Faculty of Catholic Theology

Auslandsaufenthalt

Ein Studienaufenthalt an einer anderen Universität kann aufgrund der neuen Erfahrungen wertvolle Impulse für die Fortführung des Studiums in Tübingen bieten. Die Katholisch-Theologische Fakultät unterhält mit einer Vielzahl von europäischen Fakultäten ERASMUS-Austausch-Vereinbarungen zur Ermöglichung studiengebührenfreier Studienaufenthalte. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Web-Angebot unseres ERASMUS-Koordinators. Auch Studienaufenthalte in Übersee sind möglich.

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner:

Für allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt wenden Sie sich an den Austauschberater und Erasmus-Fachkoordinator der Kath.-Theol. Fakultät.

Weitere Informationen (z. B. zu internationalen Partnerschaften der Universität) bietet auch die Webseite des Dezernats "Internationale Angelegenheiten".

Stipendien

Für einen Auslandsaufenthalt können Stipendien und andere Förderprogramme beantragt werden.

Stipendiendatenbank des DAAD: www.auslands-stipendien.de

Stipendiensuchmaschine: www.mystipendium.de

Des Weiteren gibt es für Auslandsaufenthalte auch eine BAföG-Förderung, für die häufig andere Kriterien gelten als für ein innerdeutsches Studium. Informationen finden Sie entweder beim BMBF oder beim Beratungsangebot des Studierendenwerks in der Mensa Wilhelmstraße.

Austauschkoordination

Der Austauschkoordinator berät Studierende, die ein oder mehrere Semester an anderen Universitäten studieren wollen (Austausch, Freisemester, DAAD o. ä.) bei der Studienplanung.

Damit Studierende bereits vor Beginn des Aufenthalts an einer anderen Fakultät planen können, mit welchen Studien- und Leistungsnachweisen sie ihr Studium in Tübingen nach der Rückkehr fortsetzen können, können sie – nach entsprechender Beratung – eine "Anerkennungsvereinbarung" mit der Heimat-Fakultät abschließen.

Diese hält fest

Mit dem »Learning Agreement« gibt die Tübinger Fakultät eine verbindliche Zusage zur Anerkennung von auswärts erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen. Das »Learning Agreement« schränkt jedoch die Freiheit des auswärtigen Studiums nicht ein: