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20.12.2021
3G-Regelung Zugang zur Bibliothek
Ab 20.12. auch für Kurzaufenthalte Nachweis erforderlich
Gemäß Entscheidung des Rektorats gilt ab sofort – auch für Ausleihe oder andere Kurzaufenthalte: Ein Zugang zu den Bibliotheksräumen ist nur möglich mit Nachweis, dass die Person seit min. 14 Tagen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet* ist (Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Beschäftigte der Universität, da diese ihren 3G-Status bereits gegenüber ihren Vorgesetzten nachweisen müssen).
Folglich entfällt das bisherige Platzkartensystem!
* Bedingungen für Tests:
- Negativer Schnell-/Antigentest einer offiziellen Teststation, der nicht älter als 24 Stunden ist ODER
- Negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Die Firma CeGaT bietet kostenlose Schnelltests an Stationen im Clubhaus und im Foyer der Mensa Morgenstelle an.
https://www.cegat.de/diagnostik/corona-diagnostik/corona-schnelltest/
Weiterhin besteht die Pflicht zum Maskentragen und Abstandhalten in allen Gebäuden der Universität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek