eine Klausur oder Studienarbeit (60 % der Endnote) und
- eine mündliche Prüfung (40 % der Endnote).
Klausur und mündliche Prüfung schließen das Schwerpunktstudium ab.
Übersicht der Schwerpunktbereiche der Juristischen Fakultät
Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich
Im Wintersemester 2019/20 ist der neue Studienplan für das Schwerpunktstudium in Kraft treten. NAch diesem werden in den Schwerpunktbereichen 1 a), b) und c) neue Veranstaltungen angeboten, die alle als Wahlfächer ausgewiesen sind. Dadurch gibt es eine größere Auswahl an Lehrveranstaltungen; aber niemand, der bereits mit dem Schwerpunktstudium begonnen hat, muss etwas Zusätzliches studieren.
Meldefristen für die Abschlussprüfung (§ 12 Abs. 2 S. 3 StudPrO)
- Prüfung im HERBST: 30. Juni des jeweiligen Jahres
- Prüfung im FRÜHJAHR: 15. Dezember des Vorjahres
Die aktuellen Termine für die Schwerpunktbereichsprüfung und die Akteneinsicht gibt es: hier
Akteneinsicht: jeweils im Anschluss an die mündlichen Prüfungen - Akteneinsicht ist auch nach Bekanntgabe der Bewertung der Studienarbeit zu diesen Terminen möglich. Die Termine werden rechtzeitig hier bekanntgegeben.
Übersicht über die schriftlichen Prüfungsleistungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen
Schwerpunktbereich | schriftliche Prüfungsleistung |
---|---|
1a) | Studienarbeit |
1b) | Klausur |
1c) | Wahlrecht |
2 | Studienarbeit |
3a) | Klausur |
3b) | Klausur |
3c) | Studienarbeit |
4a) | Wahlrecht |
4b) | Studienarbeit |
5 | Wahlrecht |
6 | Klausur |
7a) | Klausur |
7b) | Klausur |