Philosophische Fakultät

Antragstellung

Bitte reichen Sie Anträge auf Fördermaßenahmen per Email ein an gleichstellungspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de.

Die Ausschreibungen, Antragsformulare und genauen Fristen finden Sie im Katalog der Fördermaßnahmen. Die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät tagt dreimal pro Jahr, in der Regel Mitte Juli, Ende Oktober und Mitte Januar. Um jeweils berücksichtigt zu werden, sollten Anträge bis zum 01. Juli oder 10. Januar eingegangen sein. Bei Maßnahmen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (Punkt 2.) ist zusätzlich auch eine Einreichung bis zum 20. Oktober möglich.

Da die Gleichstellungskommission aufgrund begrenzter Mittel keine ausreichende und rechtzeitige Zuweisung beantragter Beträge garantieren kann, sind gleichzeitige Anträge auf Förderung durch andere Institutionen ausdrücklich zulässig.

Im Fall einer Bewilligung können Ihnen Kosten nur nach Vorlage der Belege erstattet werden.