Wichtige Regularien zum Masterstudiengang
Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Schulpsychologie - PO2012
Studien- und Prüfungsordnung - PO2012
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 03.02.2014
Studienverlaufsplan
Der individuelle Studienverlaufsplan ist ein hilfreiches Instrumentarium, um den Werdegang des Masterstudiengangs zu planen und zu prüfen. Darüber hinaus soll er die Anerkennung von Studienleistungen gegenüber dem Prüfungsamt erleichtern. Aus diesem Grund sollte er bis spätestens Ende des 2. Studiensemesters ausgefüllt und von Prof. Dr. Caterina Gawrilow unterschrieben und gestempelt werden. Anschließend muss der Studienverlaufsplan im Prüfungsamt eingereicht werden.
Studienverlaufsplan Modulübersicht, Vorlage, Vorlage Fasttrack
Beratung und Information von Studierenden der Schulpsychologie bietet das Studienbüro Psychologie.
Allgemeine Unterstützung zum Thema Studien- und Semesterplanung für Studierende bietet die Zentrale Studienberatung in verschiedenen Formaten an!
Praktikum
Das Praktikum während des Masterstudiengangs dient zur Vertiefung der Expertise im Zielberuf. Daher ist eine direkte Betreuung durch eine*n ausgebildete*n Psycholog*in*en unerlässlich. Das Praktikum findet 8 Wochen lang und in Vollzeit statt. Als idealer Durchführungszeitpunkt im Studienverlauf wird das 2./ 3. Semester empfohlen. Eine eventuelle Splittung der Praktikumszeit kann bei der Praktikumsbeauftragten beantragt werden.
Praktikumsbeauftragte: Dr. Eva Naumann
Kontakt: praktikum.psychologie @uni-tuebingen.de
Wichtige Regeln und Kriterien für das Praktikum: Praktikum M.Sc. Schulpsychologie.
Formulare: Bescheinigung der Praktikumsstelle, Genehmigung Aussenpraktikum