Auslandsaufenthalt
Ein Studienaufenthalt an einer anderen Universität kann aufgrund der neuen Erfahrungen wertvolle Impulse für die Fortführung des Studiums in Tübingen bieten. Die Katholisch-Theologische Fakultät unterhält mit einer Vielzahl von europäischen Fakultäten ERASMUS-Austausch-Vereinbarungen zur Ermöglichung studiengebührenfreier Studienaufenthalte. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Web-Angebot unseres ERASMUS-Koordinators. Auch Studienaufenthalte in Übersee sind möglich.
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner:
- ERASMUS-Austausch, Sonderprogramme
- Studienaufenthalte in Übersee
- Theologisches Studienjahr in Jerusalem
Für allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt wenden Sie sich an den Austauschberater und Erasmus-Fachkoordinator der Kath.-Theol. Fakultät.
Weitere Informationen (z. B. zu internationalen Partnerschaften der Universität) bietet auch die Webseite des Dezernats "Internationale Angelegenheiten".
Stipendien
Für einen Auslandsaufenthalt können Stipendien und andere Förderprogramme beantragt werden.
Stipendiendatenbank des DAAD: www.auslands-stipendien.de
Stipendiensuchmaschine: www.mystipendium.de
Des weiteren gibt es für Auslandsaufenthalte auch eine BAföG-Förderung, für die häufig andere Kriterien gelten als für ein innerdeutsches Studium. Informationen finden Sie entweder beim BMBF oder beim Beratungsangebot des Studierendenwerks in der Mensa Wilhelmstraße.
Austauschkoordination
Der Austauschkoordinator berät Studierende, die ein oder mehrere Semester an anderen Universitäten studieren wollen (Austausch, Freisemester, DAAD, o. ä.) bei der Studienplanung.
Damit Studierende bereits vor Beginn des Aufenthalts an einer anderen Fakultät planen können, mit welchen Studien- und Leistungsnachweisen sie ihr Studium in Tübingen nach der Rückkehr fortsetzen können, können sie – nach entsprechender Beratung – ein "Anerkennungsvereinbarung" mit der Heimat-Fakultät abschließen.
Dieses hält fest
- die Lehrveranstaltungen sowie die Studien- und Prüfungsleistungen, deren Besuch bzw. dessen Abschluss geplant sind,
- die Module, unter denen die Lehrveranstaltungen sowie die Studien- und Prüfungsleistungen bei der Rückkehr an der Heimatfakultät anerkannt werden.
Mit dem »Learning Agreement« gibt die Tübinger Fakultät eine verbindliche Zusage zur Anerkennung von auswärts erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen. Das »Learning Agreement« schränkt jedoch die Freiheit des auswärtigen Studiums nicht ein:
- Wer spontan weniger belegen möchte, als im "Learning Agreement" vermerkt, kann dies tun. Das "Learning Agreement" beinhaltet lediglich die Studien- und Prüfungsleistungen, die auf jeden Fall angerechnet wird, wenn deren Abschluss bei Rückkehr nachgewiesen werden kann, verpflichtet aber die Studierenden nicht zum Abschluss dieser Leistungen.
- Wer spontan mehr oder andere Lehrveranstaltungen belegen möchte, als im "Learning Agreement" vermerkt, kann auch dies. Dessen Modifikation ist auch noch während des auswärtigen Studienaufenthalts möglich. Zudem werden auswärts erworbene Studien- und Prüfungsleistungen auch dann anerkannt, wenn sie nicht Gegenstand des »Learning Agreements« waren. Gerne berät auch in diesen Fällen der Austauschkoordinator.