Wichtige Regularien zum Masterstudiengang
Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang Schulpsychologie
Studien- und Prüfungsordnung - PO2021
Studien- und Prüfungsordnung - PO2012
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 03.02.2014
Studienverlaufsplan
Der individuelle Studienverlaufsplan ist ein hilfreiches Instrumentarium, um den Werdegang des Masterstudiengangs zu planen und zu prüfen. Darüber hinaus soll er die Anerkennung von Studienleistungen gegenüber dem Prüfungsamt erleichtern. Aus diesem Grund sollte er bis spätestens Ende des 2. Studiensemesters ausgefüllt und von Prof. Dr. Caterina Gawrilow unterschrieben und gestempelt werden. Anschließend muss der Studienverlaufsplan im Prüfungsamt eingereicht werden.
Studienverlaufsplan
Modulübersicht, Vorlage Plan für POen vor 2021, Vorlage Plan PO2021, Vorlage Fasttrack, Anrechnungsvorlage
Beratung und Information von Studierenden der Schulpsychologie bietet das Studienbüro Psychologie.
Allgemeine Unterstützung zum Thema Studien- und Semesterplanung für Studierende bietet die Zentrale Studienberatung in verschiedenen Formaten an!
Praktikum
Das Praktikum während des Masterstudiengangs dient zur Vertiefung der Expertise im Zielberuf. Daher ist eine direkte Betreuung durch eine*n ausgebildete*n Psycholog*in*en unerlässlich. Das Praktikum findet 8 Wochen lang und in Vollzeit statt. Als idealer Durchführungszeitpunkt im Studienverlauf wird das 2./ 3. Semester empfohlen. Eine eventuelle Splittung der Praktikumszeit kann bei der Praktikumsbeauftragten beantragt werden.
Praktikumsbeauftragte: Mirjam Groß
Kontakt: praktikum.psychologie @uni-tuebingen.de
Wichtige Regeln und Kriterien für das Praktikum sowie die relevanten Dokumente zum Download finden auf der Praktikumsseite.