Institut für Politikwissenschaft

Kurse und Prüfungen

Ich habe mich schon für einen Kurs angemeldet und will nur die ECTS-Punkte für die Studienleistung. Werde ich sie automatisch erhalten?

  • Nein. Studierende müssen sich für alle Leistungen (sowohl unbenotete Studienleistungen als auch benotete Prüfungsleistungen / Modulprüfungen) in ALMA anmelden. Dies kann manchmal auch bedeuten, dass man für dasselbe Seminar (in welchem man eine benotete Modulprüfung mit Hausarbeit ablegt) 3 Anmeldungen in ALMA tätigen muss (eine Anmeldung für den Kurs am Anfang des Semesters, eine Anmeldung für die Studienleistung, eine weitere Anmeldung für die Modulprüfung).

  • Die Anmeldung zu den Studien- und Prüfungsleistungen ist ein eigenständiger Vorgang und hat nichts mit den Veranstaltungsbelegungen zu Beginn des Semesters zu tun (es reicht also nicht aus, wenn sich Studierende nur zur Veranstaltung, nicht aber zur Prüfungsleistung anmelden).

Wo kann ich herausfinden, welche Prüfungsanmeldefristen es dieses Jahr gibt?

  • Die Fristen werden in der Vorlesungszeit auf der Website des Prüfungsamtes bekannt gegeben: Link

  • In der Regel ist der Anmeldezeitraum für die Prüfungen im Wintersemester von Anfang Dezember bis Mitte Januar und im Sommersemester von Anfang Juni bis Anfang Juli. 

Welche Kurse kann ich im Rahmen des Programms für transdisziplinäre Kompetenzen anrechnen lassen?

  • Studierende können Kurse aus dem transdisziplinären Kursprogramm wählen (für mehr Information siehe Modulpunkt 18c BA im Modulhandbuch 2024/2025).
  • Es ist nicht möglich, reguläre Kurse aus anderen Fächern auszuwählen.
  • Im Modulpunkt 18b "Spracherwerb" können Sprachkurse, die im Rahmen eines früheren Studiengangs (z. B. Chinesisch) belegt wurden, anerkannt werden, wenn der Studiengang gewechselt wurde (z. B. von Sinologie zu Politikwissenschaft), maximal 12 ECTS (s. Modulhandbuch). Für andere Fälle kommen Sie bitte während der Sprechzeiten vorbei und bringen Sie die Kursbeschreibungen/Syllabi mit.

Ich habe die Frist zur Anmeldung für meine Kurse verpasst. Was soll ich tun?

  • Kontaktieren Sie bitte Ihre Dozenten*innen.
  • Wenn er/sie Sie nicht nachträglich einschreiben kann, ist aber mit Ihrem Wunsch grundsätzlich einverstanden, schicken Sie eine E-Mail an die Studienberatung.

Ich habe die Frist zur Anmeldung für meine Prüfungen verpasst. Was soll ich tun?

Einige Kurse erscheinen nicht in meinem Transcript of Records, obwohl ich weiß, dass ich die Anforderungen erfüllt habe. Was soll ich tun?

Kann ich mich für politikwissenschaftliche Kurse anmelden, obwohl ich nicht für das Fach Politikwissenschaft eingeschrieben bin? Werden diese Kurse in meinem Transcript of Records aufgeführt?

  • Ja, das ist möglich, außer für Pflichtkurse im ersten Jahr, die auf Politikwissenschaft Studierende beschränkt sind. Bitte melden Sie sich direkt beim Dozenten*in.
  • Wenn Studierende nicht im Fach Politikwissenschaft eingeschrieben sind oder Politikwissenschaft nicht ein Teil ihres Studiums ist, können Studierende im Prinzip sich in Alma nicht anmelden. Fragen Sie Ihr Dozent*in, um ein Schein auszustellen. Manchmal genügt eine E-Mail-Kommunikation zwischen dem Dozenten*in und Ihr Prüfungsamt.
  • Wie die Kurse werden in Ihrem Transcript of Records aufgeführt werden, z.B. unter Überlaufkonto, entscheidet das Prüfungsamt, das für Ihr Fach zuständig ist.

Ein Pflichtkurs am IfP überschneidet sich mit einem anderen wichtigen Kurs in meinem Haupt-/Nebenfach. Was soll ich tun?

  • Im Allgemeinen müssen Sie einen der Kurse auswählen und den anderen im nächsten verfügbaren Semester oder Jahr belegen, abhängig davon, wie oft er angeboten wird. Berücksichtigen Sie die Bedeutung des Kurses für Ihr Verständnis des Fachgebiets. Es ist zum Beispiel ratsam, den Einführungskurs "Einführung in die Politikwissenschaft" (P0101) nicht zu verschieben, da er die Grundlage für Ihr weiteres Studium bildet.

Ich habe zusätzliche Kurse belegt, die nicht in meinen Studienverlaufsplan passen, und diese erscheinen nicht in meinem Transcript of Records. Was soll ich tun?

Was passiert, wenn ich die Orientierungs-/Zwischenprüfung nicht rechtzeitig bestehe?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (Kontakt-E-Mail am Anfang dieses Dokuments), sobald Sie vermuten, dass Sie die Frist nicht einhalten können (idealerweise ein bis zwei Semester im Voraus). Falls dies aufgrund eines Auslandssemesters, Terminüberschneidungen mit Ihrem Haupt-/Nebenfach oder anderen schwerwiegenden Gründen geschieht, besuchen Sie bitte rechtzeitig die Studienberatung, um ein Gespräch zu absolvieren.
  • Dort bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie dann an das Prüfungsamt weiterleiten. Diese Bescheinigung wird dann für den Antrag zur Fristverlängerung der OP oder ZP an Herrn Hitz (den aktuellen Prüfungsausschussvorsitzenden der WISO-Fakultät) nötig.

Ich brauche keine Orientierungs-/Zwischenprüfung (gemäß HF/NF Modulhandbuch 2024/25), weiß aber, dass es Fristen für die Absolvierung bestimmter Pflichtkurse gibt. Ich befürchte, dass ich diese verpassen werde. Was soll ich tun?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (Kontakt-E-Mail am Anfang dieses Dokuments), sobald Sie vermuten, dass Sie die Frist nicht einhalten können (idealerweise ein bis zwei Semester im Voraus).
  • Bitte beachten Sie, dass Sie den Prüfungsanspruch im Teilstudiengang verlieren können, wenn Sie eine nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung nicht rechtzeitig erbracht haben, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von Ihnen nicht zu vertreten (z.B. Auslandssemester, Terminüberschneidungen mit Ihrem Haupt-/Nebenfach oder anderen schwerwiegenden Gründen).