Bernd Hecker, Jahrgang 1963, hat ab dem Sommersemester 2017 die Professur für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Tübingen inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen Strafrecht, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzstrafrecht sowie den Grundrechtsbezügen des Strafrechts.
Nach Jurastudium an der Universität Konstanz und Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Rudolf Rengier wurde Hecker 1991 mit einer umweltstrafrechtlichen Dissertation promoviert, die mit dem Förderpreis der Stiftung „Wissenschaft und Gesellschaft an der Universität Konstanz“ ausgezeichnet wurde.
Von 1992 bis 1996 war Hecker als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts, Zivil- und Strafrichter sowie Ministerialreferent für Strafgesetzgebung in Schwerin tätig. Während seiner Abordnung an die Universität Konstanz von 1996 bis 2000 entstand seine von Rengier betreute Habilitationsschrift „Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts“ (Mohr Siebeck 2001), die sich mit den europäischen Einflüssen auf das Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrecht befasst. Im Dezember 2000 wurde Hecker am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Europäisches Strafrecht.
Es folgten eine Tätigkeit als Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie Lehrstuhlvertretungen in Konstanz und Gießen, bevor Hecker im Januar 2003 zum C4-Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der JLU Gießen ernannt wurde. Vom Sommersemester 2010 bis Wintersemester 2016/17 war Hecker an der Universität Trier tätig, wo er eine Professur für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht bekleidete.
Als Leiter und Referent der von der Deutschen Richterakademie jährlich veranstalteten Tagungen engagiert sich Hecker für die Fortbildung der Richter und Staatsanwälte. Hecker ist Autor des Lehrbuches „Europäisches Strafrecht“ (Springer), Mitautor des Handbuchs des Europäischen Strafrechts (Nomos), Kommentator des Strafrechtskommentars „Schönke/Schröder“ (Beck) und Verfasser zahlreicher Fachartikel mit umwelt- und wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunkten. Seit Januar 2010 ist er ständiger Mitarbeiter der JuS-Rechtsprechungsübersicht.
Als ehemaliger Justizpraktiker legt Hecker besonderen Wert auf eine möglichst praxisnahe Ausbildung des Juristennachwuchses.